Landesfischereiverordnungen -  Denkfehler oder im Recht ?

Hallo Jörg

Bleiben wir mal hier im Thema, bei der gestellten Frage.;)
Macht ja nicht unbedingt Sinn, 2-3 andere Aspekte, hier bei dieser Fragestellung zu beleuchten.
Das bessere Thema dafür, wäre dieses:
https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=53676&highlight=Sinn+Unsinn+Schonzeiten
Lassen wir mal das Thema bezüglich der Fragestellung "sauber".;)

hast du natürlich Recht,ist aber klipp und klar beantwortet:Es ist in Brandenburg gestattet.
Somit ist die Frage des TE's beantwortet.Eigene Beschränkungen warum auch immer,gehörten nicht zur Frage.
Könnten aber selbstverständlich diskutiert werden.

Gruß Jörg
 
Jetzt ist mir aber noch was anderes eingefallen welche Papiere muss ich alle mitschleppen. Also ich habe jetzt immer die DAV-Mitgliedskarte, Nachweiskarte zur Fischereiabgabe und Fischereischein ( in weiß) mit jetzt hab ich aber noch mein alten Fischereischein A ( in Blau) immer mit geschleppt.... was ist notwendig ? Denk mal die ersten drei oder ? WEil mir mal gesagt wurde der alte schein in blau muss auch immer mit aber kann das nicht glauben.
 
Ich erkläre es Dir mal.:)

Solltest du früher bei den Jungen Pionieren, der FDJ gewesen sein, sind diese Mitgliedsdokumente natürlich auch mitzuführen.
FDGB Buch, Facharbeiter Zeugnis, Schulabschlusszeugnis+alten DDR Führerschein, falls Du mit Auto zum Angeln fährst, muss dabei sein.
Ach so Impfausweis + polizeiliches Führungszeugnis nicht vergessen.

War natürlich Spaß.:spass
Im Fischereigesetz, Fischereiordnung + Gewässerordnung des LAVB steht drin, was man braucht.
Was dort nicht aufgeführt ist, muss auch nicht mitgeführt werden, damit natürlich auch nicht mein Obengenanntes.:grins
 
Ich erkläre es Dir mal.:)

Solltest du früher bei den Jungen Pionieren, der FDJ gewesen sein, sind diese Mitgliedsdokumente natürlich auch mitzuführen.
FDGB Buch, Facharbeiter Zeugnis, Schulabschlusszeugnis+alten DDR Führerschein, falls Du mit Auto zum Angeln fährst, muss dabei sein.
Ach so Impfausweis + polizeiliches Führungszeugnis nicht vergessen.

War natürlich Spaß.:spass
Im Fischereigesetz, Fischereiordnung + Gewässerordnung des LAVB steht drin, was man braucht.
Was dort nicht aufgeführt ist, muss auch nicht mitgeführt werden, damit natürlich auch nicht mein Obengenanntes.:grins

dann werd ich mal mein ordner fertig machen wa :lach schauen ob ich alles zusammen bekomme ne ^^

Trotzdem Danke... hab echt nich dran gedacht das nachzulesen :lesend: dumm einfach nur dumm ^^ man man ey
 
Wenn du schon beim Zusammenpacken bist, denke auch an die Gewässerordnung. Das Fehlen derselben ist meinem Freund bei einer Kontrolle an einem Brandenburger See beinahe zum Verhängnis geworden.
Der Kontrolleur meinte, diese muss auf jeden Fall mitgeführt werden. Keine Ahnung ob es stimmt, aber macht ja den Kohl nicht fett, das Teil auch noch mitzunehmen.
In Berlin muss sie auf jeden Fall dabei sein. Steht explizit auf der Angelkarte drauf.
 
die hab ich immer mit darin lese ich dann wenn ich mal ne kurze pause mach vom ganzen gewerfe und gezupfe und halt mal eine rauche ... von daher weil alles merken kann man sich ja nicht...
ich will ja nicht auf die kacke hauen oder so aber jemand der kontruliert hab ich an den seen wo ich fischen gehe noch nie gesehen ... was schade ist da es manchmal sehr angebracht wäre aber nunja ist auch egal jetzt dafür gibt es schon eine thema ne :grins
 
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