Landesfischereigesetze -  Privat Gewässer (Bach)

eingesetzt heißt ich denke besatz von Fischen so nennt man das in HH allesammt von der größe her fangreife Bachforellen
 
@jack the knife

Glaubst Du wirklich, daß Dir irgendjemand (zumal wenn es "auf dem Land" ist) Wilderei vorwirft, wenn Du aus Deinem eigenen Gewässer (an dem Du zudem die Fischereirechte besitzt) Fisch entnimmst?????

Laß mal die Polizei kontrollieren , die sind berechtigt , da Aufseher vom Verein , der Kameradschaft etc bestellt werden müssen , aber erst wenn Karten ausgegeben werden .
Da hilft es dir nix , wenn es dein Gewässer ist und du keine Papiere vorweisen kannst , die dich als Angler ausweisen .

Mag in Hessen anders sein , da ja jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht , was die Fischereigesetze betrifft , hier in Bayern läuft es eben so , das kann man nicht ändern oder sich hinbiegen wie man will.


mfg Jack the Knife
 
eingesetzt heißt ich denke besatz von Fischen so nennt man das in HH allesammt von der größe her fangreife Bachforellen

Dann will ich mal hoffen das die Bachforellen aus einem Betrieb stammen der
Fische nachzüchtet die den bereits im Bach vorhandenen Fischen ökologisch
nahekommen.
Wer hat denn eigentlich die notwendige Ertrags/Besatzberechnung an Deinem Bach durchgeführt?
Bringt ja nix ein wenn Du viele Forellen setzt die der Bach einfach nicht nähren kann aufgrund seiner Gewässerbiologie.
Die würden dann nämlich kümmern oder einfach mal so abwandern.
Das wäre natürlich erfreulich für Deine Gewässernachbarn.
Kostenloser Besatz für sie aus Deinem Geldsackerl.
Gruss Armin
 
Mal angenommen ich sitz an der Hütte oder lauf mein Gewässer ab is eh abseits von Strassen ect. wo die Polizei Streife fahren würde und ich würde trotzdem kontrolliert......wenn ich mich "dumm" stelle und sag dass hab ich vor ein paar Tagen/Monaten geerbt und würde dass alles nicht wissen was mann dazu braucht glaubst du die würden mir eine Straftat vorwerfen.....

Mhmm ich glaub eher nicht
 
@Harzer

Betragsbesatzabrechnung muss ich dir ehrlich sagen keine Ahnung ich weiß nur, dass schon immer seit 30 Jahren pro Jahr so 4-5 Zenten eingesetzt werden und ich dass auch so fortführe.

Dass Gewässer ist fließgewässer (Salmonidengewässer mit mehrern Altwassern als Nebenarm mit Weissfischen(Karpfen Eitel Schlei Rotaugen ect. ) Die 5 Zehnten wurden verteilt auf knapp 10 km ich denke mal schon dass das aussreicht....

wisst Ihr was lustig ist hat mir grad einer per PN gepostet mit dem Netz oder elektrisch darf ich fischen soviel ich will is ja schizophren.....

Mfg
 
@schsto

Lass Dich nicht verunsichern. Du bist der Boss, Du kennst Dein Umfeld, Du kannst die "Gefahr" einschätzen....

Und jetzt genieß Dein Privileg und hab viel Spaß!!!!!:)

He Jaykay,

noch alles klar? Geht noch was? Du ermunterst hier zum Schwarzfischen und erklärst die, die sagen, "so gehts nicht" für ein bissl blöd?

Frei nach dem Motto, "Angel ruhig schwarz, solange dich keiner erwischt, ist alles im Lot".

Leute, manchmal frage ich mich, ob ihr euch vorab überlegt, was ihr schreibt oder ob ihr nur rumprollen wollt?

Fliege 2
 
Da hör mal gar nicht erst hin, denn das was der Dir geschickt hat ist natürlich absoluter
Quatsch.
Wenn Ihr es schon seit Jahren macht wirds wohl auch so ok sein.
Der Besatz sollte ja schon zum Gewässer passen. Sowohl Art, Menge und Größe.
Nur ärgerlich wirds wenn wie schon geschrieben zuviel besetzt wird und dadurch eben Fische abwandern oder der Ertrag unbefriedigend ist.
Beim Besatz mit fangfähigen Fischen werden ja auch so einige Fische abwandern weil sie keine Nische finden oder bei Hochwassern mitgenommen werden.
Gruss Armin
 
Hi schsto ,

zu deinem Posting#44

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !


zu deinem Posting#45

Du darfst weder mit der Angel (ohne Fischereischein), einem Netz und elektrisch schon gar nicht Abfischen , da du fürs Elektrofischen einen Lehrgang samt Prüfung besuchen und erfolgreich abschließen mußt .
Toller Spaßvogel der PN-Schreiber .

mfg Jack the Knife
 
4)​
1 Wer den Fischfang ausübt, ohne selbst der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter zu sein,
muss einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten,
den Fischereiaufsehern sowie den Fischereiberechtigten und Fischereipächtern zur Prüfung
aushändigen.
2 Einen Erlaubnisschein benötigen nicht
1. Personen, die auf andere Weise als mit der Handangel als Helfer des Fischereiberechtigten
oder Fischereipächters oder Inhabers eines gültigen Erlaubnisscheins in dessen Begleitung,
2. höchstens drei Personen, die in Begleitung des Fischereiberechtigten oder des
Fischereipächters den Fischfang ausüben.

Art. 30

Is das das Gesetz
 
Hallo.

Wenn ich für mich den Begriff "Schwarzangeln" definieren müsste, wäre ein wichtiger Aspekt, ob ich jemand damit finanziell schade.
Da dies bei meinem eigenen Gewässer - welches ich nicht besitze - ausfällt und ich den waidgerechten Umgang gelernt habe und beherrsche, könnte ich es beim vorliegenden Fall für mich verantworten.
Was aber nicht gleichbedeutend ist mit dem, dass ich es tun würde. Ich kann den Threadersteller nur ganz gut verstehen.

Grüße Thomas
 
Bayern:

Art. 1
(1) Das Fischereirecht gibt die Befugnis, in einem Gewässer Fische, Neunaugen und Krebse sowie Fluß-, Teich- und Perlmuscheln (Fische) zu hegen, zu fangen und sich anzueignen. Das Fischereirecht erstreckt sich auf Fischlaich und sonstige Entwicklungsformen der Fische sowie auf Fischnährtiere.
(2) Mit dem Fischereirecht ist die Pflicht zur Hege verbunden; die Verpflichtung zur Hege gilt nicht für geschlossene Gewässer im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 .

Art. 2
(1) Geschlossene Gewässer im Sinn des Gesetzes sind:
1. alle künstlich angelegten, ablaßbaren und während der Bespannung gegen den Wechsel der Fische ständig abgesperrten Fischteiche und Fischbehälter, mögen sie mit einem natürlichen Gewässer in Verbindung stehen oder nicht

Abschnitt 6 Fischereischein und Fischerprüfung
Art. 64
(1) Wer den Fischfang gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 1 ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten, den Fischereiaufsehern, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern zur Prüfung aushändigen.

Fazit: keine Hegepflicht für künstlich angelegte Fischteiche -> ohne Schein möglich (!?)


da is das gesetz das fischreirecht gibt mir die befugnis fische zu hegen zu fangen und anzueignen wobei aber (1) sagt Fischereischein muss mitzuführen sein und den Beamten Fischereiberechtigten aufsehern und Pächtern vorzuzeigen (wobei Pächter wegfällt Aufsehern wegfällt und Berechtigter da ich dass selber bin.....)
 
Bayern:

Art. 1
(1) Das Fischereirecht gibt die Befugnis, in einem Gewässer Fische, Neunaugen und Krebse sowie Fluß-, Teich- und Perlmuscheln (Fische) zu hegen, zu fangen und sich anzueignen. Das Fischereirecht erstreckt sich auf Fischlaich und sonstige Entwicklungsformen der Fische sowie auf Fischnährtiere.
(2) Mit dem Fischereirecht ist die Pflicht zur Hege verbunden; die Verpflichtung zur Hege gilt nicht für geschlossene Gewässer im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 .

Art. 2
(1) Geschlossene Gewässer im Sinn des Gesetzes sind:
1. alle künstlich angelegten, ablaßbaren und während der Bespannung gegen den Wechsel der Fische ständig abgesperrten Fischteiche und Fischbehälter, mögen sie mit einem natürlichen Gewässer in Verbindung stehen oder nicht

Abschnitt 6 Fischereischein und Fischerprüfung
Art. 64
(1) Wer den Fischfang gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 1 ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten, den Fischereiaufsehern, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern zur Prüfung aushändigen.

Fazit: keine Hegepflicht für künstlich angelegte Fischteiche -> ohne Schein möglich (!?)


da is das gesetz das fischreirecht gibt mir die befugnis fische zu hegen zu fangen und anzueignen wobei aber (1) sagt Fischereischein muss mitzuführen sein und den Beamten Fischereiberechtigten aufsehern und Pächtern vorzuzeigen (wobei Pächter wegfällt Aufsehern wegfällt und Berechtigter da ich dass selber bin.....)


Komisch aber dass das für künstlich angelegte Teiche dann nicht gilt???Hääää
 
@schsto

Lass Dich nicht verunsichern. Du bist der Boss, Du kennst Dein Umfeld, Du kannst die "Gefahr" einschätzen....

Und jetzt genieß Dein Privileg und hab viel Spaß!!!!!:)

Hallo "Angler ???"
Sag mal, bist Du von Deinen Äußerungen wirklich überzeugt ?
Bei dem Müll (sorry), den Du hier schreibst, könnte man annehmen, dass Du entweder keinen Schein hast, oder keine Ahnung von Gesetzeslagen.
Du versuchst hier ganz klar Straftaten als Pillepalle abzutun, oder wie soll ich Dein "Geschreibsel" deuten ?
Wenn Du wirklich einen Schein haben solltest, überlege mal, ob Du ihn nicht lieber abgibst und Dir ein anderes Hobby suchst.
Und dieser Rat ist absolut ernst gemeint.
 
Dies sagt auch nur aus , daß du einen Schein brauchst und diesen gegebenenfalls der Polizei vorzeigen mußt , wenn sie dich kontrollieren!

Dieses Gesetz gibt dir nicht das Recht ohne Schein zu Angeln .

Aber wie schon vorher geschrieben ."Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

mfg Jack the Knife
 
Komisch aber dass das für künstlich angelegte Teiche dann nicht gilt???Hääää

Unter künstlich angelegten Teich würde zum Beispiel dein Gartenteich fallen , sofern er eine bestimmte Größe nicht überschreitet , außerdem darf der "Teich" nicht öffentlich zugänglich sein .

Auch würde ein "Weiher" auf deinem umzäunten Wochenendgelände unter diese Regelung fallen , sofern dieser nicht über einen Bach , welcher durch dein Grundstück/deinen Teich fließt unterbrochen wird , wäre dies der Fall , dann Scheinpflicht!

Die bayrische Gesetzeslage , was das Angeln betrifft ist leider manchmal sehr kompliziert und schwer zu verstehen als Außenstehender .
 
ja aber §1 sagt dich das mir das fischreirecht gestattet fische zu hegen zu fangen ect.....oder les ich das falsch
 
Kannst du nicht lesen?

Weiter unten steht doch ganz deutlich dabei :
Abschnitt 6 Fischereischein und Fischerprüfung
Art.64

"Wer den Fischfang gemäß Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 ausübt MUß EINEN AUF SEINEN NAMEN LAUTENDEN FISCHEREISCHEIN BEI SICH FÜHREN ......!!!

Gilt auch für dich als Eigner dort wird ja im Paragraphen darauf hingewiesen !

Heißt , ohne Schein geht nix , glaube es doch endlich !!!

mfg Jack the Knife
 
Zuletzt bearbeitet:
Schsto,

kannst du nicht oder willst du nicht verstehen? Mann, angeln ohne Schein geht nicht!!!

Ist das sooooo schwer zu verinnerlichen?

Fliege 2
 
Kannst du nicht lesen?

Weiter unten steht doch ganz deutlich dabei :

"Wer den Fischfang gemäß Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 ausübt MUß EINEN AUF SEINEN NAMEN LAUTENDEN FISCHEREISCHEIN BEI SICH FÜHREN ......!!!

Heißt , ohne Schein geht nix , glaube es doch endlich !!!

mfg Jack the Knife


Nach endlosem Geschreibsel kommt hier die Quintessenz:
Ohne Fischereischein kein Angeln.
Also glaubs Schsto...schau dir meine Mail/Link an, mach den Schein und du hast Ruhe.

PH
Nico
 
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