Besatzmaßnahmen -  Besatzmaßnahmen am Bach

jayass

Profi-Petrijünger
Gesperrte(r) User(in)
Hi ich gehe ab und zu an einem Forellenbach angeln
der Bach ist etwa 3-5m breit und hatt eine Tiefe von
ca 40cm-1m an einigen stellen bis zu 1.65m
Es gibt

Hechte bis zu 90cm
Bachforellen
Regenbogenforellen bis zu 6pfund
Äschen
Elritzen


Forellen fische ich meistens mit forellenteig oder wurm am treibenden schwimmer.

Die Hechte sind warscheinlich aus irgendeiner Zuchtanlage etwischt jetzt meine frage
können vieleicht noch andere interessante fischarten vorkommen sollte man weitere besetzen oder es bei den oben genannten belassen
 
Hi ,

in einem reinen Forellengewässer haben weder Hechte , noch zum Beispiel andere Friedfische wie Döbel /Aitel etc was zu suchen , ein Besatz anderer Fischarten ist nur überflüssig und beraubt die Salmoniden ihrer Nahrungsgrundlage , was das Abwachsen behindert bzw Kümmerformen begünstigt .

Also , wenn möglich die Hechte beim Spinnfischen entnehmen , ein kleiner gesunder Bestand wäre ok , aber nicht zu viele .

mfg Jack the Knife
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Hechten bis 90 cm wird der Forellenbestand wohl schnell zurückgehen!

Ich befische selber einen solchen Bach, der ist sogar noch kleiner und es ist ein reines Bachforellengewässer.
Und das soll es auch bleiben. Bis dato habe ich erst 3 Regenbogenforellen erwischt und entnommen.
Dazu habe ich dieses Jahr schon mehrere Rotfedern auf Fliege gefangen.
Warscheinlich haben Saar- oder Moselangler ihre Rotfedern doch nicht gebraucht und sie einfach in den Bach geworfen. Eine Besatzmaßnahme war es nicht, da ich über diese Bescheid weiß und den Bach alleine befische.
Genau auf diesem Stück befindet sich keine einzige Forelle mehr, da es einfach keine Nahrung mehr gibt und der Rotfedernschwarm immer größer wird.

Desshalb würde ich den ohnehin schon zu bunten Bestand auf keinen Fall noch erweitern!
 
Bei Hechten bis 90 cm wird der Forellenbestand wohl schnell zurückgehen!

Ich befische selber einen solchen Bach, der ist sogar noch kleiner und es ist ein reines Bachforellengewässer.
Und das soll es auch bleiben. Bis dato habe ich erst 3 Regenbogenforellen erwischt und entnommen.
Dazu habe ich dieses Jahr schon mehrere Rotfedern auf Fliege gefangen.
Warscheinlich haben Saar- oder Moselangler ihre Rotfedern doch nicht gebraucht und sie einfach in den Bach geworfen. Eine Besatzmaßnahme war es nicht, da ich über diese Bescheid weiß und den Bach alleine befische.
Genau auf diesem Stück befindet sich keine einzige Forelle mehr, da es einfach keine Nahrung mehr gibt und der Rotfedernschwarm immer größer wird.

Desshalb würde ich den ohnehin schon zu bunten Bestand auf keinen Fall noch erweitern!


Daß Hechte in einem Salmonidengewässer oder auch nur in einem Gewässer, wo Salmoniden den Hauptfisch darstellen, kurz gehalten werden müssen, ist schon richtig. Rotfedern jedoch dürften m. E. dem Salmonidenbestand nicht schaden, es sei denn, sie sind überaus zahlreich, dann könnten sie zu Futterkonkurrenten werden. Aber da sie meist Oberflächennahrung nehmen, dürfte auch das nicht so arg sein. Was im Eingangsbeitrag jedoch vermutet wird, glaube ich eher nicht: nämlich, daß die im Bach vorhandenen Hechte aus einer Zucht entkommen sind. Ich nehme an, daß es sich um einen natürlichen Bestand handelt. Trotzdem der Hechtbestand dann natürlich in einem erträglichen Maß gehalten werden muß, sollte es nicht so weit kommen, daß man einen regelrechten Vernichtungsfeldzug gegen die Hechte beginnt. Mir ist ein solcher Fall bekannt, der dazu diente, illegal eingesetzte Rainbows zu schützen, die nie vorher dort heimisch waren. Die Hechte natürlich schon!!!
Gruß
Eberhard
 
Guten Morgen,

je nachdem, was wann wie besetzt wurde, können in dem Bach sogar Wildkarpfen vorhanden sein. So zumindest in unserem Bach, der etwa die gleichen Ausmaße hat, wie der von jayass beschriebene. Durch Angelvereine, die ausschließlich einen Teil des Bachlaufes beangeln, kann es sicher schon sein, dass irgendwann mal einer auf die Idee kam, vieleicht Aufgrund schlechter Gewässergüte, solche Fremdbestände zu besetzen.

In unserem ist es zumindest der Fall, jedoch im Laufe der Zeit hat sich die Gewässergüte soweit verbessert, dass wir sorgar fast an eine Äschenregion herankommen. Einzig die vereinzelten Sand- und Schlammbänke sind Relikte aus vergangenen Jahren, was einigen Fischarten jedoch zugute kommt, wie z.B. den Karpfen. Somit finden sich in unserem Bach wie bereits erwähnte Rüssler, Döbel, Bafos, Regenbogner, Aale, Gründlinge auch Muschel- und Krebstiere als Nahrungsgrundlage. Zu guter Letzt wurden Äschen besetzt, die jedoch nie in unserem Bach heimisch waren, vieleicht wird es ja was mit der Ansiedlung.

Gruß Micha
 
Du/Ihr solltet erstmal klären zu welcher Region der Bach gehört.
Gehört er beispielsweise zur Bachforellenregion, hat man sowieso keine Wahl beim Besatz. Man darf dann ohne Ausnahmegenehmigung nur Bachforellen und deren Begleitfische(Elritze, Koppe, Bachschmerle etc.) einsetzen.

Also sollte man sich vor Besatzmassnahmen erstmal erkundigen was möglich ist.

btw. falls es ein echtes Salmonidengewässer ist, ist Wurmangeln genauso tödlich wie ein Hechtbestand.
 
Hab ich vergessen Koppen gibts auch sehr zahlreich
danke für die hilfreichen antworten
 
Du/Ihr solltet erstmal klären zu welcher Region der Bach gehört.
Gehört er beispielsweise zur Bachforellenregion, hat man sowieso keine Wahl beim Besatz. Man darf dann ohne Ausnahmegenehmigung nur Bachforellen und deren Begleitfische(Elritze, Koppe, Bachschmerle etc.) einsetzen.

Also sollte man sich vor Besatzmassnahmen erstmal erkundigen was möglich ist.

btw. falls es ein echtes Salmonidengewässer ist, ist Wurmangeln genauso tödlich wie ein Hechtbestand.


Hierzu muß ich eines ergänzend hinzufügen: in einem Bach, der rein geografisch zur Forellenregion gehört, muß die Forelle durchaus nicht heimisch sein. Wenn es sie niemals dort gab (zumindest ein solcher Bach ist mir bekannt), wird man nie die Genehmigung bekommen, sie einzusetzen. Es ohne Genehmigung zu tun, kann böse rechtliche Folgen haben. Um überhaupt eine Besatzgenehmigung zu erhalten, egal für welche Fischart, muß der Unteren Fischereibehörde zunächst der Eigentumsnachweis oder ein schriftlicher Pachtvertrag vorgelegt werden u. des weiteren ein Hegeplan, in dem aufgeschlüsselt wird, aufgrund welcher Hegemaßnahme der Besatz getätigt werden soll. Fehlt eins von beiden Schriftstücken, so wird kein Besatz genehmigt.
Gruß
Eberhard
 
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