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@jack the knife
Glaubst Du wirklich, daß Dir irgendjemand (zumal wenn es "auf dem Land" ist) Wilderei vorwirft, wenn Du aus Deinem eigenen Gewässer (an dem Du zudem die Fischereirechte besitzt) Fisch entnimmst?????
eingesetzt heißt ich denke besatz von Fischen so nennt man das in HH allesammt von der größe her fangreife Bachforellen
@schsto
Lass Dich nicht verunsichern. Du bist der Boss, Du kennst Dein Umfeld, Du kannst die "Gefahr" einschätzen....
Und jetzt genieß Dein Privileg und hab viel Spaß!!!!!
Bayern:
Art. 1
(1) Das Fischereirecht gibt die Befugnis, in einem Gewässer Fische, Neunaugen und Krebse sowie Fluß-, Teich- und Perlmuscheln (Fische) zu hegen, zu fangen und sich anzueignen. Das Fischereirecht erstreckt sich auf Fischlaich und sonstige Entwicklungsformen der Fische sowie auf Fischnährtiere.
(2) Mit dem Fischereirecht ist die Pflicht zur Hege verbunden; die Verpflichtung zur Hege gilt nicht für geschlossene Gewässer im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 .
Art. 2
(1) Geschlossene Gewässer im Sinn des Gesetzes sind:
1. alle künstlich angelegten, ablaßbaren und während der Bespannung gegen den Wechsel der Fische ständig abgesperrten Fischteiche und Fischbehälter, mögen sie mit einem natürlichen Gewässer in Verbindung stehen oder nicht
Abschnitt 6 Fischereischein und Fischerprüfung
Art. 64
(1) Wer den Fischfang gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 1 ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten, den Fischereiaufsehern, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern zur Prüfung aushändigen.
Fazit: keine Hegepflicht für künstlich angelegte Fischteiche -> ohne Schein möglich (!?)
da is das gesetz das fischreirecht gibt mir die befugnis fische zu hegen zu fangen und anzueignen wobei aber (1) sagt Fischereischein muss mitzuführen sein und den Beamten Fischereiberechtigten aufsehern und Pächtern vorzuzeigen (wobei Pächter wegfällt Aufsehern wegfällt und Berechtigter da ich dass selber bin.....)
@schsto
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Komisch aber dass das für künstlich angelegte Teiche dann nicht gilt???Hääää
Kannst du nicht lesen?
Weiter unten steht doch ganz deutlich dabei :
"Wer den Fischfang gemäß Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 ausübt MUß EINEN AUF SEINEN NAMEN LAUTENDEN FISCHEREISCHEIN BEI SICH FÜHREN ......!!!
Heißt , ohne Schein geht nix , glaube es doch endlich !!!
mfg Jack the Knife
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