Landesfischereigesetze -  Privat Gewässer (Bach)

schsto

Petrijünger
Hi, wollte mal hier was fragen also nicht lachen über mein nicht vorhandenes Fachwissen.

Ich hab ein Gewässer geerbt ist in Bayern und dass ganze ist ca. 10 Km lang (fließendes Gewässer) Da ich mit Angeln weniger am Hut hatte bis dato hab ich mich auch um nix gekümmert (Angelschein Fischerprüfung ect.)

Da dies jetzt mein Besitz ist, hab ich folgende Frage muss ich nun diese Prüfung ablegen (Fischerprüfung) oder kann ich da einfach so angeln....oder muss ich zur Gemeind und mir eine Fischereierlaubnis holen (dachte die bekommt man aber nur mit Fischerprüfung (bestanden)

Danke für eure Infos

Mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke wenn das Gewässer dir gehört , kannst du dort angeln ohne Schein ;)

Um welches Gewässer handelt es sich denn?
 
Wieso sollten wir dich auslachen. Ich persönlich würde mich riesig über solch ein Gewässer freuen.
Eine Fischereierlaunis wirst du nicht bekommen es sei denn du stellst dir selber eine aus. Die Gemeinde darf keine Erlaubnisscheine für dein Gewässer verkaufen.

Zum Angeln habe ich hier folgendes gelernt. Auch wenn es sich nur um einen privaten Teich handeln würde, den du selber besetzt hast, so müsstest du trotzdem eine Sportfischerprüfung ablegen um dort das Angeln auzuüben.
 
Hi, wollte mal hier was fragen also nicht lachen über mein nicht vorhandenes Fachwissen.

Ich hab ein Gewässer geerbt ist in Bayern und dass ganze ist ca. 10 Km lang (fließendes Gewässer) Da ich mit Angeln weniger am Hut hatte bis dato hab ich mich auch um nix gekümmert (Angelschein Fischerprüfung ect.)

Da dies jetzt mein Besitz ist, hab ich folgende Frage muss ich nun diese Prüfung ablegen (Fischerprüfung) oder kann ich da einfach so angeln....oder muss ich zur Gemeind und mir eine Fischereierlaubnis holen (dachte die bekommt man aber nur mit Fischerprüfung (bestanden)

Danke für eure Infos

Mfg

Hi ,

in Bayern wird allgemein ein Fischereischein benötigt , ob der Bach dir gehört oder nicht ist dabei Nebensache .

Früher (vor mehr als 20-30Jahren ) gab es mal die Regelung , daß man für einen Teich/Weiher keinen Schein braucht , wenn das Gelände auf dem er sich befindet komplett umzäunt ist , diese Regelung wurde aber aufgehoben , da sie zu oft mißbraucht wurde .

Da solltest du mal den Schein machen , vorher den Fischerkurs besuchen(Pflicht!) , die Prüfung bestehen und mit dem Prüfungszeugnis ab zur Gemeinde und dort den Fischereischein ausstellen lassen .
Prüfung findet immer am ersten Samstag im März statt , einmal im Jahr , dazu könntest du dich evtl in einem Angelgeschäft oder Fischereiverein in deiner Nähe erkundigen.

Du kannst dich aber auch bei Herrn Blohm (Bayrischer Fischereiverband ) unter der Telefonnummer 089/642 726 22 erkundigen , er arbeitet dort in der Rechtsabteilung .
Dieser wird dir gerne bei deinen Fragen weiterhelfen .

Aber soweit mir bekannt ist , ohne Schein darfst du auch nicht an deinem Privatgewässer angeln .

mfg Jack the Knife
 
Zuletzt bearbeitet:
d.h. ich kann jetzt bis März 2011 nicht angeln obwohl dass mein Gewässer ist.

Okay ich glaub euch dass direkt weil ein Bekannter (ein Hobbyangler) das auch gesa´gt hat.

Aber mal ganz ehrlich ich mach auch diese Prüfung aber wenn die erst im März ist dann angel ich bis dahin trotzdem (black) mir auch egal......wenn ich ne Anzeige kriege weil ich an meinem eigenen Gewässer schwarz geangelt habe.....(wäre Wahnsinn aber unserem Staat trau ich das zu)

Mfg
 
Hi ,

Vom "Schwarzangeln" würde ich dir abraten , mußt es aber selber wissen , denke du bist alt genug .

Die einzigen , die dich kontrollieren können sind die Polizei , sollten die dich ohne gültigen Fischereischein antreffen und du eine Anzeige erhalten , selbst wenn es dir gehört ist dies möglich , kann es passieren , daß du den Schein NICHT mehr machen darfst , wenn es dumm läuft , ausgenommen sie kennen sich mit den Gesetzen nicht aus (hier in der Gegend wissen sie was Angeln betrifft nix , ausgenommen sie sind selbst Angler).

Eine andere Möglichkeit wäre , wenn du den Schein in Österreich machst , dauert zwei Wochenenden , kostet 50€ , der würde dir für dein Privatgewässer genügen .

Viel Glück bei der Prüfung im nächsten Jahr !!!

mfg Jack the Knife
 
Hallo in die Runde !
Ich kann mich den Vorschreibern nur anschließen - ohne Schein geht da nix.
Obwohl es Dein Privatgewässer ist, darfst Du dort nicht ohne entsprechenden Schein angeln.
Wichtig wäre auch zu prüfen, wer im Besitz der Fischereirechte ist, denn der Besitz eines Gewässers bedeutet nicht automatisch auch den Besitz am Fischereirecht. Das ist eine ziemlich komplizierte Sache mit den Fischereirechten, denn sie können verkauft, verpachtet oder auch vererbt werden, was nicht an die Eigentumsfragen an das entspechende Gewässer gebunden sein muss. Das bedeutet, dass Du Dir evtl. auch eine Angelkarte kaufen musst, um dort zu angeln, wenn die Fischereirechte z.B. auf Jahre verpachtet sind.
Also, Fischereischein machen - ist Pflicht und dann bei der Unteren Fischereibehörde nachfragen, wer die Fischereirechte besitzt.

Gruß

Detlef
 
In dieser Sache muss ich Detlef Recht geben. Ich habe seinerzeit im Bayrischen Fischereirecht nach solchen Fragestellungen recherchiert. In Bayern ist die Sache so kompliziert, dass selbst ich als Paragraphenreiter nicht durchgestiegen bin.

Vorsicht daher: Du könntest Dich sonst sogar strafbar machen!

Noch etwas: Wenn Du jetzt tatsächlich Inhaber des Fischereirechts bist, lohnt es sich, sich professionell in Sachen Gewässerwirtschaft beraten zu lassen. Vermutlich hat Deine Örtliche Behörde da Ansprechpartner, an die Du Dich wenden kannst. Dann hast Du bald ein traumhaftes Angelparadies auf 10km!!
 
Man bringt hier ganz schnell etwas durcheinander.
Ein Fischerreirecht bedeutet nicht , daß man dort auch das Recht zum Fischen hat, wenn man nicht selbst den Schein hat.
Goderich das ist in Bayern ganz klar geregelt, und selbst ich steige da durch.
Man darf ein Gewässer pachten, auch wenn man keinen Angelschein besitzt, und darf diese Wasserstrecke bewirtschaften. Mit einem Antrag der Fischreibehörde , teilw. auch Antrag bei der Stadt, kann man auch Tageskarten ausgeben. Doch besitzt man selber keinen Fischereischein, darf man selber dort nicht Fischen.
Somit macht sich der " Schsto " strafbar und vertößt sogar mit Vorsatz gegen die Gesetze, weil er hier dies öffentlich postete, daß er ohne den Schein Angeln wird.
 
Moment!

Angeln ohne Fischereischein ist KEINE Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Die Ankündigung ist somit auch nicht strafbar! Die Straftat wird dadurch begründet, dass man gegen das Fischreirecht anderer verstößt: Fischwilderei und Fischdiebstahl.

Das macht die Sache allerdings kein bisschen besser!

Dass das Angeln ohne Fischereischein in Bayern nicht erlaubt ist, habe ich nie infrage gestellt. Mir ging es nur um das Fischereirecht an sich und wie es in Bayern geregelt ist. Bitte nicht falsch verstehen!
 
Guten Morgen,

danke für eure Antworten, aber jetzt mal im ernst, ich komm mir bald wie ein schwerverbrecher vor wenn ich da lese "strafbar" "vorsatz" ect. Ich hab ein Gewässer geerbt und das Fischereirecht so stets in den Unterlagen.

Aber mal im Ernst.....jetzt ist Mai ich müsste 11 Monate warten bis ich dort angeln darf bzw. den Schein mache.....Hallo würdet Ihr da auch warten oder doch angeln......!!??

Mfg
 
@schsto

Bist Du in der Gegend persönlich bekannt? Falls ja, wer sollte Dich kontrollieren? ;-)
 
Ja die kennen mich alle....in der Gegend meinte nur wenn mal zufällig ne Polizeistreife vorbeifährt......

Mfg
 
Hi schsto,

hast du Ahnung welche Fische wann Schonzeit haben? Hast du Ahnung welche Mindestmaße du beachten musst? Weißt du bescheid, wie du einen Fisch waidgerecht behandeln musst? Weißt du über Zusammenstellung deines Angelequipment bescheid?

Ganz ehrlich: Tue dir den Gefallen und mache deine Prüfung, sie hat durchaus ihren Sinn. Im Zweifelsfall hast du nicht nur eine Anzeige wegen fehlendem Fischereischein an der Backe, sondern zusätzlich noch wegen Verstößen gegen den Tierschutz oder anderer Verstöße.

Mit Aussagen wie:

... bis dahin trotzdem (black) mir auch egal......

machst du dir keine Freunde unter den Kollegen.

Dir gehört nun eine Strecke auf die tausende scharf wären. Gehe es richtig an. Fischereischein, Kurs zur Bewirtschaftung, Hilfe von den Verbänden, Behörden einholen. Wenn du die Geduld und den Ehrgeiz aufbringst wird man dich hier beneiden. Dies ist der Traum Vieler. Versaue ihn dir besser nicht.

Gruß Frank
 
Hi,

ich mach ja auch den Schein hab nie was anderes behauptet aber ich setz mich doch jetzt nicht 11 Monate vor meine Hütte und guck mir das Wasser an!!!!
 
Hast schon recht. Man muß auch mal auf die Paragraphen pfeifen. Und das meine ich ernst. Mein Neffe hat auch keinen Schein und wenn er mich besucht und an meinem Weiher fischen will.... so what.....
 
Zurück
Oben