Gesetze -  5 tanzen aus der Reihe - alle müssen leiden

Absolut richtig. Genau das gleiche habe ich von 5 Jahren oder so am Maxsee (bei Müncheberg) erlebt. Nur dummerweise ist wie immer jede Diskussion zu diesem Thema und dem über die bösen Karpfenangler genau so umsonst wie sie oft ist.
Gruß

nur geht es hier eigentlich um Sachsen-Anhalt?

also noch mal für die Brandenburger: zumindest für LAVB-Gewässern zitiere ich mal aus der Gewässerordnung.

Zitat: 6.3. Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen

Die Benutzung eines Anglerzeltes, Schirmzeltes oder einer anderen Vorrichtung, die dem Schutz vor Witterungsunbilden, aber nicht vorwiegend dem Zwecke der Übernachtung dient (Wetterschutzvorrichtung), ist dem Angler grundsätzlich erlaubt, sofern diese

Raum für nicht mehr als 2 Personen bietet,
über keinen wasserundurchlässigen Boden (Zeltboden) verfügt,
gedeckte Farben aufweist und in der Landschaft nicht störend wirkt.
Wetterschutzvorrichtungen dürfen in der Nacht, zum Schutz vor Witterungsunbilden auch am Tage, benutzt werden, aber insgesamt nicht länger als 12 Stunden ununterbrochen an ein und derselben Stelle stehen. An naturnahen, unverbauten Bach- und Flussabschnitten, Kleingewässern, auf Feucht- und Nasswiesen, in Quellbereichen, Mooren und Sümpfen sowie in Bruch-, Moor- und Auwäldern ist die Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen nicht gestattet.

hier zum nachlesen: http://www.lav-bdg.de/page/gewaesserordnung.html#6

und jetzt ganz wichtig:Dieses betrifft alle Angler.Aal/Welsangler also genauso.

PS:Warum nur ziehen Karpfenangler sich diese Jacke immer als erste an.:confused:

Gruß Jörg
 
Also ich muss sagen ...was hier als großes Unrecht gesehen wird...(neue Beschränkungen und Verbote) sind für mich nichts neues...bsp. lav jahresberechtigung oder Dav Gewässerordung ...da stehen auch einige solche Verbote... aber es ist ok...wozu muss ich den spots markieren...??? da gibts andere methoden, sicher zu stellen dass man den spot anwirft...genauso das ausbringen von montagen mit hilfe eines boot....da gibt es sehr viele Karpfenangler die das zu gerne machen und montagen vor die gegenüberliegende uferseite ablegen und damit den halben see für sich beanspruchen(frechheit)



Was heisst hier alles andere gehört nicht rein? Du hast hier garnichts zu melden Spaik ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht hier um die Kiesgruben in/bei Prettin...Sachsen-Anhalt.
Alles andere gehört hier nicht rein.


@CarpMoguls
Da hat sich nicht viel geändert, ganz im Gegenteil :)
Damit kann man mehr als nur gut Leben und lässt keinen Platz zum meckern.
Ich freue mich jedenfalls wieder auf Prettin:)
 
[FONT=&quot]
Na die Bestimmungen sind doch schon seit November 2010, öffentlich bekannt.

Anglerund Fischer in Sachsen Anhalt

Von Überraschung kann ja nun keine Rede sein.
Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum das Karpfenangeln, nach dieser Änderung sinnlos sein soll?
Vielmehr stellt sich die Frage, warum es zu diesen Einschnitten kam!
Einiges kann ich dir mitteilen, nicht aus der „Gerüchteküche“, sondern aus erster Hand.

Nun, da ich, aus beruflichen Gründen, wenig Zeit habe, ging das große Lesen zu diesem Gewässer gerade erst los. Und da ich kein Mitglied in einem S-A-Verein bin, bekomme ich nur die sächsische Aussage von F&A. Daher war es doch schon eine große Überraschung. Dazu kam es, dass in Sachsen erst zu dieser Zeit die neuen Bestimmungen verteilt wurden. (jedenfalls bei den Leuten, mit den en ich ab und an einmal Kontakt habe.)

Und wenn du dir meinen anfänglichen Post noch einmal GENAU durchließt, wirst du feststellen, dass der Satz "Karpfenangeln in Prettin ist jetzt sinnlos" von Bekannten kam, nicht von mir. [/FONT][FONT=&quot]:)[FONT=&quot]


Übrigens, zur Bootsbenutzung eines.
Ein Boot per Ruder kann jeder benutzen. Da gibt es auch keine Begrenzung bezüglich Anzahl.
E-Motor, kann auch benutzt werden, wenn man sich die entsprechende Genehmigung für das Gewässer, beim Land besorgt hat.
Muss man halt für dieses Gewässer beantragen und genehmigt bekommen.
Sollte man es bekommen, darf man unter Vorlage dieser Bescheinigung auch mit E-Motor dieses Gewässer befahren.
Einzige Bedingung. Vorlage dieser Bescheinigung und Benutzung innerhalb der Richtlinien.
Bedeutet auch, dass nur 5 Boote mit E-Motor, gleichzeitig auf dem Gewässer unterwegs sein dürfen.

Dies ist mir bereits bekannt gewesen. Beim LRA kann meinen den entsprechenden Antrag abgeben (nur um deine Aussage zu vervollständigen).



Ausbringen von Montagen, Benutzung des Bootes zum Drill, Anfüttern, egal ob mit Ruderboot oder mit E-Motor betrieben, ist untersagt.

Und das ist z.B. ein Punkt den ich überhaupt nicht verstehen kann. Wo bitte liegt hier der Unterschied zwischen dem Ausbringen der Montage des Karpfenanglers und dem Schleppfisches des Spinnfischers? Und nun sag bitte nicht "ca. 200m Schnur!". Sicherlich ist diese Zahl dabei nicht ganz irrelevant, aber wenn ich meine Montage mit dem Boot heraus bringe, kann ich dem Fisch mit dem Boot auch wieder entgegenfahren.

Und nun mal ein Beispiel für meinen Zweifel an diesem Punkt: beim Long-Range nutze ich geflochtene Schnur mit einer Tragkraft von 15.4 KG. Da ich keinen Fisch ausschlitzen will, kommt geflochtene bei mir jedoch erst bei 200m+ zum Einsatz. Als Alternative zum Uferfischen würde ich bei diesem Gewässer eine Mono von ca. 0,35mm nehmen. Dir scheint das Gewässer sehr vertraut, drum weißt du sicher auch um das hohe Krautvorkommen. Was ist nun also wahrscheinlicher: ein Schnurbruch bei vielleicht 50m durch Kraut oder ein Schnurbruch der multifilen beim Entgegenfahren mit dem Boot?

Auch ist es für mich ehrlich gesagt ehr lächerlich den "angerlischen Vorteil" als Begründung dafür zu nennen (wie es bereits passiert ist). Es tönt doch jeder "ich fange meine Fische überall. Fische sind Überall" etc. Dann soll doch auch ein jeder seine Fische da fangen, wo er sie vermutet. Ich vermute sie eben an einer Kante bei 300m. Und nun? Ich gehe in der Woche 60-70h arbeiten, damit ich mir ein gutes Boote, gute Rollen, gute Schnur und GPS leisten kann....

Nun noch zu deinen „Markern“ eines.
Fakt ist, dass leider viele Wasservögel elendig verreckten in zurückgelassenen Markern.

Ein wahres Wort! Auch wenn ich mich jedoch zur Gruppe "Angler" zähle, was ja selbstverständlich ist, fühle ich mich hier jedoch nicht schuldig. Ich habe noch NIE einen Marker gesetzt und bin der Meinung, wer so ein Teil im Wasser lässt, selbst daran aufgeknüpft gehört. Das gibt es kein Wenn und/oder Aber. Und wer nicht in der Lage ist, sich Fixpunkte zu merken muss entweder Technik hernehmen oder an ein kleineres Gewässer wechseln.

Die Teile sind in der Natur Müll wie bspw. alte Wurmschachteln, Knicklicht(verpackungen) oder (halb) leere Maisdosen. Und das Müll vom Menschen tödlich für die Tiere ist, müssen wir hier sicherlich nicht weiter diskutieren.

Der Verein deshalb Probleme hatte ohne Ende, der Gewässerpächter auch.
Letztendlich musste man sich zu dieser Regelung entscheiden, auch aus Rücksicht, auf andere Angler.

Wie du inzwischen bemerkst, ist dieser Punkt nur der Vollständigkeit halber niedergeschrieben.

Weil es Auswüchse annahm, die nicht mehr im Interesse, der gesamten Anglerschaft lagen, gleichzeitig aber auch Probleme mit der Kommune/Vogelfreunden, damit auch den Interessen des Landschaftsschutzgebiets entgegen sprach.

Ganz ehrlich: ich habe mich bislang noch nicht viel mit diesem Gewässer befasst. Für mich ist ein unhaltbares Ausmaß allerdings schon EINE zurück gelassene H-Boje! Aus diesem Grund: absolutes Marker-Verbot in der gesamten Republik! [/FONT][FONT=&quot]:)

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Und wer nicht in der Lage ist, [...], oder dem Ausbringen von Montagen, dem Einholen des Fanges, ohne der Hilfestellung Boot, seinen Fisch dort zu beangeln und zu landen, macht vielleicht grundlegend etwas falsch.

Nun, deine Meinung möchte ich dir selbstverständlich nicht abreden, jedoch bin ich der Überzeugung, dass ich nichts grundlegendes falsch mache. Nur wirst du mir zustimmen, dass vernünftiges Loten zur Hochsaison in diesen Gewässern nicht möglich ist. Das Ausbringen der Montage stellt absolut kein Problem dar. Genügend Lösungen, um gut im Kaut präsentieren zu können, habe ich im Kopf. Allerdings habe ich eben Sorge um den Fisch, der mir mit viel Schnur um Maul bricht. (Auch wenn du jetzt denken wirst "Du Horst bist ein C&R-Ler, der Fisch ist dir Schnuppe!"). Das Wohl des Fisches ist mir das Wichtigste. Vor allem, wenn er an MEINEM Haken hängt und ICH ihm diesen wieder, möglichst schonend, wieder lösen will (hier ein Tipp von mir an alle Carpers: Der Fox Predator).


C&R ist jedenfalls kein Argument für dortige Einschränkung, deshalb ist dieses Argument, bezüglich der Thematik völlig falsch am Platz. Eher Polemik. Betrifft auch diese Gewässerspezifische Problematik überhaupt nicht.

Es sollte auch kein Argument sein. Es ist nur eine Verdeutlichung, dass ich kein Problem habe, "Fehlhandlungen" einzugestehen. Es ist eine Eigenschaft von mir, die mit dem eigentlichen Hintergrundes dieses Trööts bsolut gar nicht zu tun hat.

Sollten noch Fragen bestehen, deinerseits (CarpMoguls), beantworte ich diese gerne per PN.

Wunschlos glücklich. Dir biete ich jedoch das Selbe an.


Zeitgleich möchte ich dich bitten, einen etwas sachlicheren Ton anzuschlagen. Letztlich vertritt hier jeder SEINE Meinungen. Ein (leicht) beleidigender Unterton ist somit absolut unpassend. Danke im Voraus dafür.



Ich möchte mich für das bislang gezeigte Interesse an diesem Thema bedanken und hoffe auf weitere themenbezogene Anregungen.

Abwiff!
 
Es geht hier um die Kiesgruben in/bei Prettin...Sachsen-Anhalt.
Alles andere gehört hier nicht rein.

Danke!


@CarpMoguls
Da hat sich nicht viel geändert, ganz im Gegenteil :)
Damit kann man mehr als nur gut Leben und lässt keinen Platz zum meckern.
Ich freue mich jedenfalls wieder auf Prettin:)

Ich wünsche viel Spaß und freue mich schon auf deine Berichte!

Ich jedenfalls werde ausweichen und mich mit anderen Gewässern (hauptsächlich in Brandenburg) befassen.
 
Danke!




Ich wünsche viel Spaß und freue mich schon auf deine Berichte!

Ich jedenfalls werde ausweichen und mich mit anderen Gewässern (hauptsächlich in Brandenburg) befassen.

Dann alles Gute, mal sehen, die Welt ist ja ein Dorf...ich melde mich mal wann ich da aufschlage.
Wenn du dann Zeit, Lust und Laune hast, komm einfach mal auf ein "Männerschwätzchen" vorbei.:)
Mfg Bernd
 
Danke!
Ich jedenfalls werde ausweichen und mich mit anderen Gewässern (hauptsächlich in Brandenburg) befassen.

dann jedoch gilt:
Zitat: 6.3. Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen

Die Benutzung eines Anglerzeltes, Schirmzeltes oder einer anderen Vorrichtung, die dem Schutz vor Witterungsunbilden, aber nicht vorwiegend dem Zwecke der Übernachtung dient (Wetterschutzvorrichtung), ist dem Angler grundsätzlich erlaubt, sofern diese

Raum für nicht mehr als 2 Personen bietet,
über keinen wasserundurchlässigen Boden (Zeltboden) verfügt,
gedeckte Farben aufweist und in der Landschaft nicht störend wirkt.
Wetterschutzvorrichtungen dürfen in der Nacht, zum Schutz vor Witterungsunbilden auch am Tage, benutzt werden, aber insgesamt nicht länger als 12 Stunden ununterbrochen an ein und derselben Stelle stehen. An naturnahen, unverbauten Bach- und Flussabschnitten, Kleingewässern, auf Feucht- und Nasswiesen, in Quellbereichen, Mooren und Sümpfen sowie in Bruch-, Moor- und Auwäldern ist die Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen nicht gestattet.

Ansonsten,Willkommen in Brandenburg....wo fischen doch relativ einfach ist.:)

Allerdings gibbet auch hier Regelungen,gelle.:)

Gruß Jörg
 
Hallo CarpMogul

(Auch wenn du jetzt denken wirst "Du Horst bist ein C&R-Ler, der Fisch ist dir Schnuppe!")

Wie du auf so eine Idee kommst, verstehe ich nun gar nicht.
Warum sollte ich dich als „Horst“ einstufen? Nur weil du andere Ansichten hast? Ne, da bleib mal locker, den Gedanken hatte ich nicht.
Und zu meiner C&R Aussage noch mal erklärend. Das galt nicht dir, sondern war eher die Feststellung, dass dieser Punkt überhaupt nichts mit der Thematik zum Gewässer Prettin zu tun hatte, deshalb eigentlich völlig unwichtig hier. Da gibt es andere Themen, wo man dazu schreiben kann, muss ja nicht in diesem Thema auch schon wieder sein. Denn darum ging es hier nicht.
Ein (leicht) beleidigender Unterton ist somit absolut unpassend.
Ne, ne. Beleidigen wollte ich dich nicht. Warum auch.;)
 
also noch mal für die Brandenburger: zumindest für LAVB-Gewässern zitiere ich mal aus der Gewässerordnung.

Das dritte mal dann bitte in Liedform vortragen.

PS:Warum nur ziehen Karpfenangler sich diese Jacke immer als erste an.

Wahrscheinlich a), weil vom Eröffner des Threads speziell auf Karpfenangler angesprochen wurde und b) weil die Masse derjenigen, die mit Autos und Anhänger voller Angelausrüstung in Masse die Karpenangler sind?

Ich jedenfalls werde ausweichen und mich mit anderen Gewässern (hauptsächlich in Brandenburg) befassen.

Glaubst du etwa, das ist hier anders? *g*

Wie ich schon sagte, sinnlose Diskussion. Ebenso sinnlos wie die um C&R. Schönen Sonntag noch.
 
Von Torsten1

Bedeutet auch, dass nur 5 Boote mit E-Motor, gleichzeitig auf dem Gewässer unterwegs sein dürfen.
Im Zweifel muss man eben warten, bis ein Boot das Gewässer verlässt, dann darf der nächste aufs Wasser.
Wird auch per Buch, festgehalten!



Wie soll das denn funktionieren?
Man hat bei diesem Gewässer nicht alles im Überblick da es viele verschiedene Gewässerabschnitte gibt.
Soll ich erstmal eine Erkundungstour machen mit dem Auto? (einmal um den ganzen See sind einige km)
geht schlecht , da man sein Angelplatz nicht verlassen darf.
Zu dem Buch -> dann müsste ja jemand vom Verein (betreutender Verein)Tag und Nacht vorort sein, damit man sich eintragen kann
und ich glaube nich das es so weit kommen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
es ist schon möglich das gewässer zu überblicken!die kiessgruben prettin bestehen zu dem aus 3 gewässern.der erste am campingplatz,der 2. in der mitte und nummer 3 nahe der elbe.
und mit e-motor darf mann ja laut verordnung nur nach genehmigung fahren...:prost
 
Na das wäre mir neu mit dem Überlick

wenn ich auf Platz 1 Stehe der gleich am Eingang ist sieht man ja wohl kaum was im zweiten und dritten Teil abgeht
selbst wenn ich am zeiten Teil stehe beim eingezäuntem Stück was vermietet wird
sehe ich nicht was im ersten Teil passiert bzw im dritten Teil.
 
Na das wäre mir neu mit dem Überlick

wenn ich auf Platz 1 Stehe der gleich am Eingang ist sieht man ja wohl kaum was im zweiten und dritten Teil abgeht
selbst wenn ich am zeiten Teil stehe beim eingezäuntem Stück was vermietet wird
sehe ich nicht was im ersten Teil passiert bzw im dritten Teil.

ein "kontrolleur" aber auch nicht....
lasst die saison doch erstmal kommen, die zeit wird kommen wo man mit den exekutiven personen verhandeln "darf".:prost
 
na dann gibts ja kein grund sich erneut aufzuregen... wenn es in prettin so unerträglich wäre...würden wir hier ja kaum meckern... letztendlich wird der "dorf-sheriff" eh schalten und walten wir er denkt... ik freu mir trotzdem da hin zu fahren!!:prost

Jenau :) und lässt man den E-Motor weg, kann man rudern bis man Oberarme hat wie Arni :hahaha:

Soll ich erstmal eine Erkundungstour machen mit dem Auto?
Wirst du wohl müssen.
 
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