Fischereischein -  Fischereischein noch gültig?

soe

Petrijünger
Hallo zusammen,

mein Fischereischein wurde im September 2005 ausgestellt. Drin steht: Gültig von 2005-2010.
Bedeutet das, dass er inklusive 2010 gültig ist oder bis September 2010 oder gar nur bis Anfang 2010?

Viele Grüße
Soe
 
Hmm, hilfreich wäre es, wenn du noch wüsstest für wieviele Jahre du ihn dir damals hast ausstellen lassen.;)

Meiner geht auf Lebenszeit!:grins
 
Jopsa. Danke...der gilt auch auf Lebenszeit. Aber die 5 Jahre beziehen sich glaub auf die Fischereiabgabe.
 
Hmm, hilfreich wäre es, wenn du noch wüsstest für wieviele Jahre du ihn dir damals hast ausstellen lassen.;)

Meiner geht auf Lebenszeit!:grins
:hahaha:

Ne aber im Ernst, 2005 ausstellen lassen? Dann musst du vermutlich noch zum Amt den verlängern lassen.
In NRW ist es zumindest so das man den Fischereischei-Schein entweder 1 oder 5 Jahre verlängern kann.
Ergo 2005-06-07-08-09, 2010 muss verlängert werden kostet glaube ich ca. 50 € für neue 5 Jahre
 
Aber ihr redet jetz von der Fischereiabgabe oder ??
Weil der Fischereischein müsste auf Lebenszeit sein, wie schon gesagt wurde.
 
hi leute habe mal eine frage mein vater sein fischereischein ist seit 1985 abgelaufen und er will ihn wieder erneuern lassen das geht oder ? MFG SASCHA
 
Aber ihr redet jetz von der Fischereiabgabe oder ??
Weil der Fischereischein müsste auf Lebenszeit sein, wie schon gesagt wurde.

Ja weil der Fischereischein ist dein Leben lang gültig, meiner war auch einige Jahre nicht verlängert - einfach zum Rathaus gegangen ca. 50 € bezahlt und gut.

Ist sowas wie einen Führerschein, den muss man zum Glück auch nicht alle paar Jahre neu machen.
 
Hallo Sascha,
klar geht das. Bei meinem Vater war es vor 3 Jahren das selbe Problem. Geht einfach
auf das zuständige Amt und schon müsste das funktionieren. Online kannste das glaub ich auch machen, da bin ich mir aber net sicher!!!
Hoffe ich konnte helfen...

Gruß Vale
 
da hab ich auch ma ne frage. hab gehört, dass wenn man seinen schein längere zeit nicht verlängert muss man die früfung erneut ablegen. stimmt das? nach wie viel monaten/jahren ist dies der fall??

danke
 
In Bayern trifft dies nicht zu , in anderen Bundesländern weiß ich es nicht , da wir ja 16 Bundesländer und 16 verschiedene Fischereigesetze haben .
 
Zuletzt bearbeitet:
Fischrereischein wird seit Paar Jahren in BW auf Lebenszeit ausgestellt. Die 1-5-10 Jahre betreffen sich auf die Fischereiabgabe, somit ist er für dieses Jahr noch gültig.

Grüße
 
Fischrereischein wird seit Paar Jahren in BW auf Lebenszeit ausgestellt. Die 1-5-10 Jahre betreffen sich auf die Fischereiabgabe, somit ist er für dieses Jahr noch gültig.

Grüße
Wenn er fü 5 Jahre bezahlt hat im September 2005 dann ist der, zumindest in NRW, am 31 12 2009 abgelaufen.
Das weiß ich so genau da ich meinen Fischereischein vor Weihnachten wieder aktivieren wollte und dann die nette Frau sagte wir tun mal so als wäre Anfang Januar. Sonst hätte ich nur eine Verlängerung von 4 Jahren und 15 Tagen bekommen.
 
Wenn er fü 5 Jahre bezahlt hat im September 2005 dann ist der, zumindest in NRW, am 31 12 2009 abgelaufen.
Das weiß ich so genau da ich meinen Fischereischein vor Weihnachten wieder aktivieren wollte und dann die nette Frau sagte wir tun mal so als wäre Anfang Januar. Sonst hätte ich nur eine Verlängerung von 4 Jahren und 15 Tagen bekommen.

Oha...jetzt mach mich nicht schwach. Ich habe gerade im Netz den Gesetzestext gefunden. Dort heißt es.
"Die Abgabe ist für ein volles Kalenderjahr, für fünf oder für zehn aufeinanderfolgende Kalenderjahre zu entrichten. Inhaber von Jugendfischereischeinen sind nicht zur Entrichtung der Fischereiabgabe verpflichtet."

Daraus schließe ich, dass ich die Abgabe für 5 volle Kalenderjahre bezahlt habe. September 2005 - September 2006 = 1 Jahr, etc... Sept. 2005 - Sept. 2010 = 5 Jahre. Bezieht sich aber auf BW. Kann mir jemand aus BW weiterhelfen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

ich hatte gestern noch eine Mail an den Fischereiverband BW geschrieben. Die Antwort kam umgehend heute morgen:

"Sehr geehrter Herr XY,
wenn Sie im September 2005 die Fischereiabgabe für 5 Jahre entrichtet haben, dann bezieht sich diese auf die Jahre 2005 bis einschließlich 2009.
Einen schönen Tag wünscht Ihnen...
"

Also muss ich die Abgabe neu bezahlen.
 
Der Fischereischein ist nach abgelegter Prüfung ein Leben lang gültig und das in allen Bundesländern. Jeder der im Besitz ist, muß sich die Marke auf dem zuständigen Amt holen und ist dann berechtigt zu Angeln.
Petri Andreas
 
Ich war gerade auf dem Bürgerbüro und wollte meine Abgabe für die nächsten 5 Jahre bezahlen. Dort war sich die Dame auch nicht sicher.
Daraufhin telefonierte sie mit der zuständigen Stelle und hat bestätigt, dass die Abgabe bis 31.12.2010 geleistet sei. Ich könne die folgenden 5 Jahre auch erst ab de, 01.01.2011 bezahlen (dann für 2011-2016).

Nach etwas Recherche bei der zuständigen Stelle des "Amts für öffentliche Ordnung" habe ich den Fehler gefunden:
Bei mir wurde damals irrtümlich 2005-2010 eingetragen. Eigentlich sollte dort 2005-2009 stehen. Meine Abgabe ist also 6 Jahre gültig (obwohl ich nur 5 bezahlt habe). Ein Formfehler der damaligen Sachbearbeiterin also.
 
Manchmal sind die im Bürgerbüro oder im Rathaus auch einfach nur Nett, bei mir wurde das auch so gemacht waren allerdings auch nur 2 Wochen.
 
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