Schleppangeln -  Was konkret ist Schleppangeln ?

VolvoPeter

Profi-Petrijünger
Wenn man eine Angel mit totem Köderfisch auswirft vom Kahn aus und dann sich etwas enfernt mit dem Kahn hat man doch die Angel nur ausgelegt , verankert man dann den Kahn und dann die Angel vorsichtig einholt ist das auch Schleppangeln ????
 
Und was ist wenn man die Angel nicht hinterher zieht sondern liegen lässt und dann erst wieder herran holt wenn der Kahn verankert ist ???
 
Nach dieser Aussage könnten die Karpfenangler auch nicht ihre Angel auslegen mit einem Boot oder sehe ich da es irgent wie falsch ?
 
Und was ist wenn man die Angel nicht hinterher zieht sondern liegen lässt und dann erst wieder herran holt wenn der Kahn verankert ist ???

Wenn in einem Gewässer wie dem Traunsee in Österreich das Schleppfischen verboten ist kann einem so eine Technik wie du sie anwendest dann gleich einmal falsch ausgelegt werden. Ich würde sowas wenn ein Schleppverbot besteht nicht machen. Man könnte sich sonst unnötigen Ärger einholen. ( Statt eines Fisches ):)
 
Das ist dann lediglich ein "Ausbringen" des Köders und zum Beispiel bei uns in Brandenburg nicht erlaubt.

Wo steht das denn?

Ich kann mit einer Karpfenmontage auch ohne Probleme 100-Meter + werfen, aber treff ich dann auch genau den "Barschberg" von 2-Quadratmetern.......????
Auf so eine Distanz?

Na da fahr ich doch lieber mit dem Boot raus und leg da die Montage ab, dann weiß ich nämlich das sie genau drauf liegt.

Andernfalls kann ich ja auch rausschwimmen mit der Montage im Mund.....ist das dann auch verboten..........?
 
Steht in der Gewässerordnung...sollte man als Angler eigentlich kennen :) Das Du genau an dieser Stelle auf 2x2 Metern angeln willst, ist ja Dein "Problem" bei uns sind die hinterher. Gibt gleich eine Abmahnung deswegen. Und dann schau mal im Märkischen Angler auf Seite 13 der grüne Kasten...das macht der Angelverband mit Leuten, die sich mehrfach nicht dran halten.

Siehe Punkt 1.7:

picture.php


Könnte sich ja einer mit dem Boot dorthinstellen wollen und schon würdest Du ihn mit der Rausfahrerei behindern. Oder von einer nahen Angelstelle aus wäre der dortige Angler durch Dich behindert. Die Vorschrift soll ja gerade vermeiden, dass die Angler Ihre Schnüre über die halben oder ganzen Gewässer spannen!

Ich nehme mal an das du Punkt 1.7 meinst oder?
Ich sagte ja ich kann mit einer Montage so weit werfen, aber auf die Distanz treff ich keinen 2 Quadratmeterberg.
Also fahr ich z.B. die Montage raus (mit Boot, Baitboot etc.).
Wo ist denn da das Problem?
Wie gesagt ich könnte ja auch daraus schwimmen.
Wer will mich daran hindern?
Desweiteren gibt es ja Backleads, ich denke damit werde ich dann wohl keinen stören bei seiner "Ausfahrt" etc......
 
@VolvoPeter

hier zur Info.....

Landesfischereiverordnung des LAVB Punkt :1.7

Ein Angler kann maximal soviel Platz in Richtung Wasserfläche
beanspruchen, wie er die von ihm gewählte Fangmontage selber werfen kann.

Werfen bedeutet nicht " ablegen oder ausbringen " mittels Hilfsmittel
(Boot, Luftmatratze, Bellyboot, Futterboot, schwimmen oder waten ).
Man kann vom Boot aus seine Montage " auswerfen ", angelt dann aber vom
Platz ( Boot ) aus.
Oder man bringt seine Montage vom Ufer, Steg mittels eigenhändigen
Auswerfens der Montage ohne Hilfsmittel ( Angelrute natürlich erlaubt ) aus !
Um die letzten Unsicherheiten zu klären, wurde ja von dem User meines
Link`s selbst Rücksprache mit dem Vorstand getätigt, mit der Aussage im
Post ( siehe meinen Link ).
Dieses sollte eigentlich verständlich genug sein.

So, nun denke ich, dass die Sache erläutert sein dürfte.
Passt eigentlich nicht so richtig zum eigentlichen Thema, dem Schleppangeln.

Detlef
 
Zuletzt bearbeitet:
Jep, stand dort, dass ich 1.7 meinte (über dem Bild).

Wo das Problem ist, musst Du mich nicht fragen. Ich habe die Vorschriften nicht gemacht, muss sie nur befolgen.

Sicherlich kann Dich keiner daran hindern, aber wenn Dich einer von den eifrigen Kontrolleuren kontrolliert und derjenige sehen will, wie Du durch werfen diese Stelle erreichst (dazu sind die Fischereiaufseher berechtigt!), dann siehste alt aus. Ich meine, macht es so, wie Ihr es wollt. Es geht dabei aber nicht um die Verwendung eines Bootes oder das alternative rausschwimmen. Sinn und Zweck ist es, dass Angler eben nicht über diese riesigen Distanzen angeln und möglicherweise in Fischschonbereichen oder Rückzugsbereichen der Fische angeln, wo es nicht gestattet ist.

Du kannst Dir auch mal die Punkte 1.1 und 1.5 durchlesen. Kennst doch den Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", Du kannst Dich jedenfalls nicht damit heraus reden, es nicht gewusst zu haben. Im Zweifel musste nämlich VOR jedem Angeln beim Verein anrufen, ob sich was geändert hat.

Aber das müsst Ihr eben wissen, was Ihr und wie Ihr es macht, ich will es nur mal erwähnt haben.


Ach naja ich seh das gar nicht so eng, wenn ich Spinnangeln gehe lass ich meinen Wobbler manchmal auch ewig weit abdriften, bisher noch nie Ärger gehabt deshalb.


Petri
 
In MV soll 2010 auch vom driftenden Boot gefischt werden dürfen.
Aber ohne der Drift mittels Motor oder Ruder nachzuhelfen.:advokat:

Über die Definition bzw. die Grenze zwischen Driften und Schleppfischen sind sich die Herren der Tafelrunde noch nicht einig. Wo hört Drifen auf und fängt schleppen an?:confused:
Da wird einiges im Ermessen der Beamten liegen. Wenn da mal nicht Stress vorprogrammiert ist.....:grins
 
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