Köderfische -  Köderfische Online kaufen

Helmut K.

Schlepp u. Hegenenfischer
Ich bräuchte dringend gefrorene Köderfische (Rotaugen oder Ukeleis) in ca. 8-10cm Länge. Köderfischversand.de hat leider diese Größe nicht vorrätig, gibt es noch einen anderen Versand wo ich sie bestellen kann ?
Wäre dankbar für jeden Tipp !!!
 
Habe da mal ne blöde Frage....


An unserer Seenplatte ist es verboten Fische bzw Köfis von anderen/fremden Gewässern mitzubringen und diese in unsere Seen zu werfen, darf ich solche gekauften Köfis dann wohl laut Gesetz garnicht benutzen ?


Werden diese auf Krankheiten untersucht bevor se vertickt werden ?

Weil hätte starkes Interesse an ner Ladung Barschen weil was anderes brauch man ja nicht nehmen für Wikam und Drakovitch System.
 
Großräumig werden TK-Fische zugelassen.
Krankenheiten sind nach 14 Tagen eingefrorenem Zustand auszuschliessen(ebenso nach dem Braten/Garen/Kochen)
 
Habe da mal ne blöde Frage....


An unserer Seenplatte ist es verboten Fische bzw Köfis von anderen/fremden Gewässern mitzubringen und diese in unsere Seen zu werfen, darf ich solche gekauften Köfis dann wohl laut Gesetz garnicht benutzen ?


Werden diese auf Krankheiten untersucht bevor se vertickt werden ?

Weil hätte starkes Interesse an ner Ladung Barschen weil was anderes brauch man ja nicht nehmen für Wikam und Drakovitch System.


Hi ,

dies sind meistens vereinsinterne Regelungen .

Bei Frostware ist eine Verbreitung von Fischkrankheiten nicht möglich , bzw kaum möglich .
Die Frostware diverser Versender stammen meist aus überwachten und zertifizierten Betrieben , welche auch zoologische Gärten etc beliefern .

Auch gibt es beim Dehner oder anderen Tierhandlungen/Zoohandlungen/Terraristikbedarf gefrostete Fische um damit diverse Schlangen oder vierfüßiges Getier zu füttern , aufgetaut natürlich :hahaha: .

Ist aber in jedem BL anders geregelt , ich dürfte sogar kleine Bachforellen aus der Zucht verwenden , brauche hierzu nur die Rechnung des Kaufs als Beleg .

Ob du in deinem Gewässer diese Frostware dann verwenden darfst , da würde ich den Vorstand etc kontaktieren .
 
hi gehe doch selbst ein par stippen das ist doch voll teuer 30 rotaugen fast 23euro für 23euro kanste dir eine schubkarre voll stippen
 
Ah stimmt hab ich garnicht mehr dran gedacht das beim gefrieren so ziemlich alles abstirbt sofern es über 18°- gefroren wird, ich denke wenn ich den Vorstand frage kriege ich ein NEIN ist verboten um die Ohren, werds aber trotzdem machen und zudem weiß der dann ja garnicht ob das eigene Köfis sind oder gekaufte ! :-)


Jo ne Stippe hab ich nicht aber braucht man ja auch nicht unbedingt, Problem ist das ichs letzte Woche mal 3 Stunden probiert habe und halt nur Rotfedern erwischt habe oder wenn Barsche dann waren die mir etwas zu klein mit 9-11cm.... weil brauch ein paar fürn Winter für Hechte, mir sind halt Barsche am liebsten da die am längsten halten und Barsch ist bei uns wohl sowieso dem Hecht seine Hauptnahrung.


Ich werde es aber dieses We nochmals versuchen, mit was stippst du da mit Maden, Mais oder wat ?


Hatte letztens Würmer genommen aber das is nich so der Renner zumal man se immer abschneiden muss weil se zu groß sind, und kleine 12-18er Haken sollt ich dafür auch mal kaufen..... denk meine 8er Haken sind eventuell auch bissle zu groß.
 
Hi , zum Stippen benutze ich einen 14-22er Haken den ich mit einer Made bestücke , fertig .
Maden sind da besser wie MAis , zumindest bei mir hier.
So konnte ich meinen Köfi-vorrat innerhalb einer Stunde auf 50Stück aufbauen .
 
also ich stippe mit nem hacken der größe 10-14 und mit maden und castern das geht gut bei uns gibts mit mais nur fehlbisse
 
Ich finds einfach nur schlecht sich als "Angler" Köderfische aus dem inet zu bestellen.. irgendwie geht da was verloren. Und in Sachsen ist es ebenfalls verboten ! :nein(man darf nur mit gefangen Köfis am selben Gewässer fischen )
 
Ich finds einfach nur schlecht sich als "Angler" Köderfische aus dem inet zu bestellen.. irgendwie geht da was verloren. Und in Sachsen ist es ebenfalls verboten ! :nein(man darf nur mit gefangen Köfis am selben Gewässer fischen )

Quelle:http://www.smul.sachsen.de/landwirtschaft/download/Binder_Februar_2010.pdf

Zitat: handelsübliche,zum menschlichen Verzehr zugelassene und chemisch konservierte Fische können zum Köderfischangeln verwendet werden.

Gruß Jörg
 
Erst einmal sorry an den Themenersteller.

Meine Aussage hat nun nichts mit der eigentlichen Frage zu tun, ist lediglich eine Sicht auf letzte Aussagen.

@ Rabauke175

Deine Annahme kann ich verstehen. Auch wenn diese falsch ist.
Für Verwirrung sorgt aber die SächsFischVO.
Zumindest wenn man sie leicht überfliegt. Deshalb kann ich die Aussage von Dir schon nachvollziehen.
Ist auch ein Beispiel für „schlecht formulierte Aussagen“ in Gesetzen, Verordnungen usw.

@ Jörg

Mit der Aussage in dem Link hast Du natürlich recht.
Aber besteht die Pflicht des Anglers darin, weiterleitende Erklärungen zu finden?
Es gibt auch Angler, die kein Internet bemühen können, um weitere Informationen zu erhalten.
Von Gastanglern ganz zu schweigen.
Was schreibt die SächsFischVO eigentlich vor.

Zunächst in §5(Köderfische) nur Folgendes.

(1) Köderfische sind vor dem Anbringen an den Angelhaken waidgerecht zu töten.
Aber in §13(Einsetzen und Zurücksetzen von Fischen) kommt folgende Aussage vor.

(3) Erlaubnisscheininhaber dürfen von ihnen gefangene Fische nur in das Gewässer zurücksetzen oder als Köderfisch nur in dem Gewässer verwenden, in dem die Fische gefangen worden sind.
Sicher zwei völlig Unterschiedliche paar Schuhe.
Aber beim Überfliegen doch verwirrend.
Die Aussage Köderfische nur aus dem Fanggewässer zu verwenden oder dort „zurückzusetzen“ bringt vielleicht etwas Verwirrung.
Vielleicht unterlag Rabauke diesem Irrtum.

Wenn eine Gewässerordnung anderes erlaubt z.B. die des Landesanglerverbandes Sachsen und in deinem Link von der Landesseite übernommen wird, stellt sich die Frage, warum in der SächsFischVO nicht gleich eine klare Aussage formuliert wurde?
Eine Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Sachsen gilt ja nicht zwingend für alle Gewässer in Sachsen!
An anderen Gewässern kann es völlig anders geregelt sein, auch konform mit der SächsFischVO.
Warum ist der Gesetzgeber nicht in der Lage eine einfache aber klare Aussage zu treffen?

In Brandenburg geht es ja auch.

§ 6 BbgFischO (Fischfang mit Ködern)

(2) Köderfische dürfen nur in dem Gewässer oder Gewässersystem verwendet werden, aus dem sie gefangen wurden. Dies gilt nicht für tiefgefrorene oder chemisch konservierte Köderfische und tote Seefische.
Deutlich, völlig klar und unmissverständlich.
Deshalb verstehe ich Rabauke seine Fehlinterpretation eher.

Klares Minus an die Macher der Verordnung in Sachsen.
 
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