Fischereischein -  Jugenfischereischein und Angelberechtigung zusätzlich nötig?

Seeperle

Neuer Petrijünger
Hallo an alle,

vlt. kennt sich jemand aus . Unser Sohni angelt seit 1 Jahr mit einem Jugendfischereischein mit Papa mit.:klatsch
Dieses Jahr verlangt der Angelverein, dem mein holder Gatte angehört, noch für Sohni eine zusätzliche Angelberechtigung die auch im Jahr nochmal was extra kostet. Er benötigt auf einmal ein eigenes Fangbuch.
Ich find das Blödsinn, weil er ja den Fisch den er fängt:angler: eh, sobald er das Trockene erreicht, in Papas Hände gibt, und er ihn ja auch bei sich eintragen kann , das heißt da die beiden ja eh immer zusammen angeln bzw ein Angeln ohne Papa nicht möglich ist..find ich das Geldschneiderei. :mad:Wo ist die gesetzliche Grundlage für eine solche Forderung. Bundesland Sachsen. Danke.
 
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Angelberechtigungen werden üblicherweise personenbezogen ausgestellt und sind nicht übertrag- und teilbar. Hier ist es absolut üblich, dass Jungangler einen eigenen Schein haben, wobei dieser stark verbilligt ist.
Sie sind allerdings auch nicht auf den eigenen Papa angewiesen sondern dürfen von jedem Erwachsenen Fischeischeininhaber mitgenommen bzw. begleitet werden.
Es ist daher auch nicht zwingend erforderlich, dass der Erwachsene selbst angelt, sondern lediglich als Aufsicht und Unterstützung anwesend ist. Dann bräuchte der wiederum keine eigene Berechtigung.
 
das ist bei uns in NRW nicht anders!!! wer angeln möchte,muß auch seinen Beitrag zahlen,egal ob jugendlicher oder nicht!! wie Steffen schon schrieb,der Beitrag ist sehr niedrig angesetzt!!!
 
Danke

Danke für Eure Hilfe.
Mal sehen ob es Sohni weiterhin so ernst meint mit der Angelei.
Was kosten denn diese Berechtigungen so allgemein.?
 
Da jeder Verein seinen Beitrag für die Junioren/Senioren selbst festlegt, kann dir das letztenslich nur euer Verein sagen.
Wenn eurer Verein eine Homepage hat, dann sollten da auch solche Sachen wie Aufnahmegebühr und Beiträge zu finden sein.
 
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Hey,

die Angelberechtigung für den Zwerg muß nicht zwingend günstiger sein, als für Erwachsene. Hier in meiner Ecke gibt es durchaus Gewässer, die nicht zwischen alt und jung unterscheiden. :(
Für mich war es selbstverständlich das der Kurze die gleichen Berechtigungsscheine erhält wie der Papa - da fühlt sich der Nachwuchs doch gleich viel ernster genommen und das wertet das Hobby für die Kleinen zusätzlich auf.

Gruß Thorsten
 
Es ist daher auch nicht zwingend erforderlich, dass der Erwachsene selbst angelt, sondern lediglich als Aufsicht und Unterstützung anwesend ist. Dann bräuchte der wiederum keine eigene Berechtigung.

Jo aber er muss min 18 Jahre alt sein und in Besitz eines gültigen Fischerscheins,ansonsten dürfen die Jungs/Mädels mit Jugenfischerschein ja garnicht angeln gehen!!!


Hab grad mal geschaut und in nem Verein bei uns hier macht man doch einen gewaltigen preislichen Unterschied was Jugendliche und Erwachsene angeht.

Woher soll ein Jugendlicher mit unter 14Jahren pro Jahr 200€+ herhaben.
 
Hallo zusammen,

Macht schon Sinn mit der zweiten Angelberechtigung, bzw. Vereinsmitgliedschaft. Schließlich können Vater und Sohn dann auch doppelt so viele Ruten ausbringen. Handhaben mein Kurzer und ich bei uns im Verein so. Wobei das komische ist, das es immer seine Ruten sind, wenn wo ein Fisch beißt *g*.
Ein reduzierter Mitgliedsbeitrag macht ebenfalls Sinn, denn realistisch betrachtet kann der Kurze sowieso nur während der Schulferien mit zum Angeln.

Gruß Fairbanks
 
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