Da wäre ich mir nicht so sicher. Zum einen kann ich i.d.R. eine aus 300m ausgelegte Montage nicht jemandem konkreten zuordnen, zum anderen weiß ich nicht, ob derjenige diese rechtens (aufgrund der großen Entfernung) ausgelegt hat und ich werde in diesem Falle sogar selbst behindert. Also ist hier leider noch keine wirkliche Klärung in Sicht.
Da kannst du dir sher sicher sein, dass Pose recht hat. Du kannst nicht einfach eine Sachbeschädigung begehen, nur weil du der Meinung bist, der andere handelt gegen eine Gewässerordnung. Vor allem, weil man aktive Montagen durchaus erkennt. Im Gegensatz zu jenen, die abgrissen sind und schon wochenlang im Wasser liegen. Das falsch parkende Auto kann ja von dir auch nicht dem Besitzer zugeordnet werden, trotzdem darfst du es nicht aus Ärger zerkratzen, nur wei du wegen des Falschparkers einen Umweg in Kauf nehmen musst.

@ Fliege, du kannst noch so oft den Satz aus der Brandenburger Gewässerordnung zitieren, trotzdem hast du kein Recht die Schnur zu durchschneiden oder eine Bestrafung oder ähnliches nicht zu, nur weil der Angler die Montage weiter ausgebracht hat als er werfen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da gibt es nichts unklares - nur weil sich jemand anderes ordnungswidrig verhält, darf man keine Straftaten (Sachbeschädigung) begehen. (Einem Einbrecher darf man auch keine aufs Maul hauen, nur weil er im eigenen Schlafzimmer steht). Das hat auch nichts mit zuordnen zu tun. Wenn man z. B. eine Montage mit einem Kunstköder gefangen hat, dann merkt man ob da am anderen Ende noch was ist oder ob es sich um Schnurreste handelt.

Lies bitte nochmal! Es ist sicher keine "Straftat", wenn ich in Ausübung des Angelsportes durch eine andere Person behindert werde, die eventuell gegen geltendes Recht verstößt! Es geht um die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Wenn das Kappen einer Angelschnur aus deiner laienhaften Sicht bereits eine Straftat darstellt, wäre ich bereits ein Serientäter! :hahaha:

Und einem Einbrecher darf ich sehr wohl aufs Maul hauen, ich darf ihn bloß nicht schwer verletzen (Verhältnismäßigkeit der Mittel), wobei es auf eine Affekthandlung auslaufen könnte. Wer bei anderen einbricht, trägt auch das Risiko auf Gegenwehr und bekommt keinen Kaffee! Jedenfalls von mir nicht.

Also, wo sind deine Rechtskenntnisse als Fischereiaufseher?
 
................@ Fliege, du kannst noch so oft den Satz aus der Brandenburger Gewässerordnung zitieren, trotzdem hast du kein Recht die Schnur zu durchschneiden oder eine Bestrafung oder ähnliches nicht zu, nur weil der Angler die Montage weiter ausgebracht hat als er werfen kann.

Zeig mir bitte den Satz, in dem ich geschrieben haben soll, dass ich es richtig finde, Schnüre zu zerschneiden.

Fliege 2
 
Da kannst du dir sher sicher sein, dass Pose recht hat. Du kannst nicht einfach eine Sachbeschädigung begehen, nur weil du der Meinung bist, der andere handelt gegen eine Gewässerordnung. Vor allem, weil man aktive Montagen durchaus erkennt. Im Gegensatz zu jenen, die abgrissen sind und schon wochenlang im Wasser liegen. Das falsch parkende Auto kann ja von dir auch nicht dem Besitzer zugeordnet werden, trotzdem darfst du es nicht aus Ärger zerkratzen, nur wei du wegen des Falschparkers einen Umweg in Kauf nehmen musst.

@ Fliege, du kannst noch so oft den Satz aus der Brandenburger Gewässerordnung zitieren, trotzdem hast du kein Recht die Schnur zu durchschneiden oder eine Bestrafung oder ähnliches nicht zu, nur weil der Angler die Montage weiter ausgebracht hat als er werfen kann.

Das ist doch ein völlig falsches Beispiel, Jewe hat ja die Montage nicht im See versenkt und er ist auch nicht zu dem anderen Angler un hat seine Angel zerbrochen. Er hat schlicht und einfach eine rationale Entscheidung getroffen und das getan was für diese Situation am angemessensten war.

Es ist natürlich selbstverständlich, das man nicht immer einfach die Montagen der anderen Angler kappt wenn man sich mal mit einer anderen Montage verhakt hat.
(Sonst gäbs da ja jedes mal ein riesen Gekurbele weil jeder seine Montage behalten ):fechtend::roll:roll

Man versucht natürlich erstmal das ganze zu entfilzen. Aber wenn das so wie in Jewes Fall eigentlich aussichtslos ist ist abschneiden wohl die sinnvollste Lösung.
 
Lustig wieviele Rechtsexperten es hier gibt. Ob es sich bei solchen Sachen um eine Straftat handelt? keine ahnung. In jedemall ist das eher ne Bagatelle die schon von nem Staatsanwalt eingestellt wird einfach deshalb, weil es sich um centbeträge handelt.
Zu einer solchen Sache an sich kann ich nur sagen, ich habe so etwas auch schon erlebt und hatte dem Angler damals gesagt, beim nächsten mal schneide ich seine Montage einfach ab und versenke den abschnitt. Der Grund für diese Ansicht ist ganz banal. Diese halbe Portion eines Carphunters drohte mir mit Schlägen im Wiederholungsfall.
 
Ich nenn euch mal ein anschauliches Beispiel:

Mein Hausgewässer hat eine Breite von ca. 300m, somit ließe sich das gut vergleichen. Angenommen, ein Angler würde 5m vor meinen Füßen seine Montage auslegen und mit seinem Boot ans andere Ufer schwimmen um dort seine Ruten am Ufer zu stationieren, wo sich noch etliche weitere Angler befinden . Ich setze jetzt mal voraus, dass ich diese Situation nicht beobachtet habe und komme an meinen Angelplatz und mein Drilling verfängt sich in der Montage. Aus eurer Sicht soll ich jetzt den Herrn am gegenüberliegenden Ufer seine Montage auf abenteuerlichem Wege, da ich selber kein Boot besitze, hinüberbringen, um aus eurer Sicht keine "Straftat" zu begehen....und selbst wenn ich ein Boot hätte, muss ich ihm nicht etwas hinterhertragen, für das er für sich einen völlig überzogenen Territoriumsanspruch behauptet. Denn umgekehrt müßte er mich dann, da er mich behindert hat, für meinen entstandenen Aufwand entschädigen. Wer der Verursacher war, liegt wohl auf der Hand und er trägt auch das Risiko.

Wie Lahriette es eben so schön beschrieb, wäre es dann maximal ein Bagatellschaden. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass der Fürst des Waldes dazu extra einen Anwalt bemühen würde.... :winke

Also, alles klar, Jungs!

Diese sinnlose Diskussion dürft ihr ab jetzt alleine weiterführen! :augen
 
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ich habe so etwas auch schon erlebt und hatte dem Angler damals gesagt, beim nächsten mal schneide ich seine Montage einfach ab und versenke den abschnitt.

Durch so eine "Drohung" (ja ist übertrieben). provoziert man andere Angler leider.
Wie du schreibst hat der andere Angler dir mit Schägen gedroht.. Es gibt einfach Leute die darauf viel zu empfindlich auf Kleinigkeiten reagieren.
Deswegen ist es am Besten man versucht so diplomatisch wie möglich zu sein. ( das betrifft auch das Abschneiden von Montagen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das bezieht sich meines Wissens nach aber nicht auf andere Angler, sondern auf Reusen, Netzte, Langleinen und ähnliches.
Wenn man sich mal viel beangelte Gewässer anschaut, kann man ja auch schon erkennen, dass es schlicht und einfach unmöglich ist einen Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten.
Vor allem an Forellenseen etc wäre es ein ungewöhnlicher Anblick wenn die Angler alle 50 Meter voneinander entfernt sind.:roll:angler:

Trotzdem ist es natürlich sehr wichtig, das man auf die Angler in seiner Nähe Rücksicht nimmt, dass ist aber natürlich auch mit einem geringeren Abstand möglich.

Hallo !
Du weißt aber schon was der Unterschied zwischen stehenden Fischfanggeräten ( Angeln ) und ständigen Fischereivorrichtungen ( Reusen , Netze u.s.w )
ist , oder ??? Nun muß ich aber auch mal die Karpfenangler in ´Schutz nehmen denn es gibt auch Spinnangler die mit voller Absicht über die Schnur des Ansitzanglers werfen und dann schön einkurbeln . Hab ich beim Karpfenangeln und auch beim Feederangeln schon erlebt . Klar einmal ist ein versehen , aber wenn die Spinnangler das drei oder vier mal hintereinander machen
ist dies kein versehen mehr sondern absicht . Da kann man dann nicht mehr ruhig sein und miteinander reden .
MfG

Hallo allerseits,

zugegeben, ich lese schon eine Weile hier im Forum mit, fand aber erst heute die Zeit, mich anzumelden. Es war auch nicht meine Absicht, eine Antwort auf so einen kleinen „Mammut“-Beitrag als erstes Lebenszeichen von mir zu verfassen. Aber da dieses Thema nach wie vor aktuell ist – teilweise noch aktueller als im Jahr 2010 – habe ich mir mal die Zeit genommen und wirklich jeden Beitrag gelesen.

Leider wird hier auch teilweise abgeschweift. Es geht in diesem Beitrag eigentlich um Brandenburg und dann werden Vorschriften aus Bayern diskutiert usw. Das soll erstmal gar nicht so schlimm sein, aber es macht dieses Thema insgesamt ein wenig unübersichtlich.

Ich kann die Karpfenangler, die sich angegriffen fühlen, in gewisser Weise verstehen. Als Fischereiaufseher kann ich Euch versichern, dass auch andere Angler Fehler machen. Ich will es mal mit Raumschiff Enterprise beim Namen nennen: „Aber die Karpfenangler dringen dabei in Dimensionen vor, die noch nie ein Mensch zuvor gesehen hat!“

Wenn allerdings über „die Karpfenangler“ gesprochen wird, dann sind garantiert nicht alle gemeint. Es gibt nämlich auch vernünftige (man soll es nicht für möglich halten). Aber aus Erfahrung kann ich auch bestätigen, dass „getroffene Hunde“ bellen. Wen es nicht betrifft, der braucht sich nicht angesprochen fühlen – ODER? Was sollten unsere geschätzten polnischen Nachbarn denn dann für einen Aufstand machen, weil hier die landläufige Meinung kursiert, dass alle Polen klauen würden? Deutsche klauen genauso, wie man unschwer an den Kriminalstatistiken sehen kann.

Auch wenn ich alle Beiträge gelesen habe, möchte ich nicht auf jeden einzelnen eingehen (obwohl man zu jedem einzelnen was sagen könnte!). Ich möchte einen Beitrag des Moderators Thunfisch zitieren und etwas näher darauf eingehen, da genau dieses „Problem“ unter allen Anglern (egal ob Raubfisch- Karpfen- oder Stippangler usw.) eine gewisse Brisanz hat. Anschließend möchte ich einige allgemeine Dinge anführen. Aber der Reihe nach.



Bezüglich dieser Aussage möchte ich Dir § 18 Abs. 3 BbgFischG ans Herz legen:

„Wer die Fischerei ausübt, hat alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere fischereirechtlicher, tierschutzrechtlicher und naturschutzrechtlicher Art zu beachten. Dazu hat er sich entsprechend zu informieren und weiterzubilden.“

Jeder Angler ist für sich selbst verantwortlich und hat die Vorschriften zu kennen. UND DAS IST AUCH GUT SO!!! Warum, das lässt sich ganz einfach erklären. Man muss sich bei den Kontrollen als Fischereiaufseher nur mal die Aussagen der Angler anhören: „Unser Vorstand hat gesagt, dass wir das so machen müssen/dürfen/können!“ Dabei bekommt man die kuriosesten Aussagen. Zum Beispiel wurde mir letzte Woche erklärt, dass ein Vorsitzender eines Vereins mitgeteilt hat, dass man nach 0:00 Uhr nicht mehr mit Köderfisch angeln dürfe. Darüberhinaus versagen die Vereine ja schon bei der Versorgung ihrer Mitglieder mit Fangbüchern. (Aussage von Anglern: „Unser Vorstand hat auf entsprechende Nachfrage gesagt, dass sie keine Fangbücher bekommen würden und wir daher ohne Fangbücher angeln dürfen!“ Vor dem Hintergrund, dass das Fangbuch Bestandteil der Angelberechtigung ist und der Angler es mitzuführen hat (ansonsten ist die Angelberechtigung eigentlich sogar ungültig!), sind solche Aussagen von Vereinsvorständen eine echte Gefahr für den Angler. Wie will man von Vereinen unter solchen Voraussetzungen erwarten, dass sie ihre Mitglieder über gesetzliche Bestimmungen informieren, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, ihre Mitglieder pflichtgemäß mit materiellen Notwendigkeiten auszustatten?

Und mal ganz ehrlich – die Vorstände haben von gesetzlichen Bestimmungen oft genug weniger Ahnung, als die Angler am Wasser. Das ist ein unumstößlicher Fakt!!!

Die Defizite können von den Anglern in der Regel gar nicht angesprochen werden – denn sie wissen ja überhaupt nicht, dass sie Defizite haben! Aus diesem Grunde ist es auch genau richtig, dass der Landesgesetzgeber diese Verantwortung dem einzelnen Angler übergeholfen hat. Gesetzliche Bestimmungen nicht zu kennen, ist keine Entschuldigung für Fehler! Manchmal habe ich dann zwar doch ein gewisses komisches Gefühl, wenn ich dem Angler ein Ticket schreibe und er mir sagte, dass er sein Verhalten quasi von seinem Vorstand beigebracht bekommen hat. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Nun mal zu ganz allgemeinen Dingen, die alle Angler betreffen (und ja, auch Karpfenangler). Angler haben nämlich erstaunlicherweise oft die Angewohnheit, alles sehr einseitig zu betrachten.

1. Ausbringen von Montagen:

Zunächst einmal muss man klären, WO man angelt. Da wo man steht/sitzt oder wo die Montage liegt. Ganz klar: Wo man sitz/liegt (auch vom Boot). Von dort aus kann man so viel Wasserfläche in Anspruch nehmen, wie man MIT DER GEWÄHLTEN MONTAGE SELBST WERFEN KANN. Wenn dann solche Aussagen kommen, wie z. B. wenn ich so weit werfe, dann fliegt mir der Köder vom Haken oder es verheddert sich die Montage beim Werfen etc. Mit einer solchen Aussage belegt der Angler letztendlich von ganz alleine, dass er mit seiner Montage nicht so weit werfen kann, um damit zu angeln.

Schlussendlich dürfen auch keine anderen Angler am Gewässer behindert oder gestört werden.

Auf Wasserstraßen darf zudem die Schifffahrt nicht behindert werden.

2. Boote/Futterboote:

Futterboote wären nur dann zulässig, wenn der Angler selbst drauf sitzt und zur Futterstelle rudert, da es ein generelles Motorenverbot auf nicht schiffbaren Gewässern in Brandenburg gibt. Es wird zwar immer wieder behauptet, dass nur Verbrennungsmotoren verboten seien. Aber das ist falsch – man darf auch keine E-Motoren verwenden. Im Einzelfall KANN zwar die Nutzung von Motoren durch die zuständige Behörde gestattet werden, aber dafür müsste man schon eine SEHR SEHR GUTE Begründung haben.

Auf Wasserstraßen hingegen darf man auch Motoren verwenden. Ohne Bootsführerschein bis zu 15 PS. Ggf. muss das Boot allerdings angemeldet werden.

3. Karpfenzelt etc.

Darf maximal 12 Stunden aufgestellt sein. Dass das Schlafen in dem Zelt verboten ist, ergibt sich nicht nur aus der Tatsache, dass diese Zelte nur als Wetterschutz dienen dürfen. Vielmehr hat der Angler seine Angeln ständig zu beaufsichtigen – wie will er dieser Pflicht nachkommen, wenn er schläft? Dass man sich abwechselt und gegenseitig aufpasst, ist auch so eine Ausrede. Ein Angler darf mit zwei Angeln angeln. Passt er während der andere schläft auf dessen zwei Angeln mit auf, angelt er in diesem Moment mit 4 Angeln und begeht damit Fischwilderei. Wer schläft, kann nicht angeln bzw. angelt nicht!


4. Anfüttern:

Pro Angeltag darf man höchstens 2 kg anfüttern. Wer Tage vorher anfängt, an Stellen anzufüttern, ohne dass er am Fütterungstag angelt, begeht auch ein Fehlverhalten. Darüberhinaus tut der Angler gut daran, sich UMFASSEND zu informieren. Im o. g. Paragrafen des Fischereigesetzes steht auch, dass der Angler die naturschutzrechtlichen Bestimmungen zu kennen hat. Vielen Anglern ist überhaupt nicht bekannt, dass sie in Naturschutzgebieten angeln und z. B. das Anfüttern generell verboten ist. (Oder Boote verboten sind etc.).

5. Fischereischein

Ja, es gibt sie – die Karpfenangler ohne Fischereischein. Klar, sie können auf Karpfen angeln, auch nachts (ohne Fischereischein). Allerdings müssen sie dann ihre Hakengrößen im Auge behalten. Ohne Fischereischein dürfen nur Haken verwendet werden, die maximal Größe 8 sind bzw. der Abstand zwischen Hakenspitze und Schenkel darf 5 mm nicht überschreiten. Es kommt bei der Kontrolle immer drauf an, ob man die Angeln rausholen lässt und die Haken nachmisst. Es kommt selten vor, aber es wird auch schon mal gemacht. Und NEIN, in Brandenburg gibt es KEINEN FRIEDFISCHSCHEIN!

Das soll an dieser Stelle erstmal reichen. Alles in allem gibt es beim Angeln nun einmal Regeln, die man zu befolgen hat. Wir kennen es doch aus unserem Alltag – Deutschland ist nicht umsonst das Land mit den meisten Gesetzen. Es gibt in Deutschland nun mal nichts, was nicht reglementiert ist.

Schöne Grüße
Adrian

Hallo !
Ähh mal die frage in den Raum gestellt : Wozu gibt es elektronische Bissanzeiger ???
Desweiteren zu Punkt 4 : Wo steht geschrieben das man nicht mehr wie 2 KG Futter am Tag ausbringen darf bzw das man wenn man mehrere Tage vorher anfüttert ein fehlverhalten begeht ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie sieht es mit der Breite aus vom Auswerfen her? Theoretisch könnte so ein einziger angler alleine schon eine Wasserfläche von 100m x 100m brauchen.
bei zwei Kumpels neben einander wären das 100m x 250m (inklusive Abstand untereinander).

Gegenfrage: wer hatte schon Probleme mit den karpfen angler Montagen? Und wer hatte schon Probleme mit spinnanglern die wo direkt vor deiner Nase ihre Rute schwingen?

Die Probleme wo wir hier haben ist ja echt ,,schlimm,, und durch so ne Reibereien kommen solche dummen Gesetze raus und wir werden dadurch weiter bevormundet und eingeschränkt.

wusste echt nicht das es dazu so ein Gesetz gibt wo das auswerfen regelt, echt witzig.
Gute Angler brauchen solche Gesetze nicht, die Regeln das freundschaftlich untereinander.
 
Hallo !
Also bei mir sagt Paragraph 7 der BbgFischO folgendes aus :
[h=2]§ 7
Angelfischerei[/h]
(1) Bestandteil der Handangel muss eine Rute sein. Beim Fischen von Friedfischen mit tierischen oder pflanzlichen Ködern darf die Handangel nur einen einschenkligen Haken haben (Friedfischhandangel). Abweichend von Satz 2 darf die Paternosterangel (Hegene) mit bis zu sechs einschenkligen Haken in Gewässern mit einem nachgewiesenen Maränenbestand verwendet werden. Der Abstand zwischen Hakenspitze und Schenkel darf dabei fünf Millimeter nicht überschreiten. Eine zusätzliche Beköderung der Hegene mit tierischen oder pflanzlichen Ködern ist nicht zulässig. Die Hegene gilt als Friedfischhandangel. Welche Gewässer als Gewässer mit Maränenbestand im Sinne des Satzes 3 gelten, gibt das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung bekannt.​
(2) Handangeln, die mit mehr als einem Haken oder mit feststehenden Einfachhaken mit einem Abstand von mehr als sieben Millimetern zwischen Hakenspitze und Schenkel bestückt sind sowie die Ausübung der Fischerei mit der Spinnangel gelten als Raubfischangeln. Bei der Ausübung Fischerei mit der Raubfischangel ist es verboten,

  1. bei dem Einsatz von Köderfischen, anderen Wirbeltierködern, Zehnfußkrebsen oder Teilen von diesen Ködern (Fetzenköder) oder von deren künstlichen Nachbildungen mehr als einen Köder je Handangel,​
  2. Angelhaken mit mehr als drei Schenkeln und​
  3. mehr als drei Haken je Handangel​
zu verwenden.​
(3) Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen.​
(4) Bei Vorliegen von Koppelfischerei ist die Ausübung des Fischfanges mit der Handangel nur eine Stunde vor dem Sonnenaufgang bis eine Stunde nach dem Sonnenuntergang gestattet. Die Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen, wenn dadurch keine fischereibiologischen oder gewässerökologischen Nachteile zu erwarten sind. Die Fischereibehörde kann die Zulassung von einer Zustimmung der Fischereiberechtigten und der Fischereiausübungsberechtigten abhängig machen.

Dort steht nichts über den Einsatz von elektronischen Bissanzeigern oder das ich schlafen darf oder nicht .
Desweiteren frage ich mich was du für ein Fischreiaufseher bist wenn man bei dir auswählen darf was man bezahlen möchte ?
MfG

 
Wenn ich einen Angler schlafend antreffe, hat er die Wahl zwischen einem Ticket von mindestens 25 Euro (max. 55 Euro) oder einer OWi-Anzeige,

Deine Beweggründe Fischereiaufseher geworden zu sein möchte ich lieber nicht wissen. Ich befürchte, da tun sich Abgründe auf.

Fingerspitzengefühl ist das Zauberwort welches sowohl zwischen Anglern untereinander als auch zwischen Anglern und Fischereiaufsehern gelten sollte, aber dies scheint Dir fremd zu sein.
Du kannst mich durchaus dösend im Stühlchen antreffen, aber bei solchen wie Dir bin ich dann in windeseile hellwach und mein Widerspruch sei Dir gewiss.
Ich hoffe, wir treffen uns nie.....mit Kleingeistern hatte ich schon immer so meine Probleme.
 
Du kannst mich durchaus dösend im Stühlchen antreffen, aber bei solchen wie Dir bin ich dann in windeseile hellwach und mein Widerspruch sei Dir gewiss.
Im Stuhl vor sich hindösen und auf einer Liege im Zelt liegen und schlafen sind zweierlei Dinge. Gerade letzteres ist ja bei den Karpfenanglern, i.V.m. elektrischen Bissanzeigern, normal. Ich schätze, genau daraufhin zielt der Satz ab, dass eine Angel unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen ist. Ich kenne aber kein Urteil, wonach elektronische Bissanzeiger nicht zulässig sind.
Elektronische Bissanzeiger sind im Grunde genommen Spielzeug und für das Angeln nicht erforderlich. § 7 Abs. 3 BbgFischO erfordert die ständige und unmittelbare Beaufsichtigung der Angeln durch den Angler und nicht durch elektronische Bissanzeiger. Wenn ich einen Angler schlafend antreffe, hat er die Wahl zwischen einem Ticket von mindestens 25 Euro (max. 55 Euro) oder einer OWi-Anzeige, wo das Bußgeld mindestens doppelt so teuer wird und Verwaltungskosten hinzukommen.
Das die elektronischen Bissanzeiger Spielerei und nicht erforderlich sind, ist wahrscheinlich deine Auslegung. Oder gibt es dazu schon richterliche Entscheidungen? Frage 2: Seit wann kannst du entscheiden, dass eine Owi Anzeige nicht gemacht werden muss. Meines Wissens nach hat z.B. die Polizei die Pflicht, alles was eine Owi ist, zur Anzeige zu bringen, lediglich im Verwarngeldbereich kann sie, statt Geld zu nehmen, auch einfach mal "du du" machen. Das könntest du auch bei einer Verwarnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
In jedemall ist das eher mal ne Bagatelle

so sieht's aus,also Leute beruhigt euch wieder...beide haben es überlebt!
Die Schlaumeier die hier erwarten und fordern das man dann die Schnur austüftelt(viel Spaß bei geflochtener Schnur)können sie gerne machen...leider steht das in keinem Verhältnis zur verlorenen Angelzeit...und eines wollte der Karfenangeler und ich auch...so schnell wie möglich weiter angeln.

ich bin mir sicher,jeder der Moralapostel hätte genauso gehandelt wie ich es getan habe!
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau. Wir erklären einfach alles zu Bagatelle und gut ist... Das nächste Mal nenne ich einen der Admins oder einen ihrer Hilfswilligen "Idioten", erkläre es zur Satire und die darf ja bekanntlich alles, wie wir seit Charlie Hebdo und Tucholsky wissen.. :augen .. Als wenn es darum geht. Ich habe hier Meinungen gelesen, da war das Argument "Seine Schuld". Das ist doch der Knackpunkt. Das hier User der Meinung sind, nur weil einer eine Verfehlung begeht, können sie ihn, in dem Fall mit dem Zerschneiden seiner Montage, einfach abstrafen. Wer so denkt, wird sich hoffentlich nie darüber beschweren, wenn Angler untereinander uneins sind.
 
Pose-taucht-ab, was für ein Blödsinn.
Wenn ich also beim angeln meine Pose betrachte, und du kommst um die Ecke und ich drehe mich zu dir um und Sage hallo habe ich ja schon gegen das Gesetz verstoßen? Habe ja kurz nicht hingeschaut ;-)

nimmst du du das wirklich so ernst wie du das oben geschrieben hast?
Wenn ja, wie oft warst du dann schon unfreiwillig baden?
 
Pose-taucht-ab, was für ein Blödsinn.
Wenn ich also beim angeln meine Pose betrachte, und du kommst um die Ecke und ich drehe mich zu dir um und Sage hallo habe ich ja schon gegen das Gesetz verstoßen? Habe ja kurz nicht hingeschaut ;-)

nimmst du du das wirklich so ernst wie du das oben geschrieben hast?
Wenn ja, wie oft warst du dann schon unfreiwillig baden?

Timchilli,

das ist jetzt aber nicht Dein Ernst, oder?

Bevor Du anderen "Blödsinn" unterstellst, geh mal tief in Dich und überlege bevor Du schreibst.

Gegenfrage, nimmst Du dein Geschreibe eigentlich immer Ernst?

Fliege 2
 
Zuletzt bearbeitet:
Fliege 2 hast du überhaupt das von Pose taucht ab gelesen?
Genau solche sind die richtigen Aufseher wo gleich Tickets verteilen.

Elektronische bissanzeiger sind wohl genau so Hilfsmittel zur bis Erkennung wie eine aal Glocke oder Pose oder eingehängte swinger/Ringe beim grundangeln.
oder wie nennt man sonst sowas?

fliege 2 lese vorher erstmal die vorher gehende Beiträge durch und dann melde dich.
 
Timchilli,

das ist jetzt aber nicht Dein Ernst, oder?

Bevor Du anderen "Blödsinn" unterstellst, geh mal tief in Dich und überlege bevor Du schreibst.

Gegenfrage, nimmst Du dein Geschreibe eigentlich immer Ernst?

Fliege 2

Ganz so unrecht hat er nicht auch wenn er es zugegebenerweise überspitzt dargestellt hat.

Es gibt halt solche Leute die jedes geschriebene Wort bei Gesetzen auf die Goldwaage legen.
Denen fehlt wie schon geschrieben das nötige Fingerspitzengefühl und sie machen anderen Menschen unnötig das Leben schwer, weil sie gerne ihre ''Macht'' missbrauchen. Solche Menschen findet man leider oft in Positionen wo sie das auch ausleben können.

Kennt einer den Typen aus Osterode in Niedersachsen der jeden Furz zur Anzeige bringt ? War schon mehrfach in den Medien...
da kannste 10 cm zu nah an einer Kreuzung geparkt haben der zeigt dich sofort an... Wenn du so einen Menschen beim Angeln erwischt... auweia Wenn so einer nen schlechten Tag hat findet der immer was um dir ans bein zu pinkeln

Wenn ich nun beispielweise mit nem Kumpel angeln bin jeder hat zwei ruten und er legt sich für ne Stunde aufs ohr und ich passe solange auf seine Ruten auf und da würde einer kommen und mir sagen das das so net geht und der mir Geld abknöpfen würde.. der hätte dann echt nen Problem mit mir.

Man sollte immer menschlich bleiben und seinen gesunden Menschenverstand benutzen.
 
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