Elsässischer Angler gerät über Grenzlinie im Rhein

Revilo

Rutenbauer
Folgende Nachricht:eek: habe ich gerade bei Yahoo gefunden:
Ein Angelausflug auf dem Rhein ist einen Elsässer teuer zu stehen gekommen. Weil er mit seinem Boot rund zehn Meter über die Grenzlinie auf die deutsche Seite des Flusses gelangte, wurde er vom Amtsgericht Offenburg zu einer Geldsstrafe von 750 Euro verurteilt. Der 39-Jährige habe auf deutschem Territorium ohne Angelschein geangelt, heißt es in dem Strafbefehl, der AFP am Freitag vorlag. Er habe "mindestens fünf Fische" gefangen, damit sei der Straftatbestand der Wilderei erfüllt.
Den ganzen Artikel könnt ihr hier weiterlesen

Hierbei musste ich etwas schmunzeln:
"Die Nationalität der fünf Fische wurde nicht festgestellt"
:grins
 
Behörden Schwachsinn , dasselbe hatte ich vor Jahren mal in Frankreich .

Gewässer ist dort wo wir waren unterteilt in Tag- und Nachtzone , meine Pose trieb gerade als der Kontrolleur kam in die Nachtzone vielleicht 2 Meter als er meinen Schein sehen wollte.

Er sah das und verlangte damals prompt umgerechnet 50 DM Bußgeld weil ich nicht in der zulässigen Zone geangelt habe , bzw. mit der Teil begründung ich hätte meine Aufsichtspflicht zum Teil auch mit Verletzt.
 
Armes Deutschland!

Der Angler tut mir echt Leid. Ich denke nicht dass er hier mit Vorsatz gehandelt hat.

Wenn aber ein richtiger Schwarzangler (kein Angelschein) gefasst wird, wird es mit einem "dududu" abgehandelt. Da fällt mir echt nichts mehr zu ein.
 
Junge, Junge da müssen wir Oder-Angler ja aufpassen, wenn unsere grösseren Fische (Wels, Karpfen, Hecht) an der Angel bis zur polnischen Seite der Oder uns abhauen ( ist schon alles passiert ):angler2:und dann mit Boot hinter her waren! Ich weiss nur das zu DDR-Zeiten ,wenn erwischt vom polnischen Grenzer war meist die Strafe Kartoffel schälen für die ganze Kompanie !:ja::schwitz:
 
gehe jetzt auch mal davon aus das hier "Vorsätzlich gehandelt wurde" , aber aus dem Text kann man das ja auch nicht wirklich heraus lesen wie die Sachlage dort war ,wenn er absichtlich dort geangelt hat (weil zb. bessere Fangmöglichkeit) ist die strafe gerechtfertigt da er keine Angelerlaubnis für die Deutscheseite besitzt und dies genau so zu werten ist wie Schwarzanglen , Persönlich bestimmt ärgerlich aber von Gesetzesseite absolut Korrekt gehandelt :)
 
da würd ich mal sagen Dumm gelaufen für ihn. Ist aber ein lustiger Bericht! Kann warscheinlich froh sein das er nen Internationalen Bootsführerschein hatte, ansonsten hätten sie ihm höchst warscheinlich sein Boot noch abgenommen!
 
Hallo zusammen

Typisch deutsche Korinthenkacker und Erbsenzähler.
Ich kann so einen Schwachsinn nicht verstehen.
Ich unterstelle jetzt mal keine Absicht. Um den genauen Grenzverlauf feststellen zu können müsste der Angler ein GPS-Gerät oder Ähnliches dabeihaben.
Und überhaupt wie kommt denn jemand darauf, dass es etwa 10m waren. Wer will das nachmessen? Wie genau gehen solche GPS-Geräte.

Man sollte doch lieber die Kirche im Dorf lassen.
 
Unverständnis

Hallo zusammen,

hier sieht man mal wieder, mit was sich unsere dt. Justiz beschäftigt.:mad:
Übereifrige Bürokraten!!!!:mad:
 
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