Gewässerschutz -  Edelkrebse

Jack the Knife, würdest Du mir bitte was zu deiner Fangmethode erzählen?
Deine Bilder sind ja toll, was mich interessiert was Du mit dem Netz welches die Form eines Eimers hat machst.

Zum Fang von Krebsen benutze ich neben den käuflichen Reusen , auch sehr gerne Köderfischsenken oder eben meinen umgebauten ehemaligen Setzkescher , welcher kaputt war .
So habe ich aus einem kaputten Setzkescher zwei solche Senken gebaut , wo die Krebse beim Heben nicht flüchten können , was bei der normalen Köderfischsenke möglich wäre .

Im Netz wird mittels eines Kabelbinders entweder ein toter Köderfisch oder auf dem Kabelbinder werden Hundefutterringe aufgezogen und im Netz befestigt fertig .
 
In Rheinland Pfalz sind die Weibchen des amerikanischen Flußkrebses
ebenfalls ganzjährig geschützt.

Hi Harzer,

vollkommen fassungslos habe ich deine Angaben gerade mal für mich nachgeprüft ...und ich muss dir leider Recht geben. :confused:

Ebenso gilt dort in RLP die 8 cm Grenze für den Einwanderer und Pestträger. :eek:

Ich kann sowas nicht fassen. Gibt es jemanden an Board, der die Entstehung dieser Verordnung erläutern kann, bzw. warum man sie nicht längst den heutigen Erkenntnissen angepasst hat?

Hier (trotzdem) noch eine gute PDF aus RLP: Krebsbroschüre RLP.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Harzer

Du hast glaube ich das "schönste Bundesland" der Welt - ich zittere nur einen Radiospruch, also bitte keine Kommentare - ich meine Niedersachsen vergessen. Ich schaue mal morgen in die Fischereiordnung, ich meine der Fang ist in ein paar Monaten im Jahr gestattet.

Gruß

Manuel
 
Im schönsten Bundesland, da habens bei FFN schon recht, darf man Fkußkrebse
fangen.
Jedoch nicht vom 1.11. bis 30.6.
Und 11 cm muß er sein, der Krebs.
Gruss Armin
 
Hallo,

wo wir gerade die gesetzlichen Bestimmungen zum Fang von einheimischen Krebsen diskutieren.

Es gibt nicht nur Einschränkungen beim Fang, sondern zumindest in NRW, auch gesetzliche Auflagen zum Besatz.

Krebse unterliegen dem Fischereirecht.

Die dort aufgeführten Bestimmungen gelten also auch für Krebse.

Bei ganzjährig geschonten Arten, dazu gehört der Edelkrebs, darf ich Besatz nur tätigen mit Tieren aus NRW Beständen.
Stammen die Tiere aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland, benötige ich eine Ausnahmegenehmigung der oberen Fischereibehörde beim jeweiligen Regierungspräsidium.

Diese Einschränkung gilt für alle Arten, mit ganzjähriger Schonzeit.

Ich darf mir daher nicht einfach aus Bayern per Post Edelkrebse oder Elritzen kommen lassen und diese aussetzen.


Der Grund ist nicht, wie auch schon gehört, der Schutz der heimischen Fischzuchten, sondern die Genetik.

Tiere eines Gebietes stellen sich auf die Gegebenheiten ihrer Umgebung ein und legen auch Änderungen genetisch fest.
Die Krebse aus Hamburg und Bayern haben daher lokale Stämme gebildet und weisen Unterschiede auf.

Wenn diese Stämme getrennt werden, kann sich aus einer Teilpopulation, über lange Zeit, eine neue Art entwickeln.

Diese genetische Vielfalt soll erhalten bleiben und nicht in einem Mischmasch aller Herkünfte untergehen.

Ich fürchte jedoch, hier ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Diesen Aspekt hat man früher nicht beachtet, ja, es wurde sogar empfohlen, fremde Herkünfte zur Blutauffrischung zu besetzen.

Selbst die meisten Züchter werden nicht sagen können, woher ihre Elterntiere ursprünglich stammen und dem Krebs sieht man nicht an, ob er aus Sieg oder aus der Weichsel stammt.

Hier noch die Quelle.

§ 18 LFVO NRW
(1) Nichteinheimische Fische............

(2) Der Besatz mit Arten, die gemäß § 1 ganzjährig geschont sind und aus Gebieten außerhalb Nordrhein-Westfalens stammen, darf nur mit Genehmigung der oberen Fischereibehörde erfolgen.

(3) Künstlich genetisch veränderte Fische...........

winde
 
Mensch seit doch froh das ihr überhaupt noch vernünftige Krebsbestände habt. Bei uns geibt es seit Jahrzehnten nur noch kleine Flußkrebse ab und zu mal. Mir iss in unserer Ecke kein Gewässer mehr bekannt welches einen vernünftigen Bestand hat. Schade!!!:mad:
 
Zurück
Oben