Bundesgesetze -  Welches Messer darf ich beim Angeln tragen?

yumas1

Jäger der Flüsse
Hallo! Hätte da eine Frage: Wie ist das mit den Messern? Groß, klein was darf ich dabei haben beim Fischen?
 
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Hallo yumas1!

Ich hab Deine Frage in ein eigenes Thema verschoben.


Ich fasse das mal möglichst kurz zusammen:

Grundsätzlich darf man folgende Messer jederzeit führen, also griffbereit bei sich tragen:

- beidhändig feststellbare Klappmesser (z.B. Opinel oder Schweizer Messer)
- einhändig feststellbare Klappmesser (z.B. Liner-Lock Einhandmesser) und feststehende Messer bis zu einer Klingenlänge ab Griff von 12cm
- seitlich öffnende Springmesser bis zu einer Klingenlänge ab Griff von 8,5cm

Mit einem Allgemein anerkannten vernünftigen Grund darf man feststehende Messer und einhändig feststellbare Messer auch in größerer Länge führen. Beispiel wäre das Haumesser bei der Waldarbeit oder das Filetiermesser auf dem Kutter, zum versorgen der Fische.

Ein vollständiges Verbot des Besitzes besteht unter Anderem bei Fallmessern und Springmessern, bei denen die Klinge gerade aus dem Griff herausschnellt (z.B. BW-Fallschirmjägermesser) und bei Butterflymessern.

Näheres kannst Du im Waffengesetz nachlesen.
 
In Österreich hat man auch kein Problem mit Filiermessern. Muß dazu sagen das ich der Fischerei seit 1970 nachgehe und noch nie von irgendwem um die Klingenlänge meiner Messer befragt wurde.
Bei uns sind Spring und Butterflymesser verboten, aber die nimmt ja wohl keiner ans Fischwasser mit.
 
hi
du darf jedes Messer mitnehmen solange du ein Waffenschein hast :grins

mal im ernst die übetreibens.
habe neulich gesehen das die eienm den Baseball Schläger abgenommen haben:klatsch Grund: ev.Zewecksentfremdung:respekt

(achtung Ironie)

mfg. gerry
 
Kommt noch! :)
Nein spaß!

Ich denk wenn man nicht damit am Gürtel durch die Fußgängerzone läuft wird da auch nicht viel passieren.
Unter dem Thread "Eure Messer" findet man auch ein bisschen was zu dem Thema!
 
Also ich hab eine Machete und hab damit noch nie Schwierigkeiten bekommen;-)

Gruß
Andi

Noch nie Schwierigkeiten bekommen heißt du wurdest noch nie Kontrolliert richtig?
Ich hab ja auch eine mit beim Angeln, aber ich weiß nicht was es für ärger geben würde wenn man mich kontrolliert.
 
zusammengefasst haben darst du fast alles blos das führen außerhalb deiner wohnung
( eingefriedeten besitztums) stellt eine owi da, das führen bei veranstaltungen sogar eine straftat da. wenn du ein größeres messer siehe waffengesetz mit zum angeln nimmst ist das ok aber beim transport bitte in die tasche packen.
 
Ich weiß nicht was ich sagen soll , aber ist eine Machete ( feststehende Klinge ) nicht doch etwas zu krass. Spätestens bei einer Polizeikontrolle dürfte das große Schwierigkeiten geben. Warum muß man das so Schicksal herausfordern . Gruß Hansi
 
Ich wurde einmal kontrolliert und hatte sie nicht dabei und somit weiß ich nicht was ich für einen Ärger bekommen würde.

Gruß
Andi
 
Wenn ich eure Beiträge so lese dann lass ich meine Machete lieber Zuhause. Danke für eure Beiträge ist echt gut zu wissen;-)

Gruß
Andi
 
Ich hab ne Machete im Futteral, die sind niemand und da gabs auch keine Probleme..
Dann hab ich nen 25cm Rambo Messer im Rucksack.. Das sieht aber auch niemand..
Und es soll mal ein Kontrolleur an meine Sachen gehen..
Das geht die nichts an und ich lauf ja auch nicht am Gewässer rum und stech irgendwelche Leute ab..

Das Waffengesetz ist sowieso fürn A****... Zuhause darf ich haben was ich will aber sobald ich raus gehe nicht -.-.. Naja..
 
Danke für deinen Tipp dann weiß ich jetzt Bescheid, will ja auch keinen Ärger und es herausfordern.

Gruß
Andi
 
was willst du denn mit ner machete beim angeln....oder musst du dich vorher noch durch
den urwalt kämpfen
 
Für Jungangler giltet eigentlich das Gleiche was Goderich geschrieben hat. So viel ich weis.

Nein!
Macheten z.B. sind ab 18...



was willst du denn mit ner machete beim angeln....oder musst du dich vorher noch durch
den urwalt kämpfen

Schön für dich wenn bei dir andere Angler Stellen freiräumen/freihalten oder diese so überlaufen sind,dass man da ohne weiteres hinkommt.Das ist aber keinesfalls überall so!
Bitte meckert nicht über die Leute die eine Machete oder ein Buschmesser dabei haben! Bedenkt einfach mal,dass es manchmal nötig ist oder war um bestimmte Plätze zu erreichen oder befischen zu können.Natürlich sollten Minderjährige nichts mit ans Wasser nehmen was erst aber 18 Jahre ist und man soll mit der Machete auch nicht in der Ufervegetation Amoklaufen,sondern nur das nötigste entfernen.Wenn man ein bisschen selektiert und lieber einen Weg durch Brennnesseln oder indisches Springkraut freimacht als durch andere seltene/nützliche/"wertvollere" Vegetation,dann hält sich der "Schaden" doch in Grenzen!
 
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