Gesetze -  Verlängerung des Fischereischeins

Tacklebrother

Allrounder
Hallo zusammen,

letzte Woche ließ ich meinen Fischereischein (NRW!) um 5 Jahre verlängern. Mein Schein lief am 31.12.2009 ab, so dass ich, da ich wegen einer anderen Sachen zur Stadtverwaltung musste, direkt den Fischereischein mitnahm. Zu Hause angekommen traute ich meinen Augen nicht: Verlängert ab dem 13.11.2009 bis zum 31.12.2013:eek:. Macht also 4 Jahre und zwei Monate.
Leicht angesäuert fuhr ich erneut dorthin und fragte höflich nach, denn noch ging ich von einem Irrtum aus, aber weit gefehlt: Diese Vorgehensweise sei rechtlich vollkommen in Ordnung. Würde ich erst nach Ablauf, also ab dem 1.1.2010 den Schein verlängern lassen, würde er bis zum 31.12.2014 (also volle 5 Jahre) verlängert werden. Diese Vorgehensweise würde durch das Fischereigesetz geregelt.
Nun habe ich das Landesfischereigesetz NRW und auch die Landesfischereiordnung von vorne bis hinten gewälzt, aber keinen konkreten Hinweis gefunden. Interessant ist auch, dass es eine andere Kommune im gleichen Landkreis genau anders handhabt, d.h. sie verlängert immer automatisch ab dem Folgejahr, in dem die Gültigkeit abläuft, auch wenn man einen Monat früher kommt.
Vielleicht klingt es kleinkariert, aber natürlich kassiert die Kommune satt, wenn insgesamt 48,- EUR alle 4, statt 5 Jahre fällig werden. Daher hielt die freundliche Dame vom Amt wohl auch einen entsprechenden Hinweis für nicht nötig, denn (O-ton!): "...schließlich hatten Sie ja nicht danach gefragt.":wut
Meine Fragen:

1. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
2. Kann mir jemand eine Rechtsquelle nennen, aus der sich entweder die eine oder die andere Vorgehensweise herleiten ließe - auch evt. ein verwaltungsrechtliches Gesetz? (Gut gemeinte, mitfühlende Kommentare nützen mir an dieser Stelle leider recht wenig.)

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das es rechtlich möglich ist, auf diese Weise für ein und dasselbe Jahr zweimal zu kassieren, oder?
Vielen Dank für Eure Antworten.

Petrigrüße
Tacklebrother
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ging das vor 2 Jahren genauso. Wollte den Schein im Dezember verlängern lassen,wurde aber darauf hingewiesen das erst im Januar zu tun!
Genauso hab ichs dann auch gemacht!
No Problem!! :)
 
ich hatte es dieses jahr im september genau so wie carp fisher aber ich musste leider notgedrungen den schein verlängern lassen weil er 2008 schon abgelaufen ist und ich bis dato nicht angeln war aber drauf hingewiesen das dies besser am 1.1 zu machen hat die dame auch getan

petrigrüße Sven
 
meine 5 jahre laufen auch am 31.12. ab und ich werd im neuen jahr verlängern.
hab ich das richtig verstanden das die kosten jetzt 48€ betragen?
vor 5 jahren hab ich noch 30€ bezahlt
petri
dermichl:angler:
 
danke erstmal :)
das heisst ich muss mein prüfungszeugniss mit zum amt nehmen wenn ich den schein verlängern will?
oje:(hoffendlich find ich das noch wieder

petri
dermichl:angler:
 
Mir haben sie mal meinen Schein nur für ein Jahr verlängert,
bzw. ein 3/4 Jahr von April bis Dezember 2006!:respekt
Als ich dann mit meinem Schein zurück kam, wurde der Herr
auch noch pampig. Zitat:" Jetzt muß ich ja wieder alles ausfüllen!"
Na ja, er hat seinen Fehler dann doch schliesslich eingesehen...und
ich durfte wieder Angeln
yelclap.gif


Die Prüfung solltet ihr auf jeden Fall dabei haben!
Die will zwar nicht jeder sehen aber man kann ja nie wissen!

Gruß......Torben
 
Fischereischein

Wir haben nur eine BRD aber zig verschiedene Ämter und Fischereibehörden,welche in eigener Regie verfahren,also nicht wundern sondern
BEZAHLEN.Auch in Berlin ist es mir so ergangen,statt Verlängerung,Neuantrag.
 
Der Fischereischein wird laut LFischG, NW für ein Kalenderjahr oder für fünft aufeinanderfolgende Kalenderjahre erteilt. Die Lesart ist hier tatsächlich, und ich habe bis jetzt nie von gegenteiligen Verfahrensweisen gehört, dass der Beginn der Erlaubnis immer sofort ist.
Wenn Du aber den Schein hast verlängern lassen und die Dame im Amt das Ablaufdatum Deines Scheines gesehen hat, ist das nicht so ganz in Ordnung. Das würde automatisch bedeuten, dass das Amt hier für ein Jahr doppelte Gebühren erhoben hat, was es schlicht nicht darf.
Erkundige Dich am besten mal bei jemandem, der sich auskennt, oder geh zum Amtsleiter und beschwer Dich (freundlich). Vielleicht hilfts ja.
 
Hallo,

da kann ich Steffen nur Recht geben.
Nichts wie zum Amtsleiter und die Sache in Ordnung bringen lassen.
Hier in Brandenburg gibt es den FS jetzt auf Lebenszeit, aber um immer abkassieren zu können bezahlen wir ja jährlich die Fischereiabgabe.
 
ich muss meine Schein auch verlängern lassen da er an Sylvester endet. Ich meine aber das ich den auch schon im Dezember verlängern lassen kann ohne das ich dafür ein ganzes jahr einbüße.
 
@anfaenger: Die beste Alternative ist dann beim Amt ausdrücklich vorher fragen! Wenn die Sagen Du musst es im neuen Jahr machen lassen ist gut, wenn nicht dann ist besser. Aber geh nicht das Risiko ein, dass sie stillschweigend ab dem Tag der Verländerung verlängern sonst passiert Dir noch das gleiche wie Tacklebrother.
 
Einlenken!

Gute Neuigkeiten:

Nach einer etwas "massiveren" Beschwerde hat die Verwaltung eingelenkt und den Schein nun doch (gnädigerweise) bis Ende 2014 verlängert.
Betont wurde, dass dies eine Einzelfallentscheidung war.
Woraus man wieder lernt: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!:schrei

Tacklebrother
der seinen Schein, wie bisher, nur noch nach Ablauf verlängern lässt.
 
also in Berlin kann man 6 Monate von und nach Ablauf verlängern und zahlt die Hälfte der Gebühr für die Erstausstellung also 13,50...steht alles auf der Webseite beim Fischereiamt....
 
Richtig kostet 48 Euro,
bei uns hier in NRW musste ich noch meine Prüfbescheinigung vorzeigen
(Wegen Fischereischeinfälschung)

Wurde mir auch so erklärt das man da jetzt so vorbeugt dagegen, was ich absolut Aktzeptiere.

bin stark dafür dass es gesetzlich vorgeschrieben werden sollte,
denn son blaues dingen kann doch jeder drucken ...
den nachweis ist es aber bissl schwerer zu fälschen

und über die 48,- habe ich mich auch ärgern müssen :schrei
frechheit
 
Moin ,@ all
Da lob ich mir mein Schleswig Holstein,10,20 oder 30€ auf den Tisch legen und für 1,2 oder 3 Jahre die Marken mit der Jahreszahl drauf in den Fischereischein geklebt.Einfacher gehts nicht.
Gruß und Petri Heil Oli:angler:
 
Da lob ich mir mein Schleswig Holstein,... Einfacher gehts nicht.


Den Eindruck habe ich auch, nämlich dass angelmäßig in S. H. die Welt noch ziemlich in Ordnung ist: Gute fischereirechtliche Regelungen, tolle Gewässer und vieles dort geht unbürokratischer - auch wenn ich nur die östliche Region, die holsteinische Schweiz genauer kenne.
 
also nen Fischereischein oder die Marke zu fälschen ist ein echt übles Vergehen....da steht nicht nur knast drauf wegen Fälschung öffentlicher dokumente...ich denk, dann bist wohl lebenslang Schwarzfischer...und das für ne Verlängerung von 35 € inkl. Jahresgebühr..wem das wohl wert ist...obwohl, woanderes legen sie einen ja für nen euro um.....
 
also nen Fischereischein oder die Marke zu fälschen ist ein echt übles Vergehen....da steht nicht nur knast drauf wegen Fälschung öffentlicher dokumente...ich denk, dann bist wohl lebenslang Schwarzfischer...und das für ne Verlängerung von 35 € inkl. Jahresgebühr..wem das wohl wert ist...obwohl, woanderes legen sie einen ja für nen euro um.....
Moin Strawinski
Meintest Du mich??Die 10,20 oder 30€ zahl ich bei der Fischereibehörde und bekomm auch von denen die jeweiligen Marken.Wieso also Schwarzfischer?
Gruß und Petri Heil Oli:angler:
 
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