Bundesgesetze -  Zaun = auf eigene Gefahr ODER Betreten verboten..?

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lorenz1980

Gast
Hi,

ich hab mal ne, nun ja, eigenartige Frage, denk ich :-D
An vielen Gewässern und Grünanlagen gibt es eingezäunte Bereiche und oft sind an den Zäunen auch Schilder wie "Betreten verboten", "Betreten auf eigene Gefahr", "Naturschutzgebiet" usw... Aber welche Bedeutung haben Zäune OHNE Beschilderung!?

Ich denke an Grünanlagen, wo an Ecken oft niedrige Zäune sind und 2m weiter keine Umzäunung mehr ist... Hier kann der Zaun ja kaum die BEdeutung haben "Betreten verboten"...

Hintergrund: an einem meiner Stammgewässer ist in einer Ecke ein Zaun, dahinter nen paar Sträucher und dann kommt auch schon das Wasser (und anders kommt man an die Ecke von Land aus nicht ran). Da es ziemlich abschüssig ist an der Ecke, kann ich mir denken, dass der Zaun unvorsichtige Menschen, v.a. Kinder, schützen soll, aber wissen tu ich es nicht...

Gibt es so was wie eine "Zaunverordnung" :-D und haben versch. Zaunhöhen evtl sogar unterschiedliche Bedeutungen?!!
Darf ich über einen Zaun steigen (auf eigene Gefahr) oder ist das Betreten eine umzäunten Fläche strafbar..?
 
Hallo Lorenz,

über die rechtliche Seite kann ich Dich leider nicht aufklären. Ich kann Dir nur sagen, wie ich dies handhabe.

Ein umzäuntes Grundstück in freier Natur würde ich keinesfalls betreten, ein Grundstück, dessen Zaun leicht umgangen werden kann, schon. Wenn ich von Zaun spreche, meine ich natürlich keine Weidezäune, die ignorier ich als alter Bergwanderer schon öfters.

Gruß Thomas
 
Eingezäunte Bereiche sind grundsätzlich tabu.
Du kannst Dich mit dem Besitzer/Pächter etc. in Verbindung setzen und nachfragen
ob Du darfst.
Dabei ist zu beachten das wenn Du darfst nichts beschädigt oder verändert wird.
Gruss Armin.
 
Hi Leute ,

das kommt darauf an , in Bayern gibt es das sogenannte Uferbenutzungsrecht/Uferbetretungsrecht , heißt der Zugang zu einem Grundstück muß gewährleistet/gegeben sein , bzw Zäune etc dürfen niemals bis ans Wasser gezogen werden , es muß immer soviel Platz gelassen werden , daß es einem Angler möglich ist dort zu angeln , dies gilt selbst für Privatgrund !

Da beim Fischereirecht leider jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht , kann dies natürlich in jedem BL anders geregelt sein .
 
Moinsen!
Soweit ich Lorenz verstanden habe, ist nicht das Gewässer, sondern nur eine relativ kleine Ecke eingezäunt. In einem meiner früheren Vereine gab es das auch. Der Grund dafür war, daß an dieser Stelle in der Uferböschung die Nisthöhle eines Eisvogels war. Das war allen bekannt, deshalb stand dort auch kein Schild. Das hat mit dem von Jacky angesprochenen Uferbetretungsrecht nichts zu tun, sondern ist einfach eine Schutzmaßnahme für den Eisvogel. Ich würde als Gastangler einen Zaun als das respektieren, was es sein soll: als Aufforderung des Berechtigten, diese Stelle nicht zu betreten. Wer unbedingt den Grund dafür wissen möchte, kann ja nachfragen.
Gruß
Eberhard
 
Rechtlich ist ein Zaun, der wirksam ein Grundstück "umfriedet" also absperrt eine Einfriedung und somit gesetzlich geschützt. Grundsätzlich muss man sich also daran halten. Wirksam bedeutet hierbei, dass eine Rolle Kaninchendraht auf Köchelhöhe nicht ausreichend ist, ein hüfthoher Maschendrahtzaun schon.
Insbesondere in Wohngebieten und an Industriegebäuden sollte man sich daran halten.

Im Wald und Feld ist das ganze deutlich komplizierter. So darf dort offt nichtmal einfach so ein Zaun aufgestellt werden.
Problem hierbei ist einfach die sehr unterschiedliche und unüberschaubare Rechtslage, die schon beim Uferbetretungsrecht angesprochen wurde. Das Beste ist, man erkundigt sich beim Verein / Pächter und hat Gewissheit.
 
Nun gut, dann nehm ich das mal so hin: tiefe Zäune/ Lücken im Zaun = drüber bzw. durch; höhere Zäune = Pech gehabt ;-)

Danke euch
 
Ne, so ist es sicher nicht.
Das "befriedete Besitztum" ist erkennbar abzugrenzen. Da reicht schon ein Trassierband.
Uferbetretungsrechte oder Wegerechte erlauben natürlich das Begehen. Ohne ein besonderes Recht aber dringt man widerrechtlich in befriedetes Besitztum und begeht Hausfriedenbruch.
 
Wenn du ein eigenes eingezäuntes Grundstück hättest, würdest du es einfach zulassen,
das dort fremde Menschen über dein eingezäuntes Grundstück laufen ohne zufragen nur um ans Wasser zukommen?!?

Ich bestimmt nicht! Ich pflege meinen Garten und möchte keine Abdrücke im Beet oder Rasen haben.

Der Sinn eines Zaunes ist es doch gerade fremde Menschen davon abzuhalten!

Uferbetretungsrecht hin oder her, ich würde es lassen, gibt nur böse Wörter!


MfG
 
Hi,

ich hab mal ne, nun ja, eigenartige Frage, denk ich :-D
An vielen Gewässern und Grünanlagen gibt es eingezäunte Bereiche und oft sind an den Zäunen auch Schilder wie "Betreten verboten", "Betreten auf eigene Gefahr", "Naturschutzgebiet" usw... Aber welche Bedeutung haben Zäune OHNE Beschilderung!?

Ich denke an Grünanlagen, wo an Ecken oft niedrige Zäune sind und 2m weiter keine Umzäunung mehr ist... Hier kann der Zaun ja kaum die BEdeutung haben "Betreten verboten"...

Hintergrund: an einem meiner Stammgewässer ist in einer Ecke ein Zaun, dahinter nen paar Sträucher und dann kommt auch schon das Wasser (und anders kommt man an die Ecke von Land aus nicht ran). Da es ziemlich abschüssig ist an der Ecke, kann ich mir denken, dass der Zaun unvorsichtige Menschen, v.a. Kinder, schützen soll, aber wissen tu ich es nicht... Ich kann diesen Holzzaun empfehlen

Gibt es so was wie eine "Zaunverordnung" :-D und haben versch. Zaunhöhen evtl sogar unterschiedliche Bedeutungen?!!
Darf ich über einen Zaun steigen (auf eigene Gefahr) oder ist das Betreten eine umzäunten Fläche strafbar..?



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