Bleibt die Frage wer "lokal" ist oder wie "lokal" zu verstehen ist und in wie weit davon zukünftig Gebrauch gemacht wird. Mit anderen Worten: wer darf aus welchen Gründen die Tötung aussetzen?
Müssen wir beide bis zum nächsten Montag warten. Erst dann wird bekannt, was konkret in der Verordnung steht. Nach dem, was im Beteiligungsverfahren zu hören und zu lesen war, werden die Naturschutzbehörden die Möglichkeit haben, die Vergrämungsmaßnahmen an einzelnen Gewässern oder Gewässerabschnitten auszusetzen. Wie von dieser Option gebrauch gemacht wird, kann ich Dir heute auch noch nicht sagen. Die Regelung ist allerdings aus der Kormoran-Verordnung von Meck-Pom übernommen und von dort habe ich bislang keine Meldungen über "Behördenwillkür" in der Sache ... ;-)
Viele Grüße
Lars
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