Rabauke175
Super-Profi-Petrijünger
Erstens: Kommt es anders.
und
Zweitens:Als man denkt.
Wo er Recht hatt, hatt er Recht
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Erstens: Kommt es anders.
und
Zweitens:Als man denkt.
Hallo liebe Forengemeinde,
ich möchte an dieser Stelle einen Gedanken äußern, der zwar das Problem nicht lösen kann aber ein Beitrag gegen die allgemeine Kunfusion sein könnte. Was ich meine, ist ein bundesweit geltendes Gesetz das den Fischfang durch Angler regelt. Mit Schonzeiten, Fangbegrenzungen, Mindestmaßen usw. Wie sieht es denn jetzt in der Realität aus? Von Bundesland zu Bundesland sind die Regeln, zwar in den jeweiligen Gewässerordnungen, festgelegt aber schon ein paar Kilometer weiter gelten sie nicht mehr. Was ich als noch schlimmer empfinde sind dann die sogenannten Sonderregelungen. Es ist ja nicht mal so, dass in einem Bundesland für alle Gewässer das Gleiche gilt. Als Beispiele möchte ich die Benutzung von Setzkeschern, die Anzahl der Angelruten, Schonzeiten, sowie die Benutzung von Raubfischködern nennen. Wer wie ich auch mal Urlaub wo anders angelt, informiert sich über die jeweiligen Angelbedingungen und man denkt jetzt weiß ich ja Bescheid, dann dort angekommen heißt es an diesem speziellen Gewässer plötzlich - anfüttern verboten, Boote verboten, Zelten verboten, Nachtangeln verboten usw. Auf die Frage ob es denn überall in der Gegend so sei bekommt man ein nein. In dem See nebenan ist all das gestattet. Äh hallo steh ich im Wald? Ich denke, das Ganze sollte mal irgendwo generell geregelt werden. Vielleicht klappt es ja wenn der VDSF und der DAV mal eine gemeinsame Sprache finden. Wenn all das in einem Gesetzestext untergebracht wäre könnte man auch gegen Tierquäler gezielt vorgehen.
Gruß Gessi
Ich habe bemerkt das hier viele Tierquäler aktiv sind(siehe Thema Aale töten).Wie kann man so ein Verhalten unterbinden?
jeder angler ist per se erstmal ein tierquäler.
[wenn ich mir alleine diese ganzen spinnfischer in der zanderschonzeit angucke, die es auf "rapfen" oder "barsch" versuchen]
Ich trau mich nichtmal annähernd n fisch zu töten weils mich selber quält alleine der gedanke reicht mir ! Deshalb gild die regel catch&realeas GANZ GROß
Hallo Martin,
zu Deinem Satz:"Nur so kann man die Schonzeiten für jedes Gewässer perfekt abstimmen."
Ein Beispiel aus unserer Region, die Oder und der Oder-Spree-Kanal haben die gleichen Schonzeiten aber die Spree selbst hat andere. Merkst Du was? Das ist genau das, was ich meine.
Gruß Gessi
Besser kann man das wohl nicht ausdrücken.
Jemand der behauptet er könne keinen Fisch töten sollte garnich angeln dürfen.Was tut derjenige wenn er einen Fisch dran hat der nicht mehr lebensfähig ist???Da kommen wiedermal die §§§§§ zum Einsatz,solch einen Fisch muß man entnehmen und töten!
Wenn mal eine vernünftige Frage kommen würde.......
Zumal ich in einem Post schonmal gesagt habe daß es mir inzwischen schlicht und ergreifend zu blöd ist stundenlang über geltendes Recht zu lamentieren.Jeder hat das alles mal gelernt und wenn er etwas nicht mehr genau weiß muß er sich halt wieder informieren.Sei es im Verein,beim Händler oder im Verband.Wobei ich noch anmerken muß das ich annehme das jeder hier drin lesen und schreiben kann.Somit dürfte es kein Problem sein auch mal das allwissende Internet zu fragen.
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