Fischereischein -  Kurintenkakerei und Monopolstellung

eugdo

Neuer Petrijünger
Hallo liebe Angelfreunde,
ich würde gern auch zu euch mich anschliesen.
Ist aber nicht so einfach wie man denkt.
Ich versuchs mal zu beschreiben:
Ich angestellter Handwerker aus dem neuwieder Kreis meist am Sa. am arbeiten, möchte seit einiger Zeit der F-Schein machen, ok gesagt getan dachte ich mir und ab zum Weller in Niederbieber. Doch der Schlag ins Gesicht kamm schnell, 5 Samstage u. 5 So., das heist für mich 5x am Sa- Urlaub nehmen;;;; macht der Chef leider nicht mit.
Nun gut den Frust verdaut schmis ich die groooooße Suchmaschine an und sehe da, Intensivkurs in Nrw an einem We.
Klasse dachte ich mir und ruf dort am nächsten Tag an, ok alles besprochen und mich für 160Öken angemeldet.
Da das Land NRW eine Ausnahmegenehmigung von auswerts kommenden Prüflingen braucht, rufe ich bei meiner Kreisverwaltung in RLP(Neuwied) an und erkläre warum ich den Lehrgang und die Prüfung in NRW machen will, doch hier wude mir der nächte Schlag ins rechte Auge verpasst; Ausnahmegenehmigung habe die gute Fr...............in 8Jahren Dienst keine ausgestellt. Totall am Boden zerschtört ruf ich den Kursleiter an und erkläre Ihm mein blaues Auge, der hatte mich auf ein nochmaliges Gefächt mit der Dame vorbereitet.
Gut gestärkt ab dahin, doch denkste (giwet net und basta, dou musst de Prüfung in RLP machen un nix anderes )ich nehme mir die letzte Kraft der Vernunft um nicht böses dem zentner Kollos zu machen, und bin damit (NIX dou)einverstanden.
Versuch noch einmal der Dame mein Problem der fehlenden Zeit an den Samstagen zu erklären und erwähne den Intensivkurs, oh Gott oh Gott was habe ich getan?
Sesselkönigin am Schreibtisch hat sich fast die Perrüke vom Kopf gerissen und wieder (nix da, dou musst de Kursus in RLP machen, sonst nikkes) nun habe ich mir den Roky (Silvester Stalone)
als Vorbild gedacht, ok dann gehen wir mal weiter Oberste Fischereibehörde Mainz.
Nach langem hin ind her wird der Lehrgang nicht akzeptiert, weil dieser keine vorgeschriebenen 35 Stunden
sondern nur 24 weil das Videomaterial nicht in einem Vereinshaus sondern zu Hause angeschaut wird.
In einem tel. Gespräch mit Hr. ......... in Mainz sagte dieser mir, das diese Monopolstellung zwar verboten sei, doch die Vereine auf anderen Wegen das Geld für die Lehrgänge in RLP behalten wollen.:respekt

Mittlerweile kenn ich aber mehrere Personen bei welchen entweder der Lehrgang oder die Ausnahmegenehmigung bei den Behörden in RLP durchging.
Wieso bei den ja und bei mir Nein???????????????:hops:hops:hops:hops:hops:schrei:schrei:schrei:schrei:schrei:schrei:schrei:schrei:schrei:schrei:schrei:schrei:schrei
Meine Frage an Euch habt Ihr so ähnliche Fälle erlebt oder gehabt???
Was kann ich machen den Kurs besuche ich trotzdem.
Freue mich um rege Antworten
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich dich jetztn richtig verstanden habe dann solltest Du entweder vorübergehend in ein anders Bundesand ziehen oder versuchen gegen die Nichtanerkennung des NRW-Lehrganges zu klagen.
Vielleicht kann Dein örtlicher Verband Dir besser zur Seite stehen. Frag dort am besten mal nach.
 
Hi Eugdo

Als ich meinen fischereischein bei der Fischereibehörde beantragt habe,wurde mir gesagt das ich nicht an einem lehrgang teilnehmen mus. Es wäre also keine pflicht. Die gute Frau hinterm schreibtisch hat mir lediglich einen link gegeben wo die prüfungsfragen für das land brandenburg standen. Habe dann nur darüber gelernt und dann an der prüfung teilgenommen. Mehr nicht. Ansonsten denke ich auch solltest du es so machen wie Steffen es schon erwähnt hat.

Gruß Sven
 
Leute, es geht um Rheinland-Pfalz! Posts zu Brandenburg und NRW bringen dem Fragenden hier rein gar nichts!
 
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