Landesfischereiverordnungen -  Gewässer pachten

Den brauche ich aber wohl , wenn ich darin angeln will!
das ist so auch nicht ganz richtig! wenn ich ein gewässer kaufe oder pachte, dann ist es ja mein `eigener´... deshalb benötigt man keinen schein. man muss sich an die fischereiregeln halten und informieren, aber man benötigt keien schein!
 
das ist so auch nicht ganz richtig! wenn ich ein gewässer kaufe oder pachte, dann ist es ja mein `eigener´... deshalb benötigt man keinen schein. man muss sich an die fischereiregeln halten und informieren, aber man benötigt keien schein!

In Bayern benötigt man zum Angeln einen Schein , ob einem das Gewässer gehört oder nicht spielt dabei keine Rolle , eine Ausnahme stellt hier nur ein Gartenteich , wenn die Zierfische abgefischt werden sollen , bzw wenn es sich um Teiche zur Zucht handelt!

Zum Kaufen oder zur Pacht eines Gewässers benötige ich keinen Schein , es muß jedoch eine juristische Person im Besitz eines gültigen Fischereischein sein !
Ohne Schein darf ich deshalb auch nicht angeln .

Die Auskunft habe ich mir heute direkt aus der Rechtsabteilung des Bayerischen Landesfischereiverbandes geholt , um alle Unsicherheiten oder Rechtsirrtümer auszuschließen !

Nachzulesen hier !

http://www.lfvbayern.de/media/files/BayFiGV_2.pdf

Abschnitt 3 , Artikel 25
 
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ja gut... aber ich wohne in nrw... und mein opa pachtet einen teich schon seit ca. 25 jahren... und da benötigt man keinen... das steht sogar im pachtvertrag...
 
ja gut... aber ich wohne in nrw... und mein opa pachtet einen teich schon seit ca. 25 jahren... und da benötigt man keinen... das steht sogar im pachtvertrag...

Dann würde ich mal sehen wo der Threadersteller herkommt , und dieser wohnt nunmal in Bayern , also zählt das Bayerische Fischereigesetz und das aus NRW interessiert ihn nicht , da es für ihn nicht zählt , da Fischereigesetze Ländersache(Bundesländer) und nicht Bundessache sind , weshalb es leider keine einheitlichen Fischereigesetze gibt , was ich aber begrüßen würde !

Erst genaues lesen und dann schreiben , wäre manchmal nicht das Schlechteste und würde vieles , wie Mißverständnisse , ersparen ! :augen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe leider keine Ahnung wie das in Hessen geregelt ist, aber ehrlich gesagt, ist uns das ziemlich egal. Wenn ich mit meinem Kumpel an einem seiner Teiche (Eigentum!) fische, dann weiß ich, daß er garantiert keinen Schein hat (ich hab einen). Und es ist okay. Für mich ist es eine Unverschämtheit, daß der Besitzer selbst reglementiert wird. Gesetze hin oder her.
 
Ich habe leider keine Ahnung wie das in Hessen geregelt ist, aber ehrlich gesagt, ist uns das ziemlich egal. Wenn ich mit meinem Kumpel an einem seiner Teiche (Eigentum!) fische, dann weiß ich, daß er garantiert keinen Schein hat (ich hab einen). Und es ist okay. Für mich ist es eine Unverschämtheit, daß der Besitzer selbst reglementiert wird. Gesetze hin oder her.

Verstehen kann ich dich schon. Jeder darf im Hinterhof Hühner halten und sie dann schlachten, aber am eigenen Weiher ist nicht mal das Angeln erlaubt.
 
Respekt Jack - für deine Geduld ein und dieselbe Frage 3 mal zu beantworten... :)
 
das ist so auch nicht ganz richtig! wenn ich ein gewässer kaufe oder pachte, dann ist es ja mein `eigener´... deshalb benötigt man keinen schein. man muss sich an die fischereiregeln halten und informieren, aber man benötigt keien schein!

Hallo,

das ist eindeutig falsch.

In NRW benötigt ein Besitzer eines Privatgewässers keinen Fischereischein, der Pächter aber sehr wohl.

Was sind denn Fischereiregelungen?

Das Fischereigesetz NRW hat nur 3 §§ die auch an Privatgewässern gelten.
Darunter die Pflicht zum Erwerb eines Fischereischeines.

Ob ein Gewässer ein Privatgewässer ist hängt ganz überwiegend von der Grösse ab. Alle stehenden Gewässer unter 0,5 ha sind Privatgewässer.
Das hat aber auch gar nichts damit zu tun, ob du es "privat" gepachtet hast.

winde
 
Ein Gewässer dar nur jeman Pachte der einen Gültigen Anglerschein hat.
Es dürfen maximal 3 Pächter sein alle müssen einen gültigen Anglerschein haben. Der Pachtvertrag ist auf mindestens 10 Jahre auszustellen. Der Vertrag muss in schriftlicher Form spätestens in einer Woche bei der Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt werden. Sonst kann es bei rechtlichen Streit als unwirksam erklärt werden.
Angeln darf nur jeman der einen Gültigen Fischereischein hat das ist egal ob es eine "Pfütze" oder riesen See ist! Rechtskunde :-)
 
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