Landesfischereiverordnungen -  Zum Thema Blinkern und Schonzeit in Sachsen

Rabauke175

Super-Profi-Petrijünger
Hallo, hab mal ne allgemeine Frage und zwar wollt ich eben noch ein wenig Blinkern gehen und bisschen was ausprobieren, da die Hecht Schonzeit ja endlich vorüber ist.
Aber wie ich grad sah hatt der Zander noch Schonzeit bis zum 31.05.2010- Darf ich nun trotzdem mit küntlichen Ködern angeln? Weil ich glaub ich hatte mal gelesen das ich in Sachsen nicht tun darf ich weiss nun nich ob das nur auf den Hecht zutrifft oder auch auf den Zander ?
Ich komme aus Sachsen :confused::confused::confused::confused:
 
Hallo, hab mal ne allgemeine Frage und zwar wollt ich eben noch ein wenig Blinkern gehen und bisschen was ausprobieren, da die Hecht Schonzeit ja endlich vorüber ist.
Aber wie ich grad sah hatt der Zander noch Schonzeit bis zum 31.05.2010- Darf ich nun trotzdem mit küntlichen Ködern angeln? Weil ich glaub ich hatte mal gelesen das ich in Sachsen nicht tun darf ich weiss nun nich ob das nur auf den Hecht zutrifft oder auch auf den Zander ?
Ich komme aus Sachsen :confused::confused::confused::confused:
klar darfste blinkern !!!nur wenn du ein zander fängst den musste halt wieder zurücksetzen !!!komm auch aus sachsen !!!mfg
 
klar darfste blinkern !!!nur wenn du ein zander fängst den musste halt wieder zurücksetzen !!!komm auch aus sachsen !!!mfg

"In der Zeit vom 01.02.-30.04. ist in allen Angelgewässern die Benutzung von Handangeln zum Raubfischfang und die Benutzung der Senke untersagt"

Aus "Gewässerordnung -Gewässerverzeichnis (Landesverband sächsischer Angler e.V.)"




@fabian
Steht garantiert im Schein!
 
klar darfste blinkern !!!nur wenn du ein zander fängst den musste halt wieder zurücksetzen !!!komm auch aus sachsen !!!mfg

Dann geh mal blinkern...freu mich schon auf die erste Kontrolle...
Schon arm, das ist elementares Grundwissen, von wann bis wann Raubfischschonzeit im eigenen Bundesland besteht, und was das bedeutet.
 
Vom 01.02 - 31-04 darf man nicht min Kunstködern Fischen meine Frage war damals aber ob ich am 01.05 Fischen darf(noch Schnzeit für Zander) as ich jetzt weiss das ich es darf also hatte er schon Recht und ihr nicht richtig gelesen^^
 
Also um die Diskussion hier mal zu beenden

Vom 01.02. - 30.04. ist der Einsatz von Kunstködern/ Naturköder (Wirbeltiere) untersagt.
Vom 01.05. - 31.05. darf mit Kunstködern und natürlich auch mit Naturködern auf Raubfisch gefischt werden.

Außer der Zander der hat im Mai noch Schonzeit und muss wenn einer gefangen werden sollte sofort zurück gesetzt werden.

:spass
 
Also um die Diskussion hier mal zu beenden

Vom 01.02. - 30.04. ist der Einsatz von Kunstködern/ Naturköder (Wirbeltiere) untersagt.
Vom 01.05. - 31.05. darf mit Kunstködern und natürlich auch mit Naturködern auf Raubfisch gefischt werden.

Außer der Zander der hat im Mai noch Schonzeit und muss wenn einer gefangen werden sollte sofort zurück gesetzt werden.

:spass


Das ist in meinen Augen die einzig vernünftige Regelung. Alles andere ist kalter Kaffee.

Gruß VFA

PS: Schade ist, daß dieses nicht auch von anderen (neuen) Bundesländern aus der ehemaligen Binnenfischereiordnung übernommen wurde.

So gesehen gibt es ja vor C&R - Anglern sonst keine Schonzeiten. :hops
 
Wie ist das in NRW, wenn der Hecht Schonzeit hat?

Meines Wissens gibt es dort keine Köderbezogenen Vorschriften. Es wird auch z.B. niemand an einem Forellenbach etwas gegen Spinner sagen, allerdings gibt es von Gewässer zu Gewässer Unterschiede, über die Du Dich informieren solltest, bevor Du ans Wasser gehst.
Eine Landeseinheitliche Regelung ist allerdings nicht vorhanden.
 
In Sachsen ist es verboten vom 01.02 bis 30.04 mit Blinker, Wobbler, Spinner etc. , aber das fischen mit der Fliegenrute ist nicht untersagt sondern nur Blinker etc.!!!!
Zumindest an der Chemnitz in Sachsen ( grüne Strecke!)
 
Hallöchen an die Gemeinde.
**Vorab, ich möchte niemanden zu Nahe treten für seine "nicht ganz korrekten Zitate.**
Und auch wenn eure Zitate etwas älter sind, möchte ich das Thema gerne noch einmal aufgreifen, es verirrt sich ja immer wieder mal ein Antwortsuchender hierher.
Das Nachfolgende ist speziell für den Raum Sachsen.
Das Thema Angeln/Fischen in der Schonzeit an "normalen Gewässern" ist sehr heikel, gerade was den Köder betrifft. Dabei gibt es (eigentlich) klare Reglungen.

Mit einem Köder, der zum Fang von Raubfischen geeignet ist, darf in der Zeit vom 01.02.-30.04. nicht gefischt werden.

*Dazu zählen künstliche Spinnköder (z.B.Spinner,Blinker, Wobbler,Twister,Pilker,Jiggs...etc),
*Köderfische
*und für die Fliegenfischer ganz wichtig:
künstliche Köder, die z.B. kleine Fische, Mäuse oder ähnliches imitieren,.............Streamer.
*Raubfische, für die keine Schonzeiten ausgewiesen wurden, können in dieser Zeit mit Friedfischködern(Teig, Made, Wurm,Mais etc.), unter Beachtung der Mindestmaße gefangen und mitgenommen werden.
*desweiteren darf in diesem Zeitraum unter Benutzung einer Senke nicht gefischt werden


Hier nachzulesen:

https://www.landesanglerverband-sachsen.de/index.php?modul=startseite

Speziell zusammengefasst auch hier:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiGhbaVhfnkAhUOecAKHQ_zBn8QFjAAegQIBBAC&url=https://www.landesanglerverband-sachsen.de/user_content/files/Downloads/Mitteilungsblatt_Web_End.pdf&usg=AOvVaw2Y64eMtXZSB2L9NV9mBEHj

Da gerade dieses Thema für die Fliegenfischerei noch nicht eindeutig und klar definiert ist, gehen wir in der Zeit vom 01.02-30-04 meist mit Kustfliegen zum Fischfang, welche in der Gesamtgröße die eines 5-Cent Stückes nicht überschreiten, damit gab es noch nie Probleme.

Desweiteren muss man noch anmerken, das es regionale Verschärfungen zu diesen Bestimmungen gibt !
Und die zusätzlichen Schonzeiten der anderen Fischarten nicht vergessen !
 
Na da haste ja ein altes Thema ausgepackt!
Aber an Aktualität hat es wirklich nicht verloren. Ich bin auch in einem sächsischen Angelverein und laut meiner Information ist es sogar grenzwertig mit einem Wurm am Drop Shot zu fischen. Weil es dabei eine aktiv geführte Montage ist, die eben auch Hecht und Zander an den Haken locken.

Ich denke bei den "Fliegen" ist es das gleiche. Eine Nymphe ist ja auch nur eine künstliche Made im weitesten Sinne. Streamer sind hingegen aktiv geführte Fischimitationen.

Grundsätzlich finde ich es Wichtig, den gesunden Menschenverstand zu benutzen. Wenn man mit einer erlaubten oder grenzwertigen Methode angelt und überwiegend eine geschonte Fischart damit fängt, dann sollte man vielleicht das angeln einstellen oder die Methode wechseln.
 
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