Landesfischereigesetze -  Angeln am privatem Gewässer

sucksgsh

Petrijünger
Hallo liebe fischer,

da ich nun wieder anfangen will zu angeln stellt sich mir folgende Frage.

Und zwar.

Ich besitze den Angelschein. Darf ich nun bei einem Freund angeln ohne das ich eine Gewässerkarte besitze? Das Gewässer gehört ihm und seinem Vater einige Kilometer an unserem regionalem Fluss. Brauche ich eine Karte oder reicht eine mündliches einverständnis?

mfg
 
Lass Ihn doch einfach eine Karte ausstellen, wo ist das Problem? Wenn er Inhaber des Fischereirechts ist und das Gewässer nicht verpachtet hat darf er dort jeden angeln lassen der einen gültigen Fischereischein besitzt. Wenn er nur gepachtet hat, muss es ausdrücklich im Pachtvertrag stehen, dass er Erlaubnisscheine ausgeben darf (also sprich andere dort angeln lässt).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mal, wenn dein Freund nen Teich oder Weiher besitzt sollte das kein Problem darstellen. Wenn aber nur eine Pacht von einer Flussstrecke vorliegt....hmmmm da wär ich mir nicht zu 100% sicher ob das einfach so funzt.
 
Wenn das Gewässer deinem Freund und dessen Vater gehört und die beiden somit das Fischereirecht für dieses Gewässer inne haben und dein Fischereischein nicht abgelaufen ist können die beiden dir selbstverständlich mündlich gestatten dort zu fischen.

Nicht jeder der einen See, Weiher, Teich o.ä. hat verkauft auch Tageskarten.
Daher reicht es natürlich völlig, das mündliche Einverständiss der beiden zu haben.

Petri
 
Servus!

Wenn du die Erlaubnis vom Besitzer hast, dann darfst du an seinem Privatgewässer auch angeln. Vorrausgesetzt du hast den staatlichen Fischereischein.
Sollte er das Gewässer allerdings an einen Verein verpachtet haben, dann kommt es auf die Vereinbarung mit dem Verein an.
Ich angel ebenfalls an einem Privatgewässer das allerdings an einen Verein verpachtet ist. Der Besitzer darf in diesem Fall vier Angelkarten an Freunde ausgeben die sein Gewässer ohne Vereinsbeitritt nutzen dürfen. Das schließt allerdings dann nicht die weiteren Gewässer des Vereins mit ein.
Wenn das Gewässer nicht verpachtet ist, dann genügt eigenzlich schon die mündliche Zusage des Besitzers.
Ist es verpachtet brauchst du ein Erlaubnisschein.
Aber auch bei nicht verpachteten Gewässern wäre ein Erlaubnisschein von Vorteil, denn die Polizeibehörde kann dich ja kontrolieren und wenn du keine schriftliche Erlaubnis vorweisen kannst, dann kommt es zu unnötigen Problemen bis der Sachverhalt geklärt wurde.
Auf jeden Fall musst du dich an die gesetzlichen Bestimmungen halten, die je nach Bundesland anders sind.
Also Schonmaß und Schonzeit einhalten.
z.B. in Bayern nur mit 2 Handangeln angeln.
Kein lebenden KöFi benutzen.
u.s.w. .... u.s.w.

Informiere dich also im Vorraus über die Gesetzeslage in deinem Bundesland.


Gruß Red Twister
 
Danke für die schnellen Antworten, wohne in Bayern und das mit den Fangzeiten und dem lebenden Köderfisch is klar. Dann kann ich ja in ruhe angeln :)

Danke euch

Petri
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi suck....,

vielleicht erzähl ich jetzt Quatsch, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß in der BRD Flüsse bzw. Bäche in Privatbesitz sind.
Es kann sich meiner Meinung nach nur um das Fisch- bzw. Wasserrecht handeln. Sollte Dein Freund im Besitz des Fischrechts sein, muß dies nicht bedeuten, daß er beliebig Erlaubsniskarten ausstellen darf.
Erkundig Dich lieber mal genau.

Schöne Grüsse Thomas - Hoffentlich wars kein Müll.
 
@ schweyer

Es gibt sehr, sehr viele Privatgewässer!
Genau darum müssen die Vereine ja auch Pachten an Privatleute bezahlen.
Die Waldnaab z.B. ist fast ausschließlich in Privatbesitz. Teilweise von Vereinen gekauft und teilweise nur durch Privatleute an die Vereine verpachtet.
Viele Teilstücke hier sind im Besitz von Bauern. Zwei bekannte von mir besitzen Stücke der Waldnaab. Ein Sägewerkbetreiber und ein Besitzer einer ehemaligen Mühle.

Gruß Red Twister
 
so viel ich wweis gehören diese 10km Fluss ihm und seinen Vater. Die haben das vererbt bekommen. Also könnte er ja auch rein theoretisch Karten verkaufen damit auch andere Leute da fischen dürften oder?
 
ich hab mal eine Frage: wenn mein onkel oder ein anderer verwandter eine weiher oder see oder bachlafu hat, darf ich da auch OHNE angelschein angeln???? ( wenn diese frage nicht so gut war kann der mod. diese frage löschen.
 
so viel ich weis ist ein Angelschein bei jedem Gewässer erforderlich ausser bei so Forellenzuchten.
Was du bei deinem Onkel nicht brauchst ist eine Tageskarte bzw. Jahreskarte
 
Hallo Red Twister.

Bist Du Dir sicher, daß es sich hier um Besitz handelt und nicht nur um Rechte? Das ist was anderes.
Kenne selbst einige Sägewerksbetreiber, die Wasserrechte haben, aber nur um die Kraft des Wassers zu nutzen, um z.B. Turbinen anzutreiben. Die Fische sind für sie tabu. Es sei denn, sie besitzen auch noch die Fischrechte.
Wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, daß Fliessgewässer in Privatbesitz sein können.

Schöne Grüsse Thomas
 
Hallo
Ohne zu weit vom Thema abschweifen zu wollen, habe ich mal zum folgenden Zitat eine Frage:
von Red Twister aus #5:
z.B. in Bayern nur mit 2 Handangeln angeln.

Der Gesetzgeber schriebe es mir in Bayern also vor, mit wieviel Angeln ich in meinem eigenen Gewässer angeln darf ???
Ich stelle mir das folgendermaßen vor:
Ich lege mir einen Teich an (Genehmigungen usw. alles o.k.). Dann setze ich Fische ein und will sie rausangeln. Jetzt kommt Bayern und sagt: Schön,Schön, aber nur mit zwei Angeln bitte, weil sonst hast du sie zu schnell draußen aus deinem Teich.

:?

@sucksgsh
Laß dir auf jeden Fall irgendeinen Zettel ausstellen, um Mißverständissen aus dem Weg zu gehen. Darin sollte zumindest dein Name und der des Besitzers stehen
 
Ich hätte mal ne Frage !

Müsste ich auch in meinem eigenen Weiher die Schonzeiten bzw Mindesmasse beachten oder darf ich auf jeden Fisch angeln den ich will und auch jeden Abschlagen ?
 
Ich hätte mal ne Frage !

Müsste ich auch in meinem eigenen Weiher die Schonzeiten bzw Mindesmasse beachten oder darf ich auf jeden Fisch angeln den ich will und auch jeden Abschlagen ?

Nein, eigentlich nicht. Aber Schon/Mindestmasse sind doch nicht wirklich schlimm. Warum sollte man einen Fisch in der Schonzeit fangen wollen, dazu noch im eigenen Teich. Ich sollte mich doch freuen zu wissen dass der Fisch nun laicht und ich später mehr Fische im Teich /Weiher habe.
 
so viel ich weis ist ein Angelschein bei jedem Gewässer erforderlich ausser bei so Forellenzuchten.
Was du bei deinem Onkel nicht brauchst ist eine Tageskarte bzw. Jahreskarte

Auch am sogenannten Fopu (Forellenpuff) darf nicht ohne Angelschein geangelt werden. Die Besitzer wissen leider nur zu gut das diese Einrichtungen gern von Gelegenheitsanglern aufgesucht werden. Und zahlende Gäste sind halt willkommen.
Hier im Forum gibt es glaube ich ne ellenlange Diskussion darüber.
 
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