Landesfischereiverordnungen -  Schonzeitende

zottel

Webhamster
Hi,

da es keine dummen Fragen gibt... In meiner neuen Erlaubnis-/Pachtkarte steht "Spinnfischen und Fischen mit totem Koederfisch ist vom 1.2 bis zum 15.4 verboten."

Kann/Darf ich jetzt morgen los? Mir fehlt da das "einschliesslich 15.4". Hoffe mal das ist jetzt kein Wunschdenken ^^

regards
Peter
 
Leider muss ich dich enttäuschen.
Du musst dich noch bis Freitag gedulden! Ich habe diese Erfahrung bei der Forellenschonzeit gemacht, da ich am 15.03 fischen war und ich beinahe eine Anzeige bekommen hätte.
Also um dem Ärger vorzubeugen warte lieber noch einen Tag;)
 
Hallo Peter

also ich würde sagen das du darfst.
es fehlt ja das Wörtchen "einschließlich" ..... würde das dann auch so sehn.
Also Rute schnappen und los gehts..

Einen guten Petri
 
Ich würde lieber warten und auf Nummer sicher gehen.

Denn selbst wenn du dann sagst, du wusstest es nicht genau.

Dann kommt vllt der Satz, " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! " und das wars dann mit der weiteren Saison. Also ich würde wie gesagt lieber noch einen Tag warten.
 
Lange reder kurzer Sinn: Hab eben schnell den Hoerer in die Hand genommen. Es zaehlt immer der 1te und der letzte angegebene Tag, also einschliesslich.

Irgendwie logisch^^ ... war echt nur Wunschdenken :-(

regards
Peter
 
Hi


Der Tag ist ja nicht x-beliebig gewählt,sondern quasi die Monatshälfte,weswegen ich bei dem 15. sehr viel eher von einschließlich ausgehen würde.

Bei "bis 1.6." oder "bis 1.5." aber umgekehrt...



So nebenbei:
Sei froh,dass bei euch die Schonzeit so kurz ist! 1.1-1.6.,1.1-1.5. und an meinen jetztigen Hausgewässern 1.2.-1.5.,hab ich alles mögliche schon erlebt :augen:augen:augen
Am Rhein in RLP sind es 1,5 Monate,an manchen Gewässern gibt es wohl garkeine allgemeine "Raubfischködersperre" sondern eben nur die Schonzeiten.Die Kollegen sind echt zu beneiden :)
 
Um solche Missverständnisse vorzubeugen ,steht bei mir im Verein auf der Jahreskarte
z.B. Hecht 15.02 mit 15.04 !
 
Bis zum 15.4.2010. 24.00 Uhr.
Also einschließlich.
Ab Mitternacht zum 16. gehts.
Gruss Armin
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi


Der Tag ist ja nicht x-beliebig gewählt,sondern quasi die Monatshälfte,weswegen ich bei dem 15. sehr viel eher von einschließlich ausgehen würde.

Bei "bis 1.6." oder "bis 1.5." aber umgekehrt...



So nebenbei:
Sei froh,dass bei euch die Schonzeit so kurz ist! 1.1-1.6.,1.1-1.5. und an meinen jetztigen Hausgewässern 1.2.-1.5.,hab ich alles mögliche schon erlebt :augen:augen:augen
Am Rhein in RLP sind es 1,5 Monate,an manchen Gewässern gibt es wohl garkeine allgemeine "Raubfischködersperre" sondern eben nur die Schonzeiten.Die Kollegen sind echt zu beneiden :)

Du bist ja zu bedauern ooooh:wein
Auf der Karte der Koppelfischereistrecke Kitzingen steht: 1.1 bis 31.7

Wünsch euch viel Gedult.
 
Wie in den Ferien der Schüler.
27.07 - 14.09 ( Beispiel )
Oder Hechtschonzeit vom 15.02 - 15.04
Bei solchen Zeiten ist immer der 1. und der letzte Tag des Verbotes genannt ( Ferien wäre es ein Schulverbot..lool )
 
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