PLZ 1 -  Wer hat Lust mit uns morgen zu angeln? (Berlin und Umgebung)

insahni

Forellenschreck
Hey Leute,

meine Freundin (23) und ich (19) wollen morgen angeln gehen. Vielleicht findet sich ja jemand, der morgen auch vorhatte loszuziehen? Wir sind beide absolute Anfänger und haben noch keinen Fischereischein (Schande über mein Haupt).

Vielleicht findet sich ja jemand..!?!? Uns ist es egal, wo es hingeht. Sind mobil und würden auch n paar Kilometer fahren.

Meldet euch doch einfach :)


Gruß und schönen Abend noch!:)
 
Hallo insahni!

Ehrlich gesagt kann ich Deine (Eure) Frage/ Aussage nicht so ganz verstehen.

Du sagst, dass du am morgigen Tag mit Deiner Freundin angeln gehen möchtest. Dann sagst Du, dass Ihr keinen Fischereischein habt.....

Heißt das, dass Ihr allein "schwarz angelt"?????

Sucht Ihr jemanden, der Euch beim Angeln zuschauen läßt???

Oder denkt Ihr, dass Ihr in Begleitung eines Fischereischeininhabers auch die Rute schwingen dürft????

Warum machst Du mir Deiner Freundin nicht einen Schritt nach dem anderen???

1. Schritt:

Macht doch einfach zusammen den Fischereischein!!!!!!!!!! Ist doch super, wenn Deine Freundin sich auch für dieses Hobby interessiert.

2. Schritt:

Sucht Euch dann nette Mitangler. (möglicherweise hier im Forum?)


Bin wirklich gespannt, was Du antwortest!?!?

Gruß, Matze
 
hi matze!


meines wissensstandes nach darf man mit jemandem der eine fischereiberechtigung besitzt angeln. korrigier mich bitte, falls ich falschliege.
derzeit angeln wir nur an forellenseen (wo es vom pächter her gestattet ist ohne angelschein) und selten mit einem friedfischschein an anderen gewässern.


also war meine frage, ob jemand morgen angeln geht und ob man sich anschließen könnte ;) hab ich mich so undeutlich ausgedrückt? :D


gruß, janine
 
Hallo Janine!

Nein, sooooo undeutlich ausgedrückt hattest du dich nicht (hihi).

Allerdings ist mein Kenntnisstand ein anderer.......

Hier in Berlin ist es nicht erlaubt, ohne einen Fischereischein zu angeln. Auch in Begleitung eines Fischereischeininhabers wird das Angeln eines "Anfängers" (ohne Schein)nicht legal. (soviel zur Theorie)

In der Praxis finde ich es absolut o.k., wenn man die ersten Angelerfahrungen an der Seite eines erfahrenen Anglers macht!

In manchen Bundesländern gibt es einen "Touristenschein", dieser berechtigt Dich zum Fang von Friedfischen.
Soweit ich weiß, gilt dieser jedoch nicht für den Fang von Raubfischen.......

So,nun noch zum Forellenteich.

Auch an den sogenannten Forellenpuffs muß man meines Wissens einen Fischereischein vorweisen. Wird dies durch die Bereiber nicht kontolliert, drohen diesem saftige Strafen.

Wie die Rechtslage an reinen Privatteichen aussieht, kann ich nicht sagen.

So, nun noch zum Schluß:

Komme zwar aus Berlin, gehe morgen aber nicht angeln. (schmunzel)

Nun noch einen Tip an Euch zwei Madels:

Paßt bitte auf, wenn Ihr mit wildfremden Anglern ans Wasser pilgert...............

Lieben Gruß

Matze
 
wenn ich mich recht erinnere dann hat janine mit ihrer aussage garnicht so unrecht meines erachtens ist es so

wenn ein fischereischein besitzer angelt darf eine person ohne fischereischein eine friedfisch angeln benutzen

aber um genau nachzuschauen fehlt mich grade die lust und eigentlich müsste janine sich da ganz genau schlau machen

und das mit dem forellenpuffs stimmt meines erachtens auch zumindestens ist es an diesem forellenpuff so

und ich geh morgen auch nicht angeln :(
 
wenn ich mich recht erinnere dann hat janine mit ihrer aussage garnicht so unrecht meines erachtens ist es so

wenn ein fischereischein besitzer angelt darf eine person ohne fischereischein eine friedfisch angeln benutzen

aber um genau nachzuschauen fehlt mich grade die lust und eigentlich müsste janine sich da ganz genau schlau machen

und das mit dem forellenpuffs stimmt meines erachtens auch zumindestens ist es an diesem forellenpuff so

und ich geh morgen auch nicht angeln :(


Wirklich interessant!

Habe gerade die von Dir vorgeschlagene Homepage mal angeschaut.

Da steht tatsächlich "keine Angelschein erforderlich".....

Bin gespannt, ob jemand genauer Auskunft geben kann????

Ich verstehe allerdings auch nicht, wie die Personen ohne Fischereischein einen korrekten (waidgerechten) Umgang mit dem Geschöpf Fisch ausüben sollen????
Irgendwie macht der Fischereischein doch diesbezüglich Sinn , oder???

Wie gesagt, freue mich schon auf die Spezialistenaussagen.

Zum Beispiel die Fischereiaufseher in diesem Forum werden uns bestimmt schnell "aufklären"......

Gruß, Matze
 
waidgerechter umgang mit fischen kann auch durch die eltern mitgegeben werden.
ich denke natürlich, dass ein fischereischein IMMER sinnvoll ist. jedoch verallgemeinere das nicht so ;) gibt sicherlich auch idioten, die dem fisch gleich nach dem landen den kopf abschneiden oder ähnliche dummheiten, aber das ist meinen erfahrungen nach zu urteilen nicht die regel :)
 
Wirklich interessant!
Ich verstehe allerdings auch nicht, wie die Personen ohne Fischereischein einen korrekten (waidgerechten) Umgang mit dem Geschöpf Fisch ausüben sollen????
Irgendwie macht der Fischereischein doch diesbezüglich Sinn , oder???

Gruß, Matze

in brandenburg kann man seine fischereischein prüfung machen ohne ein vorherigen kurs besucht zu haben
dazu kommt noch das man ein "friedlischschein erwerben kann
ohne jegliche vorkentnisse
diesen hatte ich eine sehr lange zeit


ich als brandendurger habe aber in berlin mein fischereischein gemacht(viel teurer wie nur die prüfung in brandenburg) und auch den kurs besucht in der hoffnung das mir was beigebracht wird... naja das einzige was ich wirklich gelernt habe waren die gesetze den rest wuste man einfach durch die praxis
und tehoretisch erklären wie man waidgerecht ein fisch zu töten hat ist immer so eine sache...

da spielen zwei faktoren eine wichtige rolle

einmal wie der erzähler das erklärt
zweitens wie der zuhörer es versteht und in die tat umsetzt...

also alles wieder eine auslegungssche
 
moin

nach errichtung der fischereiabgabe und den kauf einer angelberechtigung für das gewässer darf man im land brb auch ohne fischereischein mit 2 friedfischruten angeln, machen viele so
 
Hallo RedScorpien

ich als brandendurger habe aber in berlin mein fischereischein gemacht(viel teurer wie nur die prüfung in brandenburg) und auch den kurs besucht in der hoffnung das mir was beigebracht wird...

Nur wegen der Kursvorbereitung bist Du nach Berlin gefahren und hast dort die Prüfung abgelegt?

Das kannst in Brandenburg immer einen Vorbereitungslehrgang machen.
In jedem Landkreis.
In der Regel wird dieser auch vor den jeweiligen Prüfungsterminen angeboten.
Ein "muß" dieses Vorbereitungslehrganges besteht ja sicher nicht.
Ein "kann" ist aber immer möglich.
Nur um diesen Vorbereitungslehrgang und die Prüfung anschließend zu machen, braucht niemand extra nach Berlin eiern.
Das geht in jedem Landkreis von Brandenburg.:augen
 
hey manni

das es diesen kurs auch in brb gib wa mir natürlich auch klar ;)

aber da waren für mich die termine zum ungünstigen zeitpunkt also muste ich nach berlin ausweichen denn die haben die lehrgang vor meinem urlaub gehabt und das wa für mich sehr wichtig ;)
 
Hallo RedScorpien

Na dann verstehe ich es auch. Hörte sich vorher nur etwas komisch an.
Schön dass Du einen Termin passend in Berlin gefunden hast. Die Regel ist eher so, das Berliner nach Brandenburg fahren, weil es dort Unmengen mehr an Prüfungsterminen gibt.:)
 
Ich lebe ja nun im Land Brandenburg.


Aber einige Aussagen finde ich auch interessant.
Sorry, wenn ich jetzt völlig daneben liege. Ist nicht "mein" Bundesland.

Aber ein Fischereischeininhaber mit entsprechender Angelberechtigung darf in Berlin wenn überhaupt, nur einen Angler bis zu einer bestimmten Altersgrenze mitangeln lassen, dann aber nur auf Friedfisch, bei gleichzeitiger Anrechnung seiner erlaubten Rutenanzahl.
Liege ich da falsch?
Wenn ja, würde ich mich über die Korrektur meiner Annahme freuen.

Hallo Angelmatz

Da steht tatsächlich "keine Angelschein erforderlich".....


Na hier auch.



http://www.angelteiche-werdermuehle.de/index-Dateien/Wirueberuns.htm


Zitat: Wissenswertes: · der Unterfangkescher ist Pflicht (Kescher zur Leihe sind erhältlich)
· Angeln sind bei uns nicht erhältlich (Kunstköder können erworben werden)
· geangelte Fische dürfen nicht zurück gesetzt werden (unsere Fische sind alle maßig)
· da die Teiche Privatgewässer sind ist kein Fischereischein erforderlich

· Fischköder in Form von Teig ist bei uns erhältlich
· bei uns gibt es kein Fanglimit

Nun kann natürlich die Hektar Größe eine Rolle spielen in Verbindung mit Privatbesitz oder Fischzucht!


Wie gesagt, freue mich schon auf die Spezialistenaussagen.

Zum Beispiel die Fischereiaufseher in diesem Forum werden uns bestimmt schnell "aufklären"......


Naja, die herausfordende „Form“ deiner Anfrage „Spezialistenaussagen“ – „Fischereiaufseher in diesem Forum werden uns bestimmt schnell "aufklären" lässt mich eher in die Richtung gehen, Dich selbst informieren zu lassen.

Schaden kann es ja nicht.:)
Nur "einwerfen" dann "fordern", begrüße ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn ein fischereischein besitzer angelt darf eine person ohne fischereischein eine friedfisch angeln benutzen

Wo bitte soll es eine derartige Regelung geben ?
In Berlin auf keinen Fall ! Hier ist ganz eindeutig festgelegt, dass jeder, der der Angelfischerei nachgeht, im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein muss. Hat ein Angler einen gültigen Fischereischein, aber keinen Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte bzw. Angelschein) kann er mit einer Friedfischangel der Angelei nachgehen, wenn ihn ein anderer Angler, der ebenfalls im Besitz eines gültigen Fischereischeins und des erfoderlichen Fischereierlaubnisvertrages ist, mitangeln lässt. Dabei ist zu beachten, dass dann jeder Angler nur mit je einer Friedfischangel angeln darf.
Die Grundvoraussetzung ist jedoch der Besitz eines gültigen Fischereischeins für BEIDE. Diese Regelung gilt in Berlin für alle Gewässer des LV des DAV.


und das mit dem forellenpuffs stimmt meines erachtens auch zumindestens ist es an diesem forellenpuff so

Ja, hier steht, dass kein Angelschein (also kein Fischereierlaubnisvertrag bzw. Angelkarte) erforderlich ist. Ist absolut okay, denn ein Fischereierlaubnisvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, den ich mit dem Fischereiberechtigten (Eigentümer, Pächter) des jeweiligen Gewässers eingehe. Der Fischereiberechtigten kann entscheiden, wer unter welchen Bedingungen den jeweiligen Gewässern angeln darf. Mit Entrichtung einer Gebühr für das Angeln am Gewässer erkaufe ich mir diese Angelberechtigung.

Diese Regelung bedeutet aber eigentlich nicht, dass ich ohne einen gültigen Fischereischein angeln darf, denn der ist eigentlich immer Pflicht und sollte auch vom Betreiber einer "Fopu-Anlage" kontrolliert werden. "Eigentlich" deshalb, weil es z.B. in Brandenburg bzgl. der Größe der Gewässer (unter 0,5 ha) diese Pflicht nicht gibt.

Bei der Diskussion um dieses Thema müssen wir immer unterscheiden zwischen einem Fischereischein und einem Fischereierlaubnisvertrag (Angelschein bzw. Angelkarte). Wie mir scheint, gibt es bei der richtigen Einordnung dieser "Scheine" erhebliche Unklarheiten, die teuer werden können, denn wir als Fischereiaufseher kennen die Unterschiede genau.

Gruß

Detlef
 
Wo bitte soll es eine derartige Regelung geben ?


ich habe ja auch folgendes dahinter geschrieben
aber um genau nachzuschauen fehlt mich grade die lust und eigentlich müsste janine sich da ganz genau schlau machen

heist für mich... sicher bin ich mir nicht und ist nicht meine aufgabe...

aber wenn du wissen willst wo ich das her habe dann sag ich es dir... und zwar is mir in erinnerung das es mir bei lehrgang zur fischereischein gesagt wurde..
was natürlich sein kann das man nach 5h ständigen zuhörens irgendwann nur noch die hälfe verstanden hat deswegen habe ich oben ja dazugeschrieben das janine sich schlau machen müsste...


allerdings angelt sie an forellenpuffs und da ist es ja gestattet wie du ja so schön bestätigt hast
 
Um die Frage „Fischereischeinpflicht - Ja oder Nein an Forellenanlagen “ zumindest für Brandenburg zu klären folgendes.
Auch am sogenannten FoPu besteht nicht zwingend eine Fischereischeinpflicht!
Von daher ist die Frage – Fischereischeinpflicht an Forellenanlagen, klar mit Nein zu beantworten.
Allerdings gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Das schreibe ich aber im Thema welches der Admin dazu eröffnet hat.
 
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