Spezielle Techniken -  DS nur mit Wurm = Friedfischangelei?

TotteBLN

BarschSchwarmSucher

Hallo,
ich besitze einen Berliner Fischereischein A und kann damit natürlich in Berlin und BB auch dem Spinnfischen nachgehen.

Ein Angelkollege der nur die Friedfisch-Abgabemarke aus Brandenburg hat stellte mir letztens die Frage ob er mit Naturköder, sprich Wurm die Drop Shot Methode rechtskräftig nutzen dürfe? Ich konnte Ihm darauf keine verbindliche Antwort geben. Weiß jemand von Euch etwas genaueres darüber? Er argumentiert diese Methode ist eine Grundangelei mit einem Naturköder und hat mit der Spinnfischerei nicht zu tun.

Wie seht Ihr die Sache?

Evtl. kann ja der eine oder andere mitlesende Fischereiaufseher etwas dazu sagen.

Gruß aus Berlin Reinickendorf von Totte

PS: habe auch schon in einem anderen Forum diese Frage gestellt, jedoch fehlt mir immer noch eine "rechtskräftige" Aussage...
 
Hi Totte,

ich kann Dir zwar keine rechtskräftige Aussage dazu geben aber ich bin der Meinung das es erlaubt ist, weil kein Kunstköder zum Einsatz kommt.

Es ist aber auch so das das DS noch nicht so lange bei uns praktiziert wird und es daher noch keine Bestimmung diesbezüglich gibt ob es nur mit Wurm betrieben keine Spinnangelei ist.

Gruß Basti
 
Hallo,
das ist ja mal eine sehr interessante Frage.
Erstmal eines vorweg - ich habe auch keine rechtsverbindliche Aussage.
Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, da DS ja eigentlich eine Angelmethode zum Fang von Raubfischen ist, dürfte es der Sportfreund nicht betreiben.
Begründen würde ich es damit, dass die Abgabemarke in Brandenburg an Friedfischangelei gebunden ist.
Gessi
 
...Begründen würde ich es damit, dass die Abgabemarke in Brandenburg an Friedfischangelei gebunden ist.
Gessi

Und so trifft es den Nagel auf den Kopf, denn:
Entscheidendes Kriterium der Fischereischeinbefreiung ist nicht der gefangene Fisch, sondern die Angelmontage. Ohne Fischereischein darf nur mit einem einschenkligen Haken und Friedfischködern geangelt werden.

Wat nu :confused: Kommt der Sache doch perfekt entgegen -> einschenkligen Haken und Friedfischködern ...

Gruß Totte
 
Und so trifft es den Nagel auf den Kopf, denn:


Wat nu :confused: Kommt der Sache doch perfekt entgegen -> einschenkligen Haken und Friedfischködern ...

Gruß Totte

Hi Totte,

also ist das DS mit Wurm eine Friedfischangel und somit doch legal. Aber wenn man mit einem Raubfisch im Sack erwischt wird und nur die Friedfischmarke hat so wird das teuer und er kann bestimmt auch keine Raubfischprüfung mehr so schnell machen.

Gruß Basti
 
Zuletzt bearbeitet:
Versteh ich sowieso nicht, was ist denn wenn ich mit Wurm oder Made fische und ich fange nen Barsch...das ist doch auch ein Raubfisch.
 
Hallo,
das ist ja mal eine sehr interessante Frage.
Erstmal eines vorweg - ich habe auch keine rechtsverbindliche Aussage.
Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, da DS ja eigentlich eine Angelmethode zum Fang von Raubfischen ist, dürfte es der Sportfreund nicht betreiben.
Begründen würde ich es damit, dass die Abgabemarke in Brandenburg an Friedfischangelei gebunden ist.
Gessi
So würde ich das auch sagen.;)
Da man beim DS-Angeln ja auch Kunstköder verwenden könnte - ebenso toter Köfi etc. - würde ich abraten dies mit einem (Natur-)Wurm zu nutzen und dies dann als Friedfischangelei auszulegen!

Da auch ein Barsch (Raubfisch!) einsteigen kann ist dies nicht zu empfehlen!
 
Hallo,
hab gerade mal unter Brandenburg.de nachgesehen.
Dort steht eindeutig drin keine künstlichen Köder (Twister, Spinner oder ähnliches).
Google suche nach Brandenburg angeln.
Was den Naturwurm betrifft ist es also wirklich nicht klar geregelt.
Allerdings steht auch ausdrücklich "Friedfischangel" drin ob eine DS Montage diese Bedingung erfüllt, das ist diskussionswürdig.
Gessi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Totte,

also ist das DS mit Wurm eine Friedfischangel und somit doch legal. Aber wenn man mit einem Raubfisch im Sack erwischt wird und nur die Friedfischmarke hat so wird das teuer und er kann bestimmt auch keine Raubfischprüfung mehr so schnell machen.

Gruß Basti

Das ist schlicht weg falsch!
Entscheident im Land Brandenburg ist nicht der gefangene Fisch sondern die Angelmethode.
Ein an der Friedfischangel außerhalb der Schonzeit gefangene Raub- Fisch,darf vorrausgesetzt er hat das Mindestmaß, mitgenommen werden.Auch von Anglern welche NUR den Friedfischschein haben.

edit:hier mal die Definition des LAV-Brandenburg
Zitat:
3.2.1. Friedfischangel

Die Friedfischangel ist ein Gerät, das dem Fang von überwiegend kleintierfressenden Fischen (Friedfischen) dient. Sie besteht aus einer beliebigen Rute mit oder ohne Rolle sowie einem einschenkligen Haken mit pflanzlichem, synthetischem oder tierischem Köder. Wird als Köder das Fleisch von Wirbeltieren oder Krebsen verwendet, so gilt das Gerät als Friedfischangel, wenn der verwendete Haken die Größe 8 der internationalen Skala nicht überschreitet, anderenfalls als Raubfischangel. Als Friedfischangel gilt auch die Mormyschka-Angel. Dabei handelt es sich um eine Angel mit beliebiger Rute, mit oder ohne Rolle, bei der als Köder ein einschenkliger Haken, nicht größer als Hakengröße 8 der internationalen Skala, verwendet wird, der mit einer Metallbeschwerung (Mormyschka) versehen ist. Eine zusätzliche Beköderung mit Friedfischködern ist statthaft.

nochmal edit:
diese Seite ist für LAV-BB-Mitglieder Pflicht:
http://www.lav-bdg.de/page/gewaesserordnung.html#321
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sollte wohl gesetzlich geregelt werden. Kleine Gesetzeslücke würde ich sagen.
Das Anbieten des Köders, hier der Tauwurm, am DS- System zählt für mich gefühlsmäßig eindeutig als Raubfischfangmethode, weil die Technik überwiegend Raubfische anspricht. Ich würde es daher einfach sein lassen und mir eine andere Methode aussuchen...gibt ja genug!? Warum nicht feedern?
 
Hallo zusammen,
Die DropShot Methode ist ganz klar eine Technik um haubtsächlich Fische wie Barsch und Zander evtl noch auf Hecht zu fischen.
Diese Technik ist ganz klar eine Technik auf Räuber.
Die Frage ist doch nicht, was drauf beißen könnte, sondern was man hauptsächlich damit fängt.

Wenn ihr das ganze mal dreht.
Geht man auch davon aus, dass man beim normalen Stippen nicht auf Wels, Hecht oder Zander angelt, sondern versucht eine Ukelei oder ein Rotauge zu fangen.
Mann kann auch mit einem Blinker einen Karpfen fangen.
Aber man kann nicht sagen, dass man beim Blikern einen Karpfen fangen will.

Gruß
Wels,Hecht,Zander,Barsch
 
Hallo,
das bei Hakengröße 8 ohne Fischereischein Schluß ist (gilt nur für Wirbelköder), sollte bekannt sein.
Aber die Definition Friedfischangel (siehe oben) sagt auch - ein Gerät das dem Fang von Friedfischen dient. Ihr könnt mich ja gerne eines besseren belehren, aber ich kenne niemanden der eine DS Monatge gezielt auf Friedfische einsetzt.
Gessi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
das bei Hakengröße 8 ohne Fischereischein Schluß ist (gilt nur für Wirbelköder), sollte bekannt sein.
Aber die Definition Friedfischangel (siehe oben) sagt auch - ein Gerät das dem Fang von Friedfischen dient. Ihr könnt mich ja gerne eines besseren belehren, aber ich kenne niemanden der eine DS Monatge gezielt auf Friedfische einsetzt.
Gessi

wurde schon mal in einer Angelzeitschrift beschrieben,ich glaube ,,Angelwoche''.
Unten der Futterkorb...darüber dann der Haken...klassisch DS montiert.
Hat sogar funtioniert,fauler Beigeschmack...viele außen gehakte Fische.
Köder meist Wurm oder Made,Fische waren Brassen und Rotaugen.
 
Hallo Koalabaer,
hab ich auch schon mal irgendwo gelesen, denke aber das ist nicht der Sinn von DS.
Ich habe hier im Forum gesucht und habe DS nur in Verbindung mit Raubfischangeln gefunden. Ich gebe ja zu, es handelt sich um einen "Graubereich".
Dazu ist noch eines zu sagen, das Angeln ohne Fischereischein in Brandenburg (1. Bundesland) wurde eingeführt um interessierte Leute ans Angeln zu führen und Touristen die Möglichkeit einzuräumen in unser schönes Hobby mal "reinzuschnuppern". Deshalb auch die Regelung 1 Friedfischrute.
Alles was El Hechti schreibt ist absolut richtig nur glaube ich, an alle "Graubereiche" wurde wieder nicht gedacht - geht ja auch gar nicht dafür entwickelt sich die Angelei viel zu rasant.
Gruß Gessi
 
Das mag bei Euch so sein, aber bei uns ist das verwendete Angelgerät entscheidend.

Solche Beiträge verwirren doch nur. Bei regionalen Angelegenheiten sollten sich nur Leute melden bzw. was schreiben, die die Vorschriften kennen. Dann sage mir doch bitte mal, an welcher Stelle steht, dass Deine Aussage für Brandenburg zutrifft!

Lieber Marcel,

Dropshot ist in Brandenburg das selbe wie in Bayern in Hamburg oder in NRW.
In Brandenburg fängt man auch keine anderen Fische mit dieser Technik.
Ich gebe dir aber Recht, dass es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen gibt.
Das habe ich in meinem Beitrag aber nicht geschrieben, sonder ich habe die Technik und die hauptschächlichen Fische genannt, die in der Regel damit zu gefangen werden.

Ich hoffe doch, dass du mir jetzt nicht erklären willst, dass DS in Brandenburg was ganz anderes ist:hahaha:

Ist nicht böse gemeint
Wels,Hecht;Zander,Barsch
 
Hallo in die Runde,

ich bin zwar nicht aus dem schönen Lande Brandenburg aber ich kann zu diesem Thema, aus eigener Erfahrung, was beitragen.
Es betrifft nicht nur Friedfischangler in Brandenburg, sondern auch alle anderen.
Vor ca. einem halben Jahr hatte ich eine unliebsame Begegnung mit der Fischeraufsicht in Sachsen, genau aus diesem Grund.
Ich fischte bei einem Grundangelansitz noch mit einer Wurm-Rute und wollte in den Morgenstunden mein Glück mit ner Drop Shot Montage versuchen.
Um das richtige DS-Gewicht festzustellen, habe ich ein paar Würfe mit der DS-Rute ohne Köder gemacht.
Genau in diesem Moment bekam ich Besuch von 2 "netten" Fischereiaufsehern. Sie unterstellten mir sofort, ich würde mit einer Friedfisch- und einer Spinnrute :confused: fischen.
Alle Erklärungs- und Diskussionsversuche halfen nichts, 6 Wochen später hatte ich einen Anhörungsbogen der sächsischen Fischereiaufsicht im Briefkasten.
Ich habe aus dem sächsischen Fischereigesetz die Definitionen für Friedfisch- und Spinnangeln rausgesucht und siehe da, Verfahren wurde eingestellt.

Ich würde sagen, dass eine DS-Montage mit Wurm eher einer Friedfischangel als einer Raubfischangel entspricht. Dabei ist es egal, was für Fische damit gefangen werden.
 
Unten der Futterkorb...darüber dann der Haken...klassisch DS montiert.
Hat sogar funtioniert,fauler Beigeschmack...viele außen gehakte Fische.
Köder meist Wurm oder Made,Fische waren Brassen und Rotaugen.
Danke

das hab ich auch mal gelesen ;)
wird in diesem Falle wohl klar zum Friedfischfang eingesetzt.

Nun ich denke auch das dies eine Grauzone im Gesetzbuch ist. Nun weiß er aber nicht wie der Fischereiaufseher darüber denkt. Entweder er aktzepiert seine erklährung und er darf so weiter fischen oder er hat ein echtes Problem^^

Also ich würde es lieber lassen und wenn dann mal der Aufseher vorbeikommt, kann man ihn ja fragen ;)
 
Aha, reges Interesse! Würde mich mal interessieren was die Fischereiaufseher machen wenn Ihnen genau dieses Problem begegnen würde? Alter Däne lass mal hören...

Gruß aus Berlin!
 
Nun eine Antwort und Meinung von mir.
Habe mich auch kurz mit einem Brandenburger Fischereiaufseher kurzgeschlossen, der mit meiner Meinung übereinstimmt.
Eigentlich sollte das Thema anders heißen.
„ Wie umgehe ich gesetzliche Einschränkungen als Friedfischangler„ !
Wo kann ich eine Lücke finden im Wortlaut ( Gesetz ) und es für mich auslegen ?

Gut zum Thema.

Woher kommt Drop Shot ?
Für welche Zielfische wurde diese Angeltechnik entwickelt ?
Na klar aus den USA. Für das Raubfischangeln.
Ist eine Art des Spinnfischens und nur dafür wurde Sie entwickelt.
Spinnfischen ist aber für Angler mit Friedfischschein verboten.
Spinnfischen bedeutet „ aktives „ Angeln und Bewegung des Köders !

Siehe Gewässerordnung des LV Berlin e.V.
2.3.2. Spinnangel
und
Gewässerordnung des LAVB.
3.2.2.2. Spinnangel
Sie besteht aus einer Rute mit Rolle und künstlichem oder totem natürlichen Wirbeltierköder, bei der der Köder durch den Angler ständig bewegt wird.

Sicher ist der Regenwurm kein Wirbeltier. Aber deswegen ändert es nichts an der Angeltechnik des Drop Shot.
Lediglich dass mit verschiedenen Ködern experimentiert wird.
Das ändert nichts an der eigentlichen Zielstellung ( Raubfisch ).
Wer hat schon mit der Drop Shot Montage auf Karpfen, Blei, Güster, Plötze usw. geangelt ?
Eigentlich kann ich ja Grundangeln mit Wurm.
Oder mit Pose kurz über dem Grund und Einzupfen derselben .
Das steht dem Friedfischangler doch frei !
Ne in Wirklichkeit will man Raubfischen nachstellen, nichts anderes.
Natürlich kann ich immer etwas suchen um es anders auszulegen und zu deuten.
Sicher kommt der Eine oder Andere vielleicht auch mal damit durch.
Letztlich wird es nur zu einer weiteren Verschärfung der Gesetzeslage führen, diese noch Umfangreicher werden und damit unübersichtlicher für uns.
Aber jammern brauchen wir nicht, wir fordern es ja mit solchen Überlegungen heraus.
Ich betrachte es als eine Technik des Spinnfischens und ahnde es so.
In Brandenburg müsst Ihr damit auch rechnen, wie ich heute hörte.
Den Rest entscheidet der Gesetzgeber. Entweder Strafe oder eine noch umfangreichere Gesetzgebung.
Ob das in unserem Sinne ist ?

Also für mich ist dabei die aktive (ständige) Bewegung des Köders entscheidend.
Drop Shot ist ganz klar als Spinnfischen einzuordnen und darf daher nicht von Anglern betrieben werden, die nur einen Friedfischschein haben.

Gruß

Detlef
 
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