Fischereischein -  Fischerprüfung in Brandenburg trotz Landesfremder Wohnsitz??

diksen

Neuer Petrijünger
Hallo möchte demnächst die Fischerprüfung ablegen.
Würde diese gern in Brandenburg machen weil dort der Vorbereitungkurs keine Pflichtveranstalltung ist.
Einziges "vielleicht" Hindernis was mir noch niemand beantworten konnte ist; mein Hauptwohnsitz ist in Hessen, wo ich auch wohnhaft bin, gemeldet.
Kann ich trotzdem die Prüfung in Brandenburg ablegen und dann den Schein auf meiner Gemeinde in Hessen ausstellen oder umschrieben lassen??
 
Die Prüfung kannst du dort auch als Nicht-Brandenburger ablegen.
Mit der bestandenen Prüfung, bekommst du auch in Hessen den Fischereischein.
 
@diksen
Wenn dein Hauptwohnsitz in Hessen ist,könnte es Probleme geben.Frage doch mal bei deiner unteren Fischereibehörde nach, ob das umschreiben so einfach möglich ist.


Gruß Jörg
 
Er muss nichts umschreiben lassen, er bekommt in Brandenburg das Prüfungsprotokoll. Mit diesem Protokoll geht er zur unteren Fischereibehörde in Hessen und bekommt den Fischereischein.
 
Er muss nichts umschreiben lassen, er bekommt in Brandenburg das Prüfungsprotokoll. Mit diesem Protokoll geht er zur unteren Fischereibehörde in Hessen und bekommt den Fischereischein.

Vorsicht!meinen in Brandenburg erworbenen Schein(mit Hauptwohnsitz Brandenburg)kann ich in Hessen vorlegen.(bei Umzug nach Hessen).

Mit Hauptwohnsitz Hessen mal eben nach Brandenburg fahren,um den Fischereischein machen,könnte zu Probleme führen.

Wäre schade wenn er sich die Arbeit macht,und dann ist es umsonst.

Gruß Jörg
 
Ist in der Tat Banane woher man kommt. Ich als Berliner mit Hauptwohnsitz Berlin hab mich damals in Seelow angemeldet, habe in Eigenregie gelernt und mir den Kurs gespart.

Gab null Probleme den F-Schein in Spandau (also Berlin) ausstellen zu lassen.
 
aber stimmt ich hab des auch mal gehört, dass es dabei probleme gab .. ruf doch einfach mal ann in potsdam und in keine ahnung meinetwegen frankfurt und frag nach von wegen du bist student und studierst in potsdam ... blabla sei kreativ

bei den bayern ist das glaub ich so die dulden zwar gastangler aber da darfg man den nicht außerhalb machen
 
Also die Prüfungsordnung im Land Hessen sagt:

Fischereigesetz für das Land Hessen
(Hessisches Fischereigesetz - HFischG)
vom 19. Dezember 1990

§ 28

Fischerprüfung

(1) Ein Fischereischein kann unbeschadet des § 26 erstmals erteilt werden, wenn der Antragsteller das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat und nachweist, dass er eine Fischerprüfung bestanden hat. In der Prüfung hat er ausreichende Kenntnisse über die Arten der Fische, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der hessischen Fischerprüfung stehen staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich.




Hab mit Potsdam(Ort der Fischerprüfung in Brandenburg) telefoniert, für die wäre das kein Problem. Er hat mir nur geraten nochmal mit der unteren Fischerei Behörde meines Landkreises zu sprechen.
Was ich auch morgen in Angriff nehme!
 
man kann den fischereischein überall ablegen man braucht halt nur das prüfungsprotokoll für seine fischereibehörde
ich selbst habe den schein in brandenburg-potsdam absolviert und ich selbst bin berliner und musste mit dem zeugnis zur fischereibehörde in berlin

also es gab keine probleme

gruß
 
Hallo Benny,

stimmt leider nicht. Das Brandenburger Zeugnis wird z.B. in Sachsen Anhalt nicht anerkannt da dort die Prüfung viel umfangreicher ist, auch praktisch. In Sachsen und Berlin ist es klar in der Gesetzgebung geregelt das ein Zeugnis aus einen anderen Bundesland zählt.

Es liegt aber immer an der Behörde die den Fischereischein ausstellt. Manche machen auch Ausnahmen zugunsten des Antragstellers.

Bei mir mache viele Berliner und Sachsen Ihre Prüfung weil es einfacher ist als in Ihrer Heimat. Ich würde mir auch eine etwas umfangreichere Prüfung in Brandenburg wünschen aber muss mich an die Gesetze halten.

Petri

Wolfgang
 
Es heisst doch ganz klar, Prüfung in einem anderen Bundensland. Dort ein Häckchen setzten und der Fischereischein ist im Besitz des Prüfungsteilnehmers. Da gibt es auch keine Ausnahmeregelungen in Sachsen-Anhalt. In Berlin ist die Prüfung auch umfangreicher, aber das ist nicht wichtig.

Grüsse
Ben
 
Hallo Jungs,
hab mich ma eben hier angemeldet, weil ich auf diesen Thread gestoßen bin. Meine Freundin (wir kommen aus Sachsen Anhalt) ist total heiß aufs Angeln, seit dem mein Mann und ich sie vor 3 Wochen das erste mal mit hatten.:daumenhoc. So wie ich das hier lese ist es also möglich? Sollte ich morgen mal mit unserer Fischereibehörde sprechen und wenn der Herr....dann ja sagt, kommen wir nach Brandenburg? Sollte es so sein, woher bekomme ich die Prüfungsfragen für euer Land?
Liebe Grüße Puenktchen:winke
Würde mich über schnelle Antwort freuen, hier oder per PN
 
Hallo Benny,

stimmt leider nicht. Das Brandenburger Zeugnis wird z.B. in Sachsen Anhalt nicht anerkannt da dort die Prüfung viel umfangreicher ist, auch praktisch. In Sachsen und Berlin ist es klar in der Gesetzgebung geregelt das ein Zeugnis aus einen anderen Bundesland zählt.

Es liegt aber immer an der Behörde die den Fischereischein ausstellt. Manche machen auch Ausnahmen zugunsten des Antragstellers.

Bei mir mache viele Berliner und Sachsen Ihre Prüfung weil es einfacher ist als in Ihrer Heimat. Ich würde mir auch eine etwas umfangreichere Prüfung in Brandenburg wünschen aber muss mich an die Gesetze halten.

Petri

Wolfgang

Wenn ich das also richtig rauslese, liegt es immer in der einzelnen Entscheidung des Herren hinter dem Schreibtisch? Auch in Sachsen Anhalt? Dann sollte sich so ein Anruf doch lohnen, oder?:ja:
Liebe Grüße Puenktchen:winke
 
Klar lohnt sich das nachfragen immer, und Preisgünstiger als hier kommst du zu deinen Angelfleppen nicht.
Habe damals bißchen was über 25,-Euro bezahlt...
Aber lernen mußt du schon alleine...

MfG Micha
 
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