...durchgelesen hab ich es...nur ist mir nicht klar, ob der Autor damit für oder gegen C&R sein will, gibt er doch selbst zu,
"Damit war es letztlich seine „Trophäengeilheit" bezüglich des mit Selbstauslöser gemachten Photos und seine Neugier bzw. seine Lust, mit dem ermittelten Gewicht des Karpfens aufwarten und evtl. auch später prahlen zu können, welche zu einer Verurteilung führten."
"Dies spricht zum einen nicht gegen die Praxis des „Catch & Release" und zum anderen auch nicht für eine „Anglerfeindlichkeit" des erkennenden Gerichts, da nach hier vertretener höchstpersönlicher Ansicht „max. 5 Minuten" unnötig und zu lang erscheinen und auch die „Gründe" für diesen Vorgang rechtlich bedenklich erscheinen."
Ja was denn nun? Fange ich Fische des Fotos willen (denn wenn ich 2 30mm Boilies als Köder nutze selektiere ich dermaßen, das die Verzehrabsicht bald entfällt) verstoße ich gegen das Gesetz...aber gleichzeitig wiederspricht das nicht C&R?
Auch ansonsten gibts da nix wirklich neues, ganz im gegenteil, er hält den Groteil der Angler anscheinend für unwissend:
"Ein weit verbreiteter Irrtum unter Anglern, welcher anscheinend teilweise sogar in Lehrgängen zur Fischereiprüfung von den Dozenten vor Ort vermittelt wird, taucht immer wieder in verschiedensten Anglerforen auf und soll hier thematisch einmal als Aufhänger dienen."
Dann bezeiht er sich auf die Entnahmepflicht....
.........ich dagegen behaupte, 99% der Angler wissen ganz genau wie es damit in IHREM Bundesland ausschaut, die meisten Irrungen treten dann auf, wenn man in einem andrem Bundesland angelt, weil vieles einfach dort anders ist.