Allgemein -  Fischereiabgabe Niedersachsen/Bayern

Pherol

Pherol
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Fischereiabgabe. Und zwar habe ich mit ca. 16 Jahren (2005) meinen Fischereischein in Nierdersachsen gemacht. Habe dann allerdings dort nie geangelt. Nun bin ich vor 2 Jahren nach Bayern zum studieren gezogen und habe hier dieses Jahr wieder das aktive Angeln angefangen. Jetz werde ich jedes mal, wenn ich mir eine Tageskarte kaufe komisch angeguckt mit meinem blauen Angelschein und kriege auch jedes mal die Frage ob ich denn auch die Fischereiabgabe bezahlt hätte und ob der überhaupt gültig wäre. Gültig ist der Schein generell meiner Meinung nach (habe auch schonmal bei der Gemeinde angerufen und die haben mir dies bestätigt), aber zum Thema Fischereiabgabe habe ich noch nichts herausfinden können. Muss ich diese also Nierdersächsicher Angler in Bayern entrichten, in Niedersachsen gibt es die ja nicht, jedenfalls habe ich nichts entsprechendes gefunden? Oder war die Fischereiabgabe in Niedersachsen gleich im Fischereischein enthalten?
Würde mich sehr über Antworten freuen!
Vielen Dank im Vorraus!
 
Hast Du nur die Fischereiprüfung abgelegt oder hast Du auch einen
5 Jahres-Fischereischein. Auf dem steht doch drauf wieviel abgabe Du bezahlt hast. wenn nicht, wirst Du wohl in Bayern in Deiner Gemeinde einen beantragen müssen.
gruss

Ps. ich habe meinen in NRW in meiner Gemeinde mit 30.- € bezahlt.
 
Meiner Meinung nach brauchst du nicht zu bezahlen. In jedem Bundesland wird es mit dem Fischereischein unterschiedlich gehandhabt. So ist in einigen Bundesländern der Fischereischein nur für 1-5 Jahre gültig und muss dann per Bezahlung verlängert/erneuert werden. In Niedersachsen bezahlt man dagegen eine etwas höhere Gebühr und dafür ist er ein Leben lang haltbar.

Wenn du dir nun die Tageskarte gegen Vorlage des Fischereischeins kaufst, so ist das völlig legitim.

Ist Bayern eig. nur ein Zweitwohnsitz? Es kann natürlich sein das wenn Bayern dein Erstwohnsitz ist das du dir dort ein neuen Schein beantragen musst, der dann in 1/3/5 Jahresintervallen erneuert werden muss. Das kann ich dir aber nicht mit bestimmtheit sagen.
Ich hoffe es gibt hier Kollegen die sich besser damit auskennen.
 
Meiner Meinung nach brauchst du nicht zu bezahlen. In jedem Bundesland wird es mit dem Fischereischein unterschiedlich gehandhabt. So ist in einigen Bundesländern der Fischereischein nur für 1-5 Jahre gültig und muss dann per Bezahlung verlängert/erneuert werden. In Niedersachsen bezahlt man dagegen eine etwas höhere Gebühr und dafür ist er ein Leben lang haltbar.

Wenn du dir nun die Tageskarte gegen Vorlage des Fischereischeins kaufst, so ist das völlig legitim.

Ist Bayern eig. nur ein Zweitwohnsitz? Es kann natürlich sein das wenn Bayern dein Erstwohnsitz ist das du dir dort ein neuen Schein beantragen musst, der dann in 1/3/5 Jahresintervallen erneuert werden muss. Das kann ich dir aber nicht mit bestimmtheit sagen.
Ich hoffe es gibt hier Kollegen die sich besser damit auskennen.

Ich muss Dir Recht geben, das ist in jedem Bundesland anders.
Wir sind leider kein vereintes Deutschland:spass:spass:spass
 
Habe meinen Erstwohnsitz in Bayern, aber einen neuen Schein beantragen muss ich nicht, da dies erst nötig ist, wenn mein alter Schein abgelaufen ist und dies nie der Fall sein wird, da der Niedersächsische ein Leben lang gültig ist. Dies wurde mir auch von der Gemeinde bestätigt. Nur wie es mit der Fischereiabgabe steht habe ich nicht herrausgefunden. Ich habe den (meiner Meinung nach) ganz normalen "blauen" Fischereischein Niedersachsens, aber auf dem steht nirgenswo etwas zum Thema Fischereiabgabe und kann mich wie gesagt nicht erinnern so etwas jemals bezahlt zu haben
 
Hi

Dreh deinen Schein mal um da siehst du dan die Felder für die Fischereiabgabe ;).

Ob du sie nun zahlen musst sagt man dir beim Ordnungsamt ( ist hier zuständig ).


Gruss
Olli
 
Da sind wie gesagt keine Felder für die Fischereiabgabe. Auf dem Schein (blau) steht vorne drauf "Fischereischein", innen sind Bild + Personalien und hinten drauf steht nur "Der Fischereischein gilt für die Fischerei in Küsten- und Binnengewässern. Bei der Fischerei muss derjenige .... einen Fischereierlaubnissschein mit sich führen". Mehr net, sind auch kein Felder oder sonstiges wo man was reinkleben könnte.
 
Deine Abgaben hast du geleistet indem du einmalig deine 30 oder 35 Euro für den Schein auf den Tisch gelegt hast. Weiter wirst du dafür nichts zahlen müssen.

Wie der Däne schon sagte, wenn es ein 5-Jahresschein ist, wird auf der Hinterseite immer drauf stehen für was für ein Zeitraum du deine Abgaben geleistet hast. Das entfällt auf den Niedersachsischem aber.
 
Na dann hab ich wohl einiges an Geld gespart, die Abgabe in Bayern ist doch ein vielfaches, wenn man gleich fürs ganze Leben bezahlt. Naja da kocht wohl jedes Land sein eigenes Süppchen, Glück gehabt ;)
 
komisch. Falls es hilft werd ich den Schein nachher einfach mal fotografieren und hochladen, geht allerdings erst heute abend wenn ich zu hause bin. So sieht er hinten aus: http://www.boote-forum.de/attachment.php?attachmentid=132135&stc=1&d=1240182056

Komisch ist es schon, aber du solltest dich freuen dass der niedersächsische Fischereischein ein permanenter Schein ist und demnach nicht Verlängert werden muss.
Unsere Angelkollegen aus den anderen Bundesländern müssen mit den Jahren eine doch ganz beträchtliche Summe bezahlen, damit man auch an fremden Gewässern angeln darf.
 
Komisch ist es schon, aber du solltest dich freuen dass der niedersächsische Fischereischein ein permanenter Schein ist und demnach nicht Verlängert werden muss.
Unsere Angelkollegen aus den anderen Bundesländern müssen mit den Jahren eine doch ganz beträchtliche Summe bezahlen, damit man auch an fremden Gewässern angeln darf.


Upssss, hat sich überschnitten. Sehe schon das du dich freust.:)
 
Zitat:
§ 2 Gleichstellung anderer Fischereischeine und Fischerprüfungen
(1) 1In anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Fischereischeine gelten auch in Bayern, soweit die Inhaber in einem dieser anderen Länder ihre Hauptwohnung (Art. 16 Abs. 2 Meldegesetz) haben oder zum Zeitpunkt der Erteilung des Fischereischeins hatten. 2Nimmt der Inhaber eines Fischereischeins nach Satz 1 seine Hauptwohnung in Bayern, gilt der Fischereischein hier längstens bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer.


Und da der niedersächsische Fischereischein nicht abläuft kann er ewig in Bayern benutzt werden, so meine Interpretation.
 
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