Tierschutz -  Warum dürfen die das ?

Rabauke175

Super-Profi-Petrijünger
Hallo,
habe gestern ein bericht vom Hochsee fischen in Nord- Ostsee gesehen und da ging es um Angeltouren mit einem Kutter.
Also der erste seine Makrele gefangen hatte meinte er " die ist so schön die mach ich sogar tod".
Es waren viele angeler auf dem Kutter und jeder hatte einen Eimer wo er die Fische rein tat, aber tod gemacht hatt sie kaum jemand ...
warum dürfen die das ? Und warum zeigt man sowas im Free TV ?
Die Fische wurden am Ende des Angeltagen geschlachtet manche lebten noch manche wohl ehere nicht..
 
Hallo,
habe gestern ein bericht vom Hochsee fischen in Nord- Ostsee gesehen und da ging es um Angeltouren mit einem Kutter.
Also der erste seine Makrele gefangen hatte meinte er " die ist so schön die mach ich sogar tod".
Es waren viele angeler auf dem Kutter und jeder hatte einen Eimer wo er die Fische rein tat, aber tod gemacht hatt sie kaum jemand ...
warum dürfen die das ? Und warum zeigt man sowas im Free TV ?
Die Fische wurden am Ende des Angeltagen geschlachtet manche lebten noch manche wohl ehere nicht..


also ich habe die sendung auch gesehen und ich kann es auch nicht verstehen !!!
 
Warum stellst du solche Fragen??

Wenn dich ein Missstand stört, gib bitte die Quelle an. Die kleine Mühe kann man wohl verlangen.
Sonst ist dein Beitrag hier gar nichts wert.

Und dann stell die Frage richtig, wenn es denn schon sein muss: "Warum tun die das?"

Klingt doch gleich viel unaufgeregter und sachlicher...

Amanita


Danke an Dr.Esox und Lüneburger für die Quelle! Hätte ich mir gleich vom TE im Eröffnungsposting gewünscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Es waren viele angeler auf dem Kutter und jeder hatte einen Eimer wo er die Fische rein tat, aber tod gemacht hatt sie kaum jemand ...
warum dürfen die das ?

warum glaubst Du, dass die das dürfen?

Fische, die nicht wieder zurückgesetzt oder lebend gehältert werden sollen, müssen umgehend betäubt und dann getötet werden. Wie das zu erfolgen hat, regelt die Tierschutzschlachtverordnung und die gilt auch für die Anglerschaft.

http://www.vetion.de/gesetze/Gesetzestexte_pdf/TierSchlVO.pdf

Maßgeblich sind:

§ 3 Abs. 1
§ 13 Abs. 5
Anlage 3 Teil I - zulässige Betäubungsverfahren
Anlage 3 Teil II - besondere Maßgaben - Punkt 5 und 6

Schau Dir die entsprechenden Passagen an, dann weißt Du, was man im Hinblick auf das Töten von Fischen darf.

Viele Grüße

Lars
 
An dieser Stelle eine Frage an Dich Lars: Auf "hoher See" gelten bekanntlich viele der für Angler gängigen Regelungen nicht. Wie sieht es da mit der von Dir zitierten Verordnung aus? und inwiefern hängt die Sache mit Hoheitsgewässern zusammen?

Ich könnte mir vorstellen, dass man auf diesem Wege argumentieren würde, sollte jemand auf die Idee kommen, rechtlich gegen die Anbieter oder Angler vorzugehen.
 
Hallo Steffen,

ich kann Dir in der Hinsicht keine fundierte Auskunft geben. Es würde mich aber sehr wundern, wenn das Tierschutzgesetz und die nachgeschalteten Verordnungen auf deutschen Schiffen nicht mehr gelten, sobald sie vom Kai ablegen.

Viele Grüße

Lars
 
Wieder so ein heikles Thema.Ich frage mich sowieso betreffs Tierschutzgesetze,was macht der Hochssefischer tötet er jeden Fisch der im Netz gefangen wird? Als alter Zausel wurde mich das interressieren. l.g. Walter
 
Ich habe erst am Wochenende einen Bericht über Heilbuttfischer gesehen. Die Fische werden mit mehreren 100 Meter langen Leinen gefangen, an denen hunderte Haken befestigt sind.

Die Leinen werden durch eine Maschine eingeholt und laufen dann an Deck in so ne Art Abhakstation, wo die Montage dann einfach aus dem Maul gerissen wird. Zusätzlich bekommen die Fische noch einen kräftigen Schlag mit einem Gaff.
So wie´s im TV gezeigt wurde, werden dort die Fische auch nicht betäubt und abgestochen, sondern sie erliegen ihren Verletzungen oder ersticken.

Zwar waren die Fischer nicht aus Deutschland (ich glaube USA) aber mit Tierschutz hatte das meiner Meinung nach auch nichts zu tun.
 
Warum stellst du solche Fragen??

Wenn dich ein Missstand stört, gib bitte die Quelle an. Die kleine Mühe kann man wohl verlangen.
Sonst ist dein Beitrag hier gar nichts wert.

Und dann stell die Frage richtig, wenn es denn schon sein muss: "Warum tun die das?"

Klingt doch gleich viel unaufgeregter und sachlicher...

Amanita


Danke an Dr.Esox und Lüneburger für die Quelle! Hätte ich mir gleich vom TE im Eröffnungsposting gewünscht.

Tud mir furchtbar leid ! Das ich das Wort "NDR" vergessen habe, aber die die s gesehen haben wussten worum es geht.
 
Lach

Was glaubt man hier eigentlich wie "Deutsche Fischer" mit ihrem Fang an Deck umgehen? Auch dort "ersticken" die Fische. Mich wundert dass das überhaupt noch erwähnt werden muss. Ich habe noch keinen Fischkutter gesehen auf dem sich um die einzelne Kreatur gekümmert wird. Rin inne Kiste un rauf midden Eis - ferdsch! Und falls es n kleiner Kutter is eben ohne Eis.
Tierschutz - bei Geld hört er auf, wie bei Freundschaften auch.
Grüsse
Dietmar
 
Zuletzt bearbeitet:
An dieser Stelle müssen wir die Berufsfischer mit den langen Leinen oder Netzen außen vor lassen. Für den professionellen Fischfang gelten nicht die gleichen Vorschriften wir für uns Angler. Schlicht wegen der Machbarkeit.

Es wäre dennoch schön, wenn jemand mit der entsprechenden Fachkenntnis zur Gesetzeslage auf hoher See und deutschen Angelkuttern aufklärung bieten könnte. Die Frage war ja eindeutig gestellt: "(Warum) dürfen die das?"
 
Die von Dietmar beschriebene Praxis wird übrigens durchaus nicht nur bei Hochseefischern so gehandhabt, in einer mir bekannten Forellenzucht werden die Fische ebenso aus dem Teich direkt lebend in die Plastikwanne geschöpft und dann 'von oben nach unten' geschlachtet.
Die Fische die unten liegen, warten dann eben 1/2 Stunde, bis sie an der Reihe sind.

Weiteres Beispiel: Ich war im Sommer an einem Alpensee angeln, ich habe dort einen freundlichen Fischer getroffen, der mir seine Renken gezeigt hat, die er am Morgen gefangen hat.
Vielleicht 20 Fische lagen in einer Wanne mit 5cm Wasserstand. Der Fischer sagte mir auf meine Frage, dass er die natürlich leben lässt, damit sie bis zur Restaurantanlieferung am Mittag frisch bleiben.

Es macht sicherlich einen UNterschied, ob der Fisch als Spielzeug dient, oder als Nahrungsmittel. Wenn erlaubt, hältere ich meine gefangenen Fische auch bis zum Ende des Angeltags, ich esse lieber möglichst frische Fische...

@Goderich
Die Frage war aber offensichtlich falsch gestellt, dürfen tut das weder der Angler auf dem Kutter noch die von mir beschriebenen Fischer. Aber manchmal muss man Gesetze halt selbst auslegen.
Eine Fischvergiftung beim Konsumenten dürfte den Fischer teurer kommen als ein hypothetischer Verstoß gegen die Schlachtverordnung.
Außerhalb von Internetforen gibt es eine wirkliche Welt...

Amanita
 
@Goderich

Die Frage könnte politisch satirisch beantwortet werden:
Warum beisst sich der Hund in den Schwanz? Antwort: Weil er es kann!
Grüsse
Dietmar
 
Moin!
Ein deutsches Schiff ist rein rechtlich auch außerhalb der Drei-Meilen-Zone deutsches Hoheitsgebiet, auf dem natürlich auch die deutschen Gesetze gelten.
Gruß
Eberhard
 
So, ich habe es gefunden:

Grundsätzlich gelten in deutschen Gewässern, und da dürfte man ziemlich schwer mit dem Kutter herauskommen, sowie auf Schiffen unter deutscher Flagge, alle Bundesgesetze. Dazu gehört, auch wenn kein Gesetz, die Tierschlachtverordnung, die Lars (Bollmann) verlinkt hat.
Diese sagt jedoch eindeutig, dass sie nicht gilt bei: "einem Massenfang von Fischen, wenn es auf Grund des Umfangs und der Art des Fangs nicht zumutbar ist, eine Betäubung durchzuführen." Das bestimmt §1 Abs. 2 Ziffer 4 der Tierschlachtverordnung.

Wie Amanita schon sagte kommen wir hier in den Bereich der Interpretation. Bei einem Berufsfischer, der extrem große Mengen solcher Fische fängt, steht die Machbarkeit der Betäubung sicher außer Frage. Der letzte Fisch wäre vermutlich längst tot, wenn er die hälfte Betäubt hat.

Beim Hobbyfischer mit der Handangel würde ich das jedoch eindeutig verneinen, da er grundsätzlich keine Massen anlandet und anlanden darf (Stichwort Eigenbedarf) und er durchaus in der Lage ist die Fische einzeln waidgerecht zu töten. Abhaken muss er sie dafür wohl nicht.
Das Argument, man müsste in der kurzen Beißphase möglichst schnell die Montage wieder ins Wasser bekommen, kann hier mit Sicherheit nicht dem Tierschutz überwiegen, und befreit daher nicht von der Pflicht zum waidgerechten Töten des Tieres.

Fazit: Sie dürfen es nicht!


Noch eine Fußnote für die, die es interessiert: Die Landesfischereiverordnungen der deutschen Bundesländer für deren Küstengewässer regeln die Angelfischerei fast ausschließlich im Bezug auf Schonzeiten / -maße, Gebiete und verhältnis zur Fischereivorrichtungen. Also ist das fast alles Sache eines Kutterkapitäns und für den Angler kaum zu beeinflussen.
 
Hallo Leute.Ich habe mal eine Frage,war einer von Euch schon mal beim Heringsangeln?Wenn ja,habt ihr dort jemanden gesehen der seine Heringe betäubt und absticht?Ist nur mal so eine Frage!Hier in Warnemünde kommen jedes Jahr Angler aus ganz Deutschland, auch um von einem Kutter aus auf Dorsche zu angeln.Wisst ihr was dort passiert?Bei uns werden Dorsche gekehlt,damit sie ausbluten.Es ist hier aber gang und gebe,die Dorsche nicht mal zu betäuben und einfach in die Fischkisten zu schmeissen!So ist das hier und es sind Angler die aus dem gesamten Deutschen Raum kommen!Leider!
 
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