Bundesgesetze -  Angeln in Brandenburg

Anglernachwuchs 95

Profi-Petrijünger
Hallo zusammen,:)
ich gehe bald in Brandenburg angeln. Ich habe den Richtigen Fischereischein und den jugendfischeireischein. Ich wollte fragen ob ich dort immer aufsicht brauche oder nicht. Ich bin 15 jahre. In BW braucht man ja nämlich bis 16 aufsicht egal ob man den richtigen Fischereischein hat oder nicht.

Vielen dank für die Hilfe :)
 
soweit ich weiß brauchste die nicht, nur wenn du den jugendschein hast darfste nich alleine nachts gehen. aber du hast ja den richtigen also darfste allein gehen
 
Warten wir mal auf die Brandenburger, aber laut meinem bescheidenen Wissen, ist Dein Fischereischein ab Vollendung des 14.Lebensjahres voll und uneingeschränkt gültig. Also ohne Aufsicht/Begleitung.

Caddy
 
Kannst allein gehen, sogar einen Jugendlichen (der noch nicht alt genug für den Jugendfischereischein ist) ans Angeln heranführen, damit bist Du die Aufsichtsperson.

Genehmigte Rutenanzahl für beide Personen beachten, Landen und Versorgen des Fangs darfst nur Du ableisten, immer daran denken!
 
Hallo
Hier der Auszug von der Seite:
http://www.vdsf-fischerjugend.de/500818938210c0b01/50081893bf1006117.htm

Zitat:"Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren können ohne Prüfung einen Jugendfischereischein erhalten, der nur zum Friedfischangeln berechtigt. Begleitung durch erwachsenen Fischereischeininhaber ist nicht nötig. Ab dem 14. Lebensjahr kann nach bestandener Prüfung der Fischereischein A erworben werden, der ohne Auflagen umfassend das Angeln erlaubt." Zitat Ende

Ist dazu das erste, was ich im I-Net gefunden habe...
 
Hallo und vielen dank für di antworten, =)
Dann darf ich auch mit zwei ruten angeln, oder?
Unter aufsicht darf man nur mit einer alleine mit zwei,oder?
 
Hallo Anglernachwuchs 95

Ich gehe mal davon aus, dass Du nur zum Urlaub in Brandenburg bist und angeln möchtest.
Du hast also den Fischereischein deines Bundeslandes.
Damit bist du völlig gleichberechtigt mit Brandenburger Fischereischeinbesitzern.
Das Alter spielt hier keine Rolle, lediglich der Fischereischein zählt.
Da du BW erwähnt hast, gehe ich davon aus, dass du kein Mitglied des LAVB bist.
Erwirbst du dir eine, Tages, Wochenkarte, für LAVB Gewässer kannst Du völlig gleichberechtigt ohne Einschränkung Angeln gemäß den Bestimmungen der Verordnung, Gesetze BRB, Gewässerordnung LAVB.
Unterschiede gibt es bei dem Erwerb von Tageskarten der Fischer usw.
Dann ist der Erwerb, falls möglich, einer Nachtangelerlaubnis nötig oder es gibt schlicht keine.
Du kannst ohne Begleitung angeln, mit 2 Ruten. Auch nachts (LAVB). Oder entsprechend der gelösten Fischereischeinerlaubnis von anderen Fischereirechteinhabern (z.B. Fischer).
Du darfst bei LAVB Gewässern auch zwei Köderfischruten benutzen.
Also viel Spaß beim Angeln im Land Brandenburg.

Hallo thoste
Erkläre Bitte diese Aussagen näher!
Kannst allein gehen, sogar einen Jugendlichen (der noch nicht alt genug für den Jugendfischereischein ist) ans Angeln heranführen, damit bist Du die Aufsichtsperson.

Genehmigte Rutenanzahl für beide Personen beachten, Landen und Versorgen des Fangs darfst nur Du ableisten, immer daran denken!

Völliger Quatsch.

Mitangeln anderer Personen ist nicht. Selbst eingeschränkt nicht.
 
Hi,

wenn Du den Fischereischein A für BaWü gemacht hast, gilt der auch im Land Brandenburg. Der Jugendfischereischein ist damit unwichtig. Du darfst, selbstverständlich nach Rücksprache mit Deinen Eltern ... ;), allein zum Angeln losziehen und mit zwei Ruten angeln. (§7 Abs. 3 BbgFischO - http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.15883.de )


Kannst allein gehen, sogar einen Jugendlichen (der noch nicht alt genug für den Jugendfischereischein ist) ans Angeln heranführen, damit bist Du die Aufsichtsperson.

Genehmigte Rutenanzahl für beide Personen beachten, Landen und Versorgen des Fangs darfst nur Du ableisten, immer daran denken!

Bitte nicht solche Falschinformationen streuen! Weder das Brandenburger Fischereigesetz, noch die Fischereiordnung kennen den Begriff der "Aufsichtsperson". Wer im Land Brandenburg das das Angeln mal ausprobieren möchte, braucht dafür weder eine Aufsichtsperson mit Fischereischein A oder B, noch zwingend einen eigenen Fischereischein.

Was aber notwendig ist, wenn man mit der Rute in der Hand am Wasser steht: die Nachweismarke für die entrichtete Fischereiabgabe und eine Angelkarte bzw. das Mitgliedsbuch der am Gewässer fischereiberechtigten Anglervereinigung. ( §§ 17 und 18 des BbgFischG - http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.43234.de#17 )

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf man nach Vollendung des 8. Lebensjahres im Land Brandenburg mit zwei Ruten und Friedfischködern angeln, den Fang ganz alleine anlanden und auch ganz alleine versorgen. ;)

unbeaufsichtigte Grüße :winkehand

Lars
 
Hallo Anglernachwuchs 95

Hallo thoste
Erkläre Bitte diese Aussagen näher!

Völliger Quatsch.

Mitangeln anderer Personen ist nicht. Selbst eingeschränkt nicht.

Mache ich gerne, ich habe mich geirrt, ich bin hier von den vernünftigen Berliner Voraussetzungen ausgegangen.

Dass ein 8-jähriges Kind in Brandenburg allein (ohne Begleitung) auf Friedfische angeln darf, scheint mir schon mehr als erklärungsbedürftig.
Der Brandenburger Touri-Fischereischein ist es sogar noch stärker.

Über die Brandenburger Bestimmungen könnten wir diskutieren, sofern wir wollten.

Meines Erachtens ist bei einem 8-jährigen Kind nicht die notwendige Reife voraussetzbar, dass es ohne Begleitung eines Fachkundigen angeln gehen kann, sollte (in Berlin müssen bis zu 12-jährige begleitet werden, das ist vernünftig).
Hier würde ich mir eine Brandenburger Begleitung also sogar wünschen.
Ab 14, wieder Berlin, kann aber der vollwertige Fischereinschein A errungen werden, eben über Prüfung.

Von meinem Wunsch abgesehen sind die Bestimmungen in Brandenburg aber andere, ich habe es nun auch nachgelesen.

Hoffentlich kann man mit Vollendung des 14. Lebensjahres in Brandenburg nicht auch noch den Fischereischein B erhalten.


ungewerbliche Angler-Grüße

thoste
 
Hallo thoste

War auf Kontrolle, daher erst jetzt eine Antwort auf deine Aussagen.

Dass ein 8-jähriges Kind in Brandenburg allein (ohne Begleitung) auf Friedfische angeln darf, scheint mir schon mehr als erklärungsbedürftig.
Der Brandenburger Touri-Fischereischein ist es sogar noch stärker.
War aber nicht die Frage des Themenerstellers!
Über die Brandenburger Bestimmungen könnten wir diskutieren, sofern wir wollten.
Unnötig diese Frage hier im Thema.
Gezielte Hilfe bei gleichen Fragen über die Suchfunktion im Forum läuft dann ins Leere.
Ab 14, wieder Berlin, kann aber der vollwertige Fischereinschein A errungen werden, eben über Prüfung.
Bei Vollendung des vierzehnten Lebensjahres auch in Brandenburg jederzeit möglich!
Hoffentlich kann man mit Vollendung des 14. Lebensjahres in Brandenburg nicht auch noch den Fischereischein B erhalten.
Naja ich vermute eher Du solltest dich in Gesetzeskunde bezüglich Brandenburg schulen lassen!
Da scheint es immense Defizite zu geben.
Ansonsten würdest Du diese fragwürdigen Aussagen nicht vom Stapel lassen.
Ich empfehle dir eindringlich das Lesen und Verstehen des BbgFischG, SoLFischV in diesem Zusammenhang.
Aber eigentlich ging es um eine andere Frage hier im Thema!
 
eigentlich sind ja schon alle fragen erläutert ...

jetzt können wir den jungen Mann noch fragen an, welches gewässer in welche gegend er fährt und ihm gleich noch was zu den angelkarten sagen .... bzw ihm vielleicht sogar ein kleines guiding anbieten
wäre auf jeden fall besser als über die fragwürdige oder auch nich fragwürdige brandenburger gesetzeslage zu diskutieren ...

nebenbei bemerkt war die thostes letzte aussage meiner meinung nach eine absichtliche übertreibung , ein gewolltes rhetorisches Mittel - die Hyperbel ...
*klugsch***er ende*
sorry war offtopic
 
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