Suche Barschweiher oder See in Rheinland- Pfalz

Ich wollte am Wochenende auf Barsch angeln gehen.
Wollte mal Fragen ob ihr schöne Weiher in Rheinland- Pfalz kennt bei denen man auf Barsch, Forelle, Hecht usw.... angeln kann.
Ich habe noch keinen Angelschein !!

Danke
Weiherangler
 
Bei solchen Fragen platzt mir der Kragen....auch an einem Forellenpuff braucht man den BUNDESFISCHEREISCHEIN! Also mach erst den Schein, dann kannst du angeln gehen!
 
Mach doch die Prüfung und du kannst angeln wo du willst!! Wenn ich bei uns jemand angeln sehe ohne schein gibt es nen fetten Arschtritt!!
 
ehm also ich kenne viele forellenpuffs wo man keinen angelschein braucht ;D
sind zwar raum brandenburg aber ich glaub nicht das das soo unterschiedlich sein wird ^^
Und ob das ein gewaltig großer Unterschied ist.
Fast alle Weiher in R-P und Saarland sind in mühevoller Arbeitsleistung von den Anglervereinen selbst geschaffen oder erbaut worden.
Ein Träumer, der ernsthaft glaubt, dass die jeden Spasswilderer ans Gewässer lassen.
Kein Mod hier, der so ein Off-Topic-Posting löschen kann ?
 
HALT! bevor gelöscht werden sollte!

Leider halten sich die meisten FoPu-Betreiber nicht an die Fischereischeinpflicht und auch was Kontrollen angeht ist das so ne Sache! Da der FoPu meist in Privatbesitz ist muss der Betreiber einer Kontrolle seiner Gäste zustimmen. Andersrum: Er kann die Kontrolleure - auch wenn es Polente ist - schlicht rausschmeissen!
Das ist auch der Grund warum die sich diesen Ärger sparen, wer will als Beamter schon ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch mit Disziplinarverfahren riskieren?
Verbot ist zwar Verbot - nur - wo kein Kläger - da kein Angeklagter.
Grüsse
Dietmar
 
Völliger Unsinn!

Leider halten sich die meisten FoPu-Betreiber nicht an die Fischereischeinpflicht und auch was Kontrollen angeht ist das so ne Sache! Da der FoPu meist in Privatbesitz ist muss der Betreiber einer Kontrolle seiner Gäste zustimmen. Andersrum: Er kann die Kontrolleure - auch wenn es Polente ist - schlicht rausschmeissen!
Das ist auch der Grund warum die sich diesen Ärger sparen, wer will als Beamter schon ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch mit Disziplinarverfahren riskieren?
Verbot ist zwar Verbot - nur - wo kein Kläger - da kein Angeklagter.
Grüsse
Dietmar


Aus guten Gründen muß ich solches, in die Welt gesetzte, gefährliche Halbwissen dringend richtig stellen!!!!

Der Forellenpuff ist im engsten Sinne KEIN Privatgelände. Es ist öffentlich zugängliches und nutzbares Gelände, was die Betreiber ja auch so wollen. Sie stimmen ausdrücklich der öffentlichen Nutzung zu, in dem jedermann gegen Entgelt die Anlage betreten und benutzen kann. Demnach ist es ein öffentlich zugänglicher Geschäftsraum. Den darf die Polizei wiederum selbstverständlich betreten, wenn auch nur der geringste Verdacht oder auch nur Anhaltspunkt besteht, dass hier Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Darunter fällt selbstverständlich auch das Angeln ohne Bundesfischereischein, den man in GANZ DEUTSCHLAND an jeder Forellenanlage braucht! So einfach ist die knallharte gesetzliche Realität!!

Am Ende behauptet hier noch jemand, dass er in einem privaten Wildgehege ohne Jagdschein Wildschweine schießen darf, oder etwas ähnliches???

:schreiEin Riesenschmarrn!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wäre mal Interessant zu Wissen...

woher Gerd L. sein "Fachwissen" her hat. Fehlt nur noch dass er "Ordnungshüter" ist! Dann sollte er aber lieber Strasse kehren gehen denn von seinem Job hätte er dann keinen blassen Schimmer. Um mal im Umgangston von Gerd L. zu bleiben: Sein Beitrag ist albernes Gequatsche!
 
Bevort Ihr Euch hier die Köpfe einschlägt mit irgendwelchen Gerüchten und Annahmen, schaut einfach in folgendes Thema, wo ich für alle Bundesländer die rechtliche Lage aufgrund der gesetzlichen Regelungen in den Fischereigesetzen zusammengestellt habe:

-> Angeln in Forellenteichen ohne Fischereischein - Gesetzeslage je Bundesland

Dort ist für Rheinland-Pfalz mein Fazit nachzulesen: sobald anglerisch genutztes Gewässer -> Scheinpflicht!

Diskussionen in diesem Zusammenhang sind dort im besagten Thema weiterzuführen und nicht hier im Gewässerverzeichnis!
 
Und ob das ein gewaltig großer Unterschied ist.
Fast alle Weiher in R-P und Saarland sind in mühevoller Arbeitsleistung von den Anglervereinen selbst geschaffen oder erbaut worden.
Ein Träumer, der ernsthaft glaubt, dass die jeden Spasswilderer ans Gewässer lassen.
Kein Mod hier, der so ein Off-Topic-Posting löschen kann ?

ehm ich glaub du hast mich falsch verstanden.
ich meinte das das mit den forellenpuffs nicht so unterschiedlich geregelt wird.
das man für "öffentliche" gewässer die erlaubnise braucht dürfte wohl jedem klar sein :augen:augen
 
Joah...und mir ging es darum dass...

...kein Polizist auf Privatgelände kontrollieren kann solange es der Besitzer nicht erlaubt oder duldet, denn der hat hier Hausrecht. Es ist ihm überlassen wen er an seinem Privatgewässer angeln lässt und wen nicht. Natürlich wird kein Verein da etwas gegen haben, warum auch! Bei FoPu-Besitzern mag das freilich anders aussehen. Klar gilt für die auch das Fischereigesetz. Dennoch kann und darf Polizei lediglich bei "Gefahr im Verzuge" so mirnichts dirnichts Privatbesitz betreten, nicht jedoch bei vergleichsweise harmlosen Fällen!
Grüsse
Dietmar
 
Da muss ich auch mal was zu sagen. Mein Kumpel hat einen Weiher, der in einem Waldstück liegt, gehört alles ihm bzw. seinem Vater. Letztens angelten wir beide dort, als plötzlich die Polizei im Streifenwagen vorbei kam. Die suchten nur ein Kind das sich anscheinend verlaufen hatte. Dann fragt einer der beiden Polizisten ob wir einen Schein haben. Ich hatte damals noch keinen Angelschein, mein Kumpel auch nicht. Er erklärte kurz dass es seinem Vater gehörte und er schon seit Ewigkeiten dort angelt.
"Alles klar, gut, in Ordnung und Petri Heil!" sagten die Polizisten und stiegen wieder in ihren Wagen ein.

Meiner Ansicht nach kommt das ganz auf die Polizisten an, denn es sind auch nur Menschen. Was hätten die davon, wenn die uns beiden jetzt die Angelsachen beschlagnahmt hätten oder sonstwas für Strafen verhängt hätten. Wir leben zwar im streng bürokratischen Deutschland aber trotzdem sind nicht alle Leute direkt so fies drauf. Diese Geschichte hat sich übrigens in Rheinland-Pfalz zugetragen.

Auch bei einem Bekannten von mir der einen Forellenpuff betreibt ist es so, dass er sich mit den Behörden abgesprochen hat. Das einzige was er im Forellenpuff verbietet sind Kunstköder. Alles andere überlässt er den Anglern. Er gibt den schwarzen Peter ab. Zum Beispiel mit den Köfis, er verkauft sie lebend wegen der besseren Lagerung. Aber es ist dem Angler selbst überlassen, ob er sie lebend oder tot verwendet. Die Sache ist die, falls die Polizei doch mal kontrollieren sollte, kann der Besitzer sich rausreden und ist auf der sicheren Seite. Ein Schild mit der Aufschrift: "Angeln nur mit Fischereischein gestattet" schützt ihn ebenfalls, da er darauf verweisen könnte. Aber warum sollte er selbst seine Kundschaft, die gut bezahlt, kontrollieren und somit am Angeln hindern?
 
mein prüfer hat zu mir immer gesagt ich dürfte ohne angelschein nicht aml in meiner badewanne angeln :;D also egal wo man angelt man a´braucht den schein überall...
 
Alles andere überlässt er den Anglern. Er gibt den schwarzen Peter ab. Zum Beispiel mit den Köfis, er verkauft sie lebend wegen der besseren Lagerung. Aber es ist dem Angler selbst überlassen, ob er sie lebend oder tot verwendet. Die Sache ist die, falls die Polizei doch mal kontrollieren sollte, kann der Besitzer sich rausreden und ist auf der sicheren Seite. Ein Schild mit der Aufschrift: "Angeln nur mit Fischereischein gestattet" schützt ihn ebenfalls, da er darauf verweisen könnte. Aber warum sollte er selbst seine Kundschaft, die gut bezahlt, kontrollieren und somit am Angeln hindern?

Au, au, au.
Ob er den "Schwarzen Peter" dadurch abgibt, halte ich für sehr fraglich.
Tatsache ist, wenn er das Angeln mit lebendem Köderfisch duldet, gehört diese Anlage umgehend geschlossen und der Betreiber zur Verantwortung gezogen.

Warum sollte er seine gut zahlende Kundschaft kontrollieren?
Ganz einfach, weil er die Verantwortung hat und die moralische wie rechtliche Pflicht , dafür zu sorgen, daß tierschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Traurig, daß so etwas immer wieder auftaucht.

Thomas

- Ja, mir ist bekannt, daß dies nichts im Gewässerverzeichnis verloren hat. Aber wenn ich so was lese, kann ich nicht anders.
 
...kein Polizist auf Privatgelände kontrollieren kann solange es der Besitzer nicht erlaubt oder duldet, denn der hat hier Hausrecht. Es ist ihm überlassen wen er an seinem Privatgewässer angeln lässt und wen nicht. Natürlich wird kein Verein da etwas gegen haben, warum auch! Bei FoPu-Besitzern mag das freilich anders aussehen. Klar gilt für die auch das Fischereigesetz. Dennoch kann und darf Polizei lediglich bei "Gefahr im Verzuge" so mirnichts dirnichts Privatbesitz betreten, nicht jedoch bei vergleichsweise harmlosen Fällen!
Grüsse
Dietmar

Nochmal zur Klarstellung: Völlig FALSCH! Um Privatgelände handelt es sich nur dann, wenn es ausschließlich privat ist und privat genutzt wird und nicht für jedermann frei zugänglich ist (wie z.B. durch Umzäunung und abschliebarer Eingangstür. Angelanlagen oder Angelteiche an denen Jedermann angeln darf, zählen eindeutig laut Rechtsprechung nicht dazu. Dies ist öffentlicher Geschäftsraum!!!
Zum Thema Hausfriedensbruch durch Polizisten beim Betreten von solchen Anlagen kann ich nur sagen: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung....

Auszug aus dem Polizeigesetz:

§ 10 POG

Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen

(1) Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können die Identität einer Person feststellen, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr oder zum Schutz privater Rechte erforderlich ist. Die Polizei kann darüber hinaus die Identität einer Person feststellen,


usw. usw...hier der entscheidende Absatz::schrei

(3) Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können verlangen, dass ein Berechtigungsschein zur Prüfung ausgehändigt wird, wenn der Betroffene aufgrund einer Rechtsvorschrift verpflichtet ist, diesen Berechtigungsschein mitzuführen. ( ALSO HIER DER BUNDESFISCHEREISCHEIN!!!!)

Betreten einer solchen Angelanlage ist ebenso gestzlich eindeutig laut dem Polizeigesetz geregelt:

§ 20
Betreten und Durchsuchung von Wohnungen (sowie Geschäftsräume usw..)

(1) Die Polizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen.....

hier der entscheidende Absatz::schrei

(4) Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie andere Räume und Grundstücke, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder zugänglich waren und den Anwesenden zum weiteren Aufenthalt zur Verfügung stehen, dürfen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung während der Arbeits-, Geschäfts- oder Aufenthaltszeit betreten werden.

Also Dietmar, alles eindeutig geregelt. Da kannste nix machen! Ist eben so!

SO ist es zumindest in Rheinland-Pfalz, grundsätzlich wahrscheinlich auch in den anderen Bundesländern ähnlich oder genauso!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich die Beiträge hier alle mal so durchlese, kommt es mir so vor, als wenn das Angeln ohne Bundesfischereischein eher die Regel und nicht die Ausnahme ist. Nach dem Motto, alles halb so wild....!

Es ist ja nicht ohne Grund so, dass man einen Schein benötigt! Man bekommt ja auch einiges an Wissen, vor allem Grundwissen im Lehrgang vermittelt?!?!? Das sollte meiner Meinung nach jeder einmal vor dem Angeln gemacht haben! Ich kann ja auch nicht einfach in den Wald gehen und wild umherballern...das wird aber scheinbar als schlimmer angesehen, obwohl es das gleiche ist, wie ohne Bundesfischereischein zu angeln!

Ein Fisch sollte genauso das Recht haben waidgerecht behandelt zu werden, wie andere Lebewesen!

Wenn ich allerdings sehe, wie manch einer am Forellenpuff mit dem Fisch umgeht, kommt mir die Galle hoch!!!
 
Ach noch was; Wenn ein Betreiber wissentlich duldet, dass Leute ohne Bundesfischereischein bei ihm an der Anlage angeln, macht er sich ebenso strafbar....Da nutzt ihm auch die Ausrede nichts: "Mein Teich ist aber doch ein Privatgewässer..."
 
ehm ich glaub du hast mich falsch verstanden. ich meinte das das mit den forellenpuffs nicht so unterschiedlich geregelt wird.
Danke, alles klar. Ich dachte Du meinst den Ländervergleich.

In den einzelnen Ländern gibt es durchaus Unterschiede.
Z.B. die Urlauberregelung zum Friedfischangeln...obwohl sich der Besitzer der Anlage in einer ziemlich schwierigen Lage befindet, wenn ihm nachgewiesen wird, dass er nicht die notwendigen (Fischereiabgabe)Marken mit dem Landkreis abgerechnet hat.

Andere Bundesländer haben eine Gewässergrößenregelung, ab wann kein Fischereischein benötigt wird. Z.B. NRW unter 0,5 ha Wasserfläche im Privatbesitz.

Der Einzige, der ohne Angelerlaubnis, Fischereischein oder Prüfung an einem Gewässer angeln darf, ist der Eigentümer oder Hauptpächter persönlich. Dieses Recht darf nicht mittels Erlaubnisscheine unterverpachtet werden.
Nur aus diesem einem Grund ist die Polizei bei obigen Beispiel wohlwollend geblieben, als der wahrscheinlich minderjährige Sohn in Papa seinem Privatteich angelte.

Um zur Ausgangsfrage zurück zu kommen...ich kenne sehr viele Gewässer, aber im Bereich der PLZ 60 sind mir nicht einmal Outdoorteiche von Hotels oder Pensionen bekannt.
Mich wundert insbesonders die Fragestellung um diese Jahreszeit. So gut wie alle Teiche der Umgegend sind von einer geschlossenen Eisdecke bedeckt und ausgerechnet jemand aus dem Bereich will am nächsten Wochenende auf lau angeln gehen. :augen
Es fällt mir sehr schwer, die Anfangsfrage ernst zu nehmen.
 
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