Fischereischein -  mit saarlänischem Schein in Rheinland-Pfalz angeln?

PB57

tapferes Schneiderlein
Hi,

ich werde mir nächste Woche in Saarbrücken (Kleinblittersdorf)einen Saarländischen Jahresfischereischein kaufen.

Was ich jetzt noch nicht so richtig geblickt habe ist, ob ich mit dem Schein auch in anderen in Bundesländern in Deutschland angeln darf, sofern ich natürlich die dementsprechende Gewässerkarte für den Fluß, See, Weiher etc. habe.
Danke schonmal für eure Antworten.

Gruß
Pascal
 
Hallo,

leider muss ich dich enttäuschen, du darfst nicht in RLP angeln...

Ich befische auch die Saar an der Grenze von RLP zum SL und soweit ich weiß liegt die Grenze irgendwo in Höhe von Saarhölzbach.

Wie es im Saarland genau aussieht weiß ich nicht aber ich glaube die Saar ist dort auch nochmal in verschiedene Bezirke der jeweiligen Angelvereine aufgeteilt.
 
Warum sollte er denn nicht in RLP fischen gehen dürfen, wenn er sich die jeweilige Gewässerkarte besorgt? Ich mach es auch nicht anders (Hessen/RLP)
 
Hallo,

leider muss ich dich enttäuschen, du darfst nicht in RLP angeln...

Ich befische auch die Saar an der Grenze von RLP zum SL und soweit ich weiß liegt die Grenze irgendwo in Höhe von Saarhölzbach.

Wie es im Saarland genau aussieht weiß ich nicht aber ich glaube die Saar ist dort auch nochmal in verschiedene Bezirke der jeweiligen Angelvereine aufgeteilt.

Hi
So, nun bin ich endgültig verwirrt..........:confused:
Also zu gut deutsch heißt das, das ich mit einem Landesfischereischein (in meinem Fall Saarländisch) nicht überall in Deutschland (z.B. wenn ich in Urlaub fahre)Angeln darf, von der Gewässerkarte mal abgesehen, oder wie?

Gruß
Pascal
 
Aber die Fischerprüfung hast Du abgelegt?

Thomas
Hi

Brauch ich nicht, Wohnsitz in Frankreich.............!
Habe heute morgen vom Fischereiverband-Saar die Info bekommen das ich einfach ins nächste Rathaus im Saarland gehen soll und mir einen Jahres bzw. 5 Jahresfischereischein kaufen soll.
Sportfischerprüfung ist im Saarland zum ausstellen eines Fischereischein nicht nötig, sofern der Wohnsitz nachweislich im Ausland ist.

Gruß
Pascal
 
Hi
So, nun bin ich endgültig verwirrt..........:confused:
Also zu gut deutsch heißt das, das ich mit einem Landesfischereischein (in meinem Fall Saarländisch) nicht überall in Deutschland (z.B. wenn ich in Urlaub fahre)Angeln darf, von der Gewässerkarte mal abgesehen, oder wie?

Gruß
Pascal

Klar geht das. Alles Andere wäre mir neu.

Thomas
 
Wenn du den jahresfischereischein hast ist es egal wo du Angelst in deutschland ob fluss oder Weiher.Das ist die berechtigung an deutschen gewässern angeln zu dürfen. Natürlich musst du dir an dem jeweiligen gewässer wo du Angelst eine tageskarte zulegen
 
Wenn du den jahresfischereischein hast ist es egal wo du Angelst in deutschland ob fluss oder Weiher.Das ist die berechtigung an deutschen gewässern angeln zu dürfen. Natürlich musst du dir an dem jeweiligen gewässer wo du Angelst eine tageskarte zulegen


Nochmal zum Verständnis:

Du redest von dem Bundesfischereischein, also dem sogenannten "blauen Schein"?

Wenn dem so ist, dann vergess meinen ersten Post, da dieser auf den Gewässerschein der Saar bezogen war!

Also:

Mit dem blauen Schein darfst du natürlich überall in Deutschland Gewässerkarten kaufen und somit auch fischen, aber Achtung!

Es kann dir passieren, das du in z.B. Bayern keine Karte bekommst, da nicht in jedem Bundesland die gleichen Lehrgänge Voraussetzung für den BFS sind!

Zum Beispiel kann man den Schein im Saarland wesendlich leichter bekommen als in RLP oder Bayern.



Dann noch mal zu dem Saarschein:

Solltest du dir einen Jahresschein für die Saar kaufen, dann darfst du damit nicht in RLP fischen, sondern musst dir z.B. in Saarburg einen neuen Schein für diesen Abschnitt der Saar kaufen.

Ich hoffe nun sind alle Unklarheiten beseitigt;)
 
Nochmal zum Verständnis:

Du redest von dem Bundesfischereischein, also dem sogenannten "blauen Schein"?

Wenn dem so ist, dann vergess meinen ersten Post, da dieser auf den Gewässerschein der Saar bezogen war!

Ja genau, ich meine den blauen Schein, hab mir schon fast gedacht das wir aneinander vorbeireden.

Also:

Mit dem blauen Schein darfst du natürlich überall in Deutschland Gewässerkarten kaufen und somit auch fischen, aber Achtung!

Es kann dir passieren, das du in z.B. Bayern keine Karte bekommst, da nicht in jedem Bundesland die gleichen Lehrgänge Voraussetzung für den BFS sind!

Zum Beispiel kann man den Schein im Saarland wesendlich leichter bekommen als in RLP oder Bayern.

Ja, das hab ich gelesen, jedes Bundesland handhabt die Ausstellung des Scheins an ausländische Angler anders.Im Zweifelsfall lässt sich das jedoch, wenn der Fall eintreten sollte einfach telefonisch mit dem jeweiligen Bundesland klären , denk ich mal!


Dann noch mal zu dem Saarschein:

Solltest du dir einen Jahresschein für die Saar kaufen, dann darfst du damit nicht in RLP fischen, sondern musst dir z.B. in Saarburg einen neuen Schein für diesen Abschnitt der Saar kaufen.

Ich hoffe nun sind alle Unklarheiten beseitigt;)

Ok, das leuchtet mir ein, bezieht sich dann aber nur auf die Gewässerkarte und nicht auf den blauen Schein.

Gruß
Pascal
 
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