Tierschutz -  (Richtiges) Handeln mit fatalen Folgen!!

Bleikopf

Allrounder
servus!

Habe eine für einen Angler richtig fiese Situation miterlebt.
Ich fang einfach mal an, zu erzählen.

Samstag-Morgen, schöner kleiner See, bewölkter Sonnenaufgang, kein Regen - perfektes Angelwetter.
Umstände perfekt, doch leider biss nichts. Tja, passiert halt. Ca. 10 Meter neben mir war ein Angler, den ich bisher noch nicht kannte. Nach einigen Stunden ging ich einfach mal zu ihm rüber, um zu schaun, ob er bisher ebenfalls Schneider blieb. Er hatte genauso nix gefangen. Während ich mit Mais und Wurm auf Grund fischte, hatte er auf beiden Ruten jeweils eine fingerlange Karausche auf Grund liegen. Er ging auf Zander. Alles schön und gut, und so vertieften wir uns schnell in ein Gespräch und plauderten genüsslich 1-2 Std miteinander, rauchten zusammen eine und zeigten uns gegenseitig Fangfotos, da ja eh nix los war.
Dann wollte der Kerl mal seine Ruten einholen, rein kontrollmässig.
Ohne dass er es beim Einholen wirklich bemerkt hatte, hing auf einmal ein ca 25cm langes Hechtlein am Haken. Das fanden wir anfangs ganz lustig, doch als wir sahen, wie tief das Hechtjunge die Karausche samt Drilling geschluckt hatte und wie das Blut aus seinem Maul strömte, war das aufeinmal micht mehr lustig! Wir waren uns schnell einig, wie zu reagieren war. Da der Hecht keineswegs zu retten war, schlachtete er ihn waidgerecht ab und ich machte ihm auch gar keinen Vorwurf, da der Biss absolut nicht zu erkennen war an der Rutenspitze!
Naja, passiert, dachten wir uns. Kann man nix machen. Den restlichen Tag fingen wir übrigens nicht mehr.

Was dann aber passieren sollte, war dann echt mies und traurig.
Ein Fischereiaufseher kam und so ehrlich wie der Angler war, schilderte er ihm das Missgeschick und hoffte auf Verständnis, doch der Aufseher war alles andere als begeistert. Er nahm ihm den Tages-Erlaubnisschein ab und wies ihn darauf hin, beim nächsten mal besser aufzupassen. Außerdem beschlagnahmte er den Hecht.

Nun stellt sich die Frage. Wer hatte Recht. Für mich is die Antwort klar, der Angler hat richtig gehandelt. Was hätte er denn sonst machen sollen? Einen toten Hecht ins Gewässer werfen, nur um einer unangenehmen Situation zu entgehen?? Er wurde ja quasi fürs Ehrlichsein bestraft. Naja, traurig. Außerdem war der Biss nicht zu erkennen, es war einfach eine Situation des Typs "mieses Pech gehabt"
 
Hi Bleikopf ,

laut deiner Münchner-PLZ denke ich mal , daß dir bzw deinem Kollegen dies in Bayern passiert ist .

Da heißt es klar im Gesetz , daß untermaßige nicht mehr lebensfähige , also schwer verletze Fische nicht mehr zurückgesetzt werden dürfen , egal welche Schonzeit oder welches Mindestmaß für die Fische gilt .

Man sollte dabei aber das Vorfach im Fisch belassen , und diesen weder Schuppen oder Ausnehmen .

Der Aufseher hätte nicht so handeln dürfen , ausgenommen , bei euch steht dies so in der Kartenbeilage und selbst dann ist er nicht unbedingt befugt irgendwas zu beschlagnahmen .


@ all

Dies kann natürlich von BL zu Bl anders geregelt sein , hier in Bayern wird dies eigentlich so gehandelt , daß solche Fische abgeschlagen werden müssen und das Vorfach im versorgten Fisch (nur abgeschlagen und gekehlt!!) bleiben muß , welche untermaßige Fischart dies ist spielt dabei keine Rolle !
 
Zuletzt bearbeitet:
@Jack:

eben, und bei der Prüfung wurde es auch so gesagt!! Deswegen ist es ja so schlimm!!

Nein, es steht nix drauf. Er hat auch das Vorfach drin gelassen, aber dem Aufseher wars egal!!

@Koalabär: Wie soll ich das verstehen? Man soll also lieber nen toten Fisch ins Gewässer werfen?? AH ,alles klar!
 
Koalabär hat Recht: ein solcher Fisch ist waidgerecht abzutöten und unverzüglich am Ufer zu vergraben. Damit ist zumindest hier in Niedersachsen dem Gesetz Genüge getan. Vorfach und Haken sollten aber nicht mit vergraben werden , wenn es geht. Die kommen womöglich irgendwann mal zur Unzeit wieder zum Vorschein. meist wenn gerade ein bloßer Fuß drüber geht.

Gruß
Rolf
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, wohl dumm gelaufen, kann man da nur sagen. Ich habe mal ne Weile in einem 3-Parteienhaus gewohnt. Da war ein Beamter im Ruhestand, der viele Jahre im Fischereiwesen war....der hätte es sein können(ich weiss..er war es!! Hat ja mittlerweile seine Anglen in den ewigen Jagdgründen waidgerecht ausgeworfen und seinen Geist entsand.) Es wird immer die Besserwisser geben oder auch die Beamten oder Angestellten, denen einfach das rechte Augenmaß fehlt bei der Beurteilung einer Situation. Ich denke aber für mich, dass das nicht den Berufsstand ausmacht...schwarze Schafe oder Korintenkacker gibt es auch bei denen.

Gruß
Ole
 
ich würde einfach bei der zuständigen unteren Fischereibehörde anrufen.
da das ja Ländersache ist,scheint es überall anders gehandhabt zu werden.
in Brandenburg ist der Besitz untermaßiger Fische nicht statthaft.

Gruß Jörg
 
ich würde einfach bei der zuständigen unteren Fischereibehörde anrufen.
da das ja Ländersache ist,scheint es überall anders gehandhabt zu werden.
in Brandenburg ist der Besitz untermaßiger Fische nicht statthaft.

Gruß Jörg

Hi Jörg ,

in Bayern ist dies so wie oben von mir beschrieben gesetzlich geregelt .
Solche Fische müssen auch in die Fangliste eingetragen werden .

Aber wie so oft bei den Fischereigesetzen wird dies anscheinend in jedem Bl anders gehandhabt .
 
eben eben, vergraben oder sonst wie "entsorgen" aber doch nicht in die tasche stecken, besonders, was will man bitte mit nen 25cm hechtlein:confused::nein

aber eines müsst ihr mir noch erklären, was ich auch nach den 10'ten mal durchlesen nicht verstehe, den sinn zumindest nicht,........wieso soll man bitte bei den schon getöteten fisch, den man richtiger weise entsorgen soll, sein vorfach mit haken etc. drin lassen?????????????????? isn das für sülze*sorry*:tocktock::tocktock::tocktock:
 
eben eben, vergraben oder sonst wie "entsorgen" aber doch nicht in die tasche stecken, besonders, was will man bitte mit nen 25cm hechtlein:confused::nein

aber eines müsst ihr mir noch erklären, was ich auch nach den 10'ten mal durchlesen nicht verstehe, den sinn zumindest nicht,........wieso soll man bitte bei den schon getöteten fisch, den man richtiger weise entsorgen soll, sein vorfach mit haken etc. drin lassen?????????????????? isn das für sülze*sorry*:tocktock::tocktock::tocktock:

Da der Threadersteller aus Bayern kommt , er dort angelt , gelten auch die bayrischen Fischereigesetze .

Dort steht geschrieben , daß untermaßige stark verletze Fische ( auch während der Schonzeit gefangene ) abgeschlagen werden müssen , sofern ein überleben des Fisches nicht gegeben ist und das Vorfach im Fisch zu bleiben hat , der Fang ist einzutragen .
Bei Kontrollen müssen diese dem Aufseher gezeigt werden , deshalb muß das Vorfach im Fisch bleiben .

Das mit dem Vorfach hat den Sinn , wenn der Fisch zu tief geschluckt hat , da gilt dies als Beweiß .
Auch soll dies zeigen/beweißen daß der Fang nicht beabsichtigt war , kommt leider mal vor , so hatte ich in meiner niederbayrischen Heimat viele Hechtbisse von Hechten auf Wurmbündel , gerade im Fluß , da kamen gelegentlich auch mal durchgerissene Kiemenbögen vor .

Klar , an 25cm Hecht ist nix/nicht viel dran , aber vergraben ist auch keine "richtige" Lösung !

NOCHMAL :

JEDES BUNDESLAND HAT DA SEINE EIGENE AUSLEGUNG , IN WIEWEIT DIE ALLERDINGS SINNVOLL IST STEHT AUF EINEM ANDEREN BLATT!!

Tür und Tor für Mißbrauch , wie manche Denken oder behaupten , wird hier mit dieser Regelung niemanden geöffnet .
 

da öffnen sich Tür und Tor für Mißbrauch. die öffnet sich eher wenn ich ein 25cm hechtlein in der tasche habe......da würd ich als aufseher auch keinen spass verstehen, deshalb FISCH ENTSORGEN

na sicherlich um nachzuweisen,dass er wirklich tief geschluckt hatte.
aja, ............ähm und du meinst, das, wenn sowas passiert IMMER ein fischereiaufseher angerufen werden muss, oder zufällig vorbei kommt oder man den fisch solange aufheben muss bis einer kommt um es zu beweißen?!:respekt (verstehst du was ich meine)

ich gehe davon aus, das sich da fast keiner dran hält, aber wenn ich den fisch schon ENTSORGEN muss(wird man ja in bayern auch machen müssen???????), würd ich zumindest mein "teures stahlvorfach" etc raus nehem

ok, wenns in bayern so is, is es sehr sehr komisch. unter tief schlucken kann man dann schon mal was anderes verstehen. na egal....

ich wollte eigentlich nur zum ausdruck bringen, das es meiner ansicht nach richtig war was der aufseher gemacht hat, auch wenn er es viell. nicht darf etc.

deshalb müssen zb. bei uns auch solche fische, tot, zurück ins wasser geworfen werden oder eben vergraben werden, wenn man hier mit nen untermassigen erwischt wird bzw. in der schonzeit(egal wie tief der haken sitzt), ist der spass vorbei, beim aufseher.
 
Zuletzt bearbeitet:
da öffnen sich Tür und Tor für Mißbrauch. die öffnet sich eher wenn ich ein 25cm hechtlein in der tasche habe......da würd ich als aufseher auch keinen spass verstehen, deshalb FISCH ENTSORGEN

na sicherlich um nachzuweisen,dass er wirklich tief geschluckt hatte.
aja, ............ähm und du meinst, das, wenn sowas passiert IMMER ein fischereiaufseher angerufen werden muss, oder zufällig vorbei kommt oder man den fisch solange aufheben muss bis einer kommt um es zu beweißen?!:respekt (verstehst du was ich meine)

ich gehe davon aus, das sich da fast keiner dran hält, aber wenn ich den fisch schon ENTSORGEN muss(wird man ja in bayern auch machen müssen???????), würd ich zumindest mein "teures stahlvorfach" etc raus nehem
Stell Dir doch mal vor, ein Fischereiaufseher beobachtet Dich beim vergraben eines Hechtes,meinst Du darfür hat er Verständnis?
 
aber wenn ich den fisch schon ENTSORGEN muss(wird man ja in bayern auch machen müssen???????),

eben nicht,den kannst du normal verwerten,wenn ich das richtig verstanden habe!
dein teures Stahlvorfach kannst du ja dann zu Hause rausfrimeln.

http://www.lav-bdg.de/page/gewaesserordnung.html#453
hier mal nur für BB: 4.5.3. Behandlung und Besitz untermaßiger Fische
Zitat:
Der Besitz untermaßiger Fische ist verboten, wobei auch Fische in Hältern als Besitz des Anglers gelten. Gefangene untermaßige Fische sind mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und unverzüglich in das Gewässer zurückzusetzen. Haben die Fische den Haken tief geschluckt, ist vor dem Zurücksetzen die Angelschnur in Höhe der Kopfspitze zu durchtrennen (§ 3 Abs. 1 BbgFischO).


Gruß Jörg
 
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