Landesfischereigesetze -  Nachtangeln in Schleswig Holstein

Burney

Profi-Petrijünger
Guten Abend,

hatte letztens eine hitzige Diskussion mit meinem Gewässerwart ob in o.g. Bundesland ein Nachtangelverbot besteht oder nicht?

Er war sich sicher, er hat aber auch behauptet in Bayern gäbe es noch eines....

In der Landesfischereiverordnung habe ich nichts entdeckt...könnt ihr mir weiterhelfen?

Gruß
 
Moin Burney,
also diese Thematik höre ich auch zum Erstenmal! Habe auch nie etwas davon gehört und ich habe ein Gesetzesbuch mit allen wichtigen Paragraphen und dort kann ich mich an dieses nicht errinnern.

Vielleicht wollte er dich auf den Arm nehmen.
 
Nene, es Problem is folgendes...

wir haben uns zu dritt unterhalten. 1 Karpfenangler, der Gewässerwart und ich...

Es ging um den Unsinn das in BaWü noch Nachtangelverbot besteht als einzigstes Bundesland.

Er wurde ziemlich aufbrausend und meinte, wir sollen uns erstmal informieren bevor wir die Klappe aufreissen... in einem Ton der sich gesalzen hat.

Es besteht noch ein Verbot in Schl. Hol. + Bayern, waren seine Aussagen...wir ham selbst gesagt das es nur noch in BaWü ist.

Hab erstmal gut sein lassen, da er den Fischereikurs bei uns leitet und auch auf Sitzungen ist die sich mit der Thematik befassen.

Wollte jetzt einfach Sicherheit, dass es keines gibt. Da kann man direkt mit ner anderen Grundlage in Runde 2 gehn.
Gruß
 
Wenn er so klug ist denn soll er euch den genauen § nennen. Erst dann kann man ihm Glauben schenken, egal ob er Leiter vom Kurs ist oder nicht. Er kan euch ja kein Qutsch erzählen.
 
Jop, war mir auch sicher...mir reicht die Genugtuung...

denk mal mit ihm gehts momentan bergab, is au nich mehr der jüngste...

naja, danke dir auf jeden Fall
 
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