Wie angekündigt habe ich heute die rechtlichen Dinge zum Fischereischein in Brandenburg abgeklärt.
Hier im Thema gab es ja einige Unsicherheiten, auch von meiner Seite.
Man lernt eben nie aus.
Ich brösel es etwas auf.
1) Jeder, der seinen Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes hat (BRD), kann im Bundesland Brandenburg seine Fischereischeinprüfung ablegen.
2) Erkennt das Bundesland, in dem man seinen Hauptwohnsitz hat, die abgelegte Fischereischeinprüfung (Prüfungszeugnis) aus dem Bundesland Brandenburg an, kann man damit den Fischereischein in seinem Bundesland beantragen und erhält diesen.
In jedem Bundesland wird aber das Prüfungszeugnis aus Brandenburg nicht anerkannt.
Darüber sollte man sich im Vorfeld erkundigen.
3) Es ist außerdem möglich, auch wenn der Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland liegt, in Brandenburg die Fischereischeinprüfung abzulegen und den brandenburgischen Fischereischein zu erhalten.
Zur Erklärung. Z . B. Der Hauptwohnsitz ist in München (Bayern). Ich lege im Urlaub usw. die Fischereischeinprüfung für das Land Brandenburg im Land Brandenburg ab, dann kann ich mir auch in diesem Bundesland (Brandenburg) den hiesigen Fischereischein ausstellen lassen.
Also den gesetzlichen des Landes Brandenburg. Damit ohne Einschränkung Fried-, wie Raubfische im Land Brandenburg beangeln. Nach Erwerb einer Angelkarte und Ableistung der Fischereiabgabe.
Jetzt gibt es aber eine elementar wichtige Einschränkung.
Mit diesem gültigen Fischereischein des Landes Brandenburg kann ich aber nur in den Grenzen des Landes Brandenburg angeln! Immer darauf bezogen, dass der Hauptwohnsitz, z. B. München ist.
Ich kann also mit Hauptwohnsitz München, Brandenburger Fischereischein, nicht in Berlin, M-V, Hessen, NRW usw. dem Angeln nachgehen.
Lediglich in Brandenburg.
Also @dida, kann mit seinem Brandenburger Fischereischein auch nur im Land Brandenburg angeln gehen, da Hauptwohnsitz Berlin.
In anderen Bundesländern geht es nur, wenn sein Prüfungszeugnis aus Brandenburg, bei dem Fischereiamt seines Hauptwohnsitzes anerkannt wird. Dann bekommt Er aber auch den Fischereischein seines Bundeslandes.
Ich hoffe, es einigermaßen verständlich rüber gebracht zu haben.
Wenn nicht, einfach nachfragen.
Hier im Thema gab es ja einige Unsicherheiten, auch von meiner Seite.
Man lernt eben nie aus.
Ich brösel es etwas auf.
1) Jeder, der seinen Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes hat (BRD), kann im Bundesland Brandenburg seine Fischereischeinprüfung ablegen.
2) Erkennt das Bundesland, in dem man seinen Hauptwohnsitz hat, die abgelegte Fischereischeinprüfung (Prüfungszeugnis) aus dem Bundesland Brandenburg an, kann man damit den Fischereischein in seinem Bundesland beantragen und erhält diesen.
In jedem Bundesland wird aber das Prüfungszeugnis aus Brandenburg nicht anerkannt.
Darüber sollte man sich im Vorfeld erkundigen.
3) Es ist außerdem möglich, auch wenn der Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland liegt, in Brandenburg die Fischereischeinprüfung abzulegen und den brandenburgischen Fischereischein zu erhalten.
Zur Erklärung. Z . B. Der Hauptwohnsitz ist in München (Bayern). Ich lege im Urlaub usw. die Fischereischeinprüfung für das Land Brandenburg im Land Brandenburg ab, dann kann ich mir auch in diesem Bundesland (Brandenburg) den hiesigen Fischereischein ausstellen lassen.
Also den gesetzlichen des Landes Brandenburg. Damit ohne Einschränkung Fried-, wie Raubfische im Land Brandenburg beangeln. Nach Erwerb einer Angelkarte und Ableistung der Fischereiabgabe.
Jetzt gibt es aber eine elementar wichtige Einschränkung.
Mit diesem gültigen Fischereischein des Landes Brandenburg kann ich aber nur in den Grenzen des Landes Brandenburg angeln! Immer darauf bezogen, dass der Hauptwohnsitz, z. B. München ist.
Ich kann also mit Hauptwohnsitz München, Brandenburger Fischereischein, nicht in Berlin, M-V, Hessen, NRW usw. dem Angeln nachgehen.
Lediglich in Brandenburg.
Also @dida, kann mit seinem Brandenburger Fischereischein auch nur im Land Brandenburg angeln gehen, da Hauptwohnsitz Berlin.
In anderen Bundesländern geht es nur, wenn sein Prüfungszeugnis aus Brandenburg, bei dem Fischereiamt seines Hauptwohnsitzes anerkannt wird. Dann bekommt Er aber auch den Fischereischein seines Bundeslandes.
Ich hoffe, es einigermaßen verständlich rüber gebracht zu haben.
Wenn nicht, einfach nachfragen.