Landesfischereigesetze -  In Thüringen mit 2 Handangeln angeln?

Fisch-Hunter Tino

Petrijünger
Hallo

ich bin neueinsteiger im angeln und hatte schon meinen ersten stress :klatsch

es geht um folgendes, ich lernte im lehrgang, dass man in thüringen mit 2 handangeln fischen darf!

nun sagte mir mein erster petrikontakt gleich, dass ich da falsch liege mit meinen 2 Grundangeln :nein hmm beide mit bissanzeiger ausgestattet und ich in der nähe :angler:

also die einzige ausnahme kenn ich beim fliegenfischen da es schwer sein wird die 2. angel zu beaufsichtigen:)

hmm meine frage also darf ich mit 2 grundangeln fischen oder nicht?


ich bedanke mich vorher schonmal für die antworten


PETRI

:prost
 
Die linke Montage hat zwei Anbißstellen/Haken und ist somit in Thüringen nicht gestattet !!!

Im übrigen hast Du als Angler die Pflicht dich über solche Bestimmungen bzw. Vorschriften zu informieren.
Aber wie bereits geschrieben hilft oftmals schon das lesen der Angelkarte,egal ob Tages - oder Jahreskarte ;)

Zitat:
"...die einzige ausnahme kenn ich beim fliegenfischen da es schwer sein wird die 2. angel zu beaufsichtigen..."

Stimmt,zwei Spinnruten hat man da wesentlich besser unter Kontrolle...:lachtot:

Bitte informiere Dich besser.
mfG Lazlo
 
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Hey Tino,

ist das wirklich wahr, auf deiner Tageskarte steht nix über die max. Anzahl an Angeln bzw. Einschränkungen was Köder, Methoden oder Anfüttern angeht?
Das wäre ungewöhnlich - in diesem Fall sollte man den Herausgeber der Tageskarte vielleicht mal drauf ansprechen.

Gruß Thorsten
 
da stand nur drauf es gelten die allgemeinen thüringer fischreigesetze :confused:


also 2 handangeln

wie diese zu beködern oder zu bebleien sind stand nix !


hmm hab sie leider nicht mehr aber diesen freitag versuch ich mein glück nochmal da achte ich dann mal drauf und werde es euch berichten
 
...na ja, Lazlo hats etwas grob gesagt, aber im Grunde hat er Recht...
Mal davon ausgehend das Du deinen Fischereischein in Thüringen gemacht hast, ist Rechtskunde u.a. ein Thema....da müßte euch auch gesagt worden sein, wieviele Ruten ihr nehmen dürft, solange für das jeweilige Gewässer nicht besondere Vorschriften gelten.
Ebenso mit der Montage, auch das, also was erlaubt ist und was nicht, ist Lehrgangs und Prüfungsthema.
Auf der Tageskarte muß es aber dennoch stehen...genauso wie da im Regelfall Fangbeschränkungen, usw drauf stehen....
 
§ 14 Fischereigeräte, Fischereivorrichtungen
(1) Reusen müssen so beschaffen sein, daß sich die gefangenen
Fische nicht mehr als unvermeidbar verletzen können.
(2) Ausgelegte Netze und Reusen sind in der Regel täglich
fischereigerecht zu kontrollieren und die Fänge zu entnehmen.
(3) Die Angelfischerei darf mit höchstens zwei Handangeln
ausgeübt werden.
(4) Die Handangeln müssen ständig beaufsichtigt werden. Ausgelegte
Legangeln (Grund- und Schwebschnüre) sind mindestens
täglich zu heben
.

Steht doch eindeutig geschrieben.
 
...eben...Ausnahme sind Spinnangeln, Flugangeln....und das angeln mit der Hegene.......das ist extra geregelt, und letzteres auch nicht überall gestattet
 
Steht doch eindeutig geschrieben.


das ist doch mal eine konstruktive antwort :klatsch also darf ich doch mit 2 grundangeln fischen :hops

wenn ich das jetz richtig verstanden habe :-)

naja mit der montage ok das darf ich nicht aber find ich ehrlich gesagt auch blöd an der küste gehts und hier nicht :nein da soll einer durchblicken der nur im netz sich seine erfahrung sammelt ^^




PETRI trotz alle dem :hops
 
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Hallo Tino,

es ist in Thüringen mit zwei Grundangeln zu fischen. Aber du darfst auf

Friedfisch nur einen Haken verwenden. Und auf der gezeigten Montage sind es

zwei.
 
Das sollte/müßte eigentlich jeder wissen, der die Fischereiprüfung abgelegt/bestanden hat ;)

Und das ist doch der Anfang... :trost
Es hat wohl fast jedes Bundesland seine "Eigenheiten" was die Vorschriften/Regeln betrifft.
Sich schlecht bzw. nicht zu informieren gilt bei einer Kontrolle nicht als Ausrede :nein

mfG Lazlo
 
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