Hallo,
ich hab ein paar Probleme beim Verstehen meines neuen Fischereierlaubnisscheines.
Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen.
1.
Als ersten Punkt habe ich eine Frage zur Verwendung von Köderfischen.
Im Text steht: Tote Köderfische bzw. Fetzenköder dürfen aus seuchenbiologischen Gründen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus denen sie stammen.
Nun zu meiner Frage, laut diesem Text ist es mir auch verboten, z.B. Sardinen oder anderen Seefisch zu verwenden?
2.
Nun zu einer Frage zum Hältern: das Hältern gefangener Fische (auch Köderfische) hat in einem ausreichend großen Setzkescher aus knotenlosem Material so schonend wie möglich zu erfolgen.
Was bitte heißt " ausreichend groß " und was ist ein" knotenloses Material"?
Ich brauche eh einen neuen Setzkescher und möchte nicht den Falschen kaufen.
Ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe.
Auch wenn ich im letzten Jahr keine Kontrolle erleben musste, würde ich gern Ärger umgehen.
Die Strafen wurden laut unseres Vorstandes erheblich angehoben, z.B. kostet es 1000€ wenn man mit lebendem Köderfisch erwischt wird.
Dafür möchte ich kein Geld ausgeben.
Petri Heil Thomas
ich hab ein paar Probleme beim Verstehen meines neuen Fischereierlaubnisscheines.
Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen.
1.
Als ersten Punkt habe ich eine Frage zur Verwendung von Köderfischen.
Im Text steht: Tote Köderfische bzw. Fetzenköder dürfen aus seuchenbiologischen Gründen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus denen sie stammen.
Nun zu meiner Frage, laut diesem Text ist es mir auch verboten, z.B. Sardinen oder anderen Seefisch zu verwenden?
2.
Nun zu einer Frage zum Hältern: das Hältern gefangener Fische (auch Köderfische) hat in einem ausreichend großen Setzkescher aus knotenlosem Material so schonend wie möglich zu erfolgen.
Was bitte heißt " ausreichend groß " und was ist ein" knotenloses Material"?
Ich brauche eh einen neuen Setzkescher und möchte nicht den Falschen kaufen.
Ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe.
Auch wenn ich im letzten Jahr keine Kontrolle erleben musste, würde ich gern Ärger umgehen.
Die Strafen wurden laut unseres Vorstandes erheblich angehoben, z.B. kostet es 1000€ wenn man mit lebendem Köderfisch erwischt wird.
Dafür möchte ich kein Geld ausgeben.
Petri Heil Thomas