Angeln ohne Fischereischein im Raum Stuttgart?

In Brandenburg brauchst du zum friedfischangeln nur Angelkarte+Fischereiabgabemarke und zum Raubfischangeln brauchst du noch einen fischereischein. Falls das in Stuttgart nicht so ist entschuldige ich mich kingfisher61
 
Ich weiß ich weiß man soll keine anderen Fragen eröffnen aber das Problem ist ich weiß nicht wie ich eigene Fragen stellen kann in diesem Forum tut mir echt leid aber anders kann ich mir nicht weiterhelfen
 
So weit ich weiß, ist in den alten Bundesländern immer ein FS nötig.
Die Regelung in Brandenburg ist aber auch an die Hakengrösse gebunden.
Und ich bin mir nicht sicher, ob es dort nicht auch noch andere Vorschriften gibt, die man zum Friedfischangeln ohne FS einhalten muss.
 
In Brandenburg brauchst du zum friedfischangeln nur Angelkarte+Fischereiabgabemarke und zum Raubfischangeln brauchst du noch einen fischereischein. Falls das in Stuttgart nicht so ist entschuldige ich mich kingfisher61

Ist es auch nicht.
Bitte immer beachten das Fischereirecht Ländersache ist! Was du also für Brandenburg richtig wiedergegeben hast, gilt eben nicht automatisch für alle anderen Bundesländer. Die in Baden Württemberg haben sogar ein Nachtangelverbot!

Die Regelung in Brandenburg ist aber auch an die Hakengrösse gebunden.

ich zitiere mal den entsprechenden Teil für die Gewässer des LAVB. http://www.landesanglerverband-bdg.de/content/gewässerordnung

3.2.1. Friedfischangel
Die Friedfischangel dient dem Fang von Fischen, die sich überwiegend von Kleintieren ernähren (Friedfische). Sie besteht aus einer beliebigen Rute mit oder ohne Rolle und einem einschenkligen Haken mit pflanzlichem, synthetischem oder tierischem Köder. Wird als Köder das Fleisch von Wirbeltieren oder Zehnfußkrebsen verwendet, gilt das Gerät als Friedfischangel, solange der verwendete Haken die Größe 8 der internationalen Skala nicht überschreitet, andernfalls als Raubfischangel. Maßgeblich für die Hakengröße ist jeweils der gemessene Abstand zwischen Hakenspitze und Hakenschenkel, der nicht mehr als 7 mm betragen darf. Als Friedfischangel gilt auch die Mormyschka-Angel. Dabei handelt es sich um eine Angel, bei der als Köder ein einschenkliger Haken, nicht größer als Größe 8 der internationalen Skala, verwendet wird, der mit einer Metallbeschwerung (Mormyschka) versehen ist. Eine zusätzliche Beköderung der Mormyschka mit Friedfischködern ist statthaft. Als Friedfischangel gilt abweichend von Satz 2 auch die Hegene (Paternosterangel, Heringsangel) mit bis zu sechs einschenkligen Haken, nicht größer als Größe 12 der internationalen Skala, und künstlichen Ködern. Maßgeblich für die Hakengröße ist der gemessene Abstand zwischen Hakenspitze und Hakenschenkel, der nicht mehr als 5 mm betragen darf. Eine zusätzliche Beköderung der Hegene mit tierischen oder pflanzlichen Ködern ist nicht statthaft. Die Verwendung der Hegene ist ausschließlich in Gewässern erlaubt, die vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung als „Gewässer mit Maränenbestand im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 BbgFischO“ bekannt gegeben wurden.


Gruß Jörg
 
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Danke für die Erklärung Koalabaer. Ich hatte das nicht mehr ganz auf dem Schirm, weil es mich auch nicht betrifft.

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