Spezielle Techniken -  DS nur mit Wurm = Friedfischangelei?

Bei uns in Brandenburg sind Barsche keine Raubfische! Ist so, zählt zu den Buntfischen. Das heißt ja auch deshalb Buntfische (und nicht nur Weißfische), weil eben die Barsche dazu gehören. Das kommt nicht daher, weil die so schön bunt sind und deshalb zu den Buntfischen gehören. Sondern weil man Barsche - im Gegensatz zu anderen Raubfischen - mit der Friedfischangel fangen bzw. ihnen gezielt nachstellen kann. Vom Wesen her sind Barsche selbstverständlich Raubfische, aber bei uns zählen sie eben nicht dazu. Das mag in Berlin anders sein, aber bei uns eben nicht. Wenn man natürlich mit Kunstködern loszieht, um Barsche zu fangen, verwendet man ganz klar eine Raubfischangel. Aber darum geht es hier ja überhaupt nicht. Das Thema ist ganz schön entfremdet!

Na wenn Du meinst, dass die Barsche in Brandenburg keine Raubfische sind, dann habt ihr ne Spezialzüchtung:).
Barsche werden gemeinsam mit den Weißfischen unter den sogenannten "Buntfischen" zusammengefasst, weil sie z.B. nicht extra erfasst werden müssen (Fangmeldung). In den Fangmeldungen, die übrigens auf der Seite des LAVB herunter geladen werden können, werden die "Edelfische" wie z.B. Hecht, Zander, Aal.... einzeln stückmäßig erfasst, unter Angabe von Länge und Gewicht. "Buntfische" sind als Gesamtzahl mit ca. - Gewicht anzugeben. "Buntfische" werden in Berlin und Brandenburg auch nicht besetzt.
Der Begriff "Buntfische" ist der Vereinfachung der Statistik geschuldet.


Detlef
 
sehe ich genau wie Thunfisch,

ist also der 8er Haken mit Blei und Wurmköderung nicht zulässig...mein Gott, wieviele verschiedene Angelmontagen könnte man da gleich wieder in Frage stellen?

edit:hätte man diesen Schein besser,eingeschränkte Angelberechtigung oder kleinen Angelschein genannt.
ich glaube so manch eine Dikussion wäre uns damit erspart geblieben.

Gruß Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich besitze einen Berliner Fischereischein A und kann damit natürlich in Berlin und BB auch dem Spinnfischen nachgehen.

Ein Angelkollege der nur die Friedfisch-Abgabemarke aus Brandenburg hat stellte mir letztens die Frage ob er mit Naturköder, sprich Wurm die Drop Shot Methode rechtskräftig nutzen dürfe? Ich konnte Ihm darauf keine verbindliche Antwort geben. Weiß jemand von Euch etwas genaueres darüber? Er argumentiert diese Methode ist eine Grundangelei mit einem Naturköder und hat mit der Spinnfischerei nicht zu tun.

Wie seht Ihr die Sache?

Evtl. kann ja der eine oder andere mitlesende Fischereiaufseher etwas dazu sagen.

Gruß aus Berlin Reinickendorf von Totte

PS: habe auch schon in einem anderen Forum diese Frage gestellt, jedoch fehlt mir immer noch eine "rechtskräftige" Aussage...


also ich fische selber ds mit wurm und die haben mich schon hundert mal köntrlirt es macht nichts er fischt ja mit einzelhaken und nicht mit kunstködern !! :klatsch ich bekomme auch mit wurm zander und grössere barsche. ich mach aber tauwurm ran klapt prima:hops:hops
 
Mein Angelscheinausbilder hatte in seinem Verein auch Streß gehabt.
Dabei ging es auch um Verbot mit Gummifischen!
Der Ausbilder hat anstatt Gummiköder einen toten Köderfisch zum Spinn- bzw. zum Schleppen genutzt und war so mit im Recht!!
Er wurde zwar öfters kontrolliert und es war ein unentspanntes angeln sagte er aber es konnte ihm keiner etwas.
Es sage mal deine Geschichte mit dem Tauwurm ist in Ordnung!!!
 
Du bist mit dem Naturköder auf der richtigen Seite.
Mein Ausbilder durfte auch nicht mit Gummiköder angeln und hat es denn mit einem toten Köderfisch ausgeübt,kam zwar bei den Kontrollen nicht so gut an, aber er hat nichts verbotenes getan.
Deine Angelmethode ist meiner Meinung nach korekt:-)
 
Zurück
Oben