Gesetze -  Weg zum Angelplatz durch Landwirt weggeplügt?

Skronch

Fischgenießer
Hallo,
die Suchfunktion bringt mir jetzt grad auf die Schnelle nix brauchbares.

War heut an einem meiner Lieblingsplätze, man muss einige hundert m am Acker lang laufen um diesen Teil des Sees befischen zu können. Seit ich im Verein bin, hab ich mir das einmal mit dem Fahrradanhänger (schieben) gegeben. Da gabs noch so ne Art Trampelpfad.
Der gute Landwirt pflügte nun immer enger an den Uferbewuchs ran, hat im letzten Winter auch den Uferbewuchs hie und da mit dem Trecker brutal zum Ufer hinabgedrückt:mad:.

Heute war ich dort fischen, der Trecker rückt an und pflügt brutal den letzten Rest von Trampelpfad weg. Vermutlich um im nächsten Frühjar wieder ordentlich mit dem Frontlader Gebüsch ins Wasser zu rücken.
Und nochmal zu pflügen und wieder ein paar qm näher zum Wasser zu gewinnen. (Vermutlich standen diese qm auch mal so im Grundbuch vor Jahrzehnten. Damals konnte man auch noch untenrum ums Wasser laufen.
Jetzt kann mans "obenrum" nicht mehr ohne Gummistiefel und nicht ohne mit jedem Schritt Saatgut zu zertrampeln.)

Meine Fragen:
1.: Stimmt es das ein Landwirt grundsätzlich am Uferrand einen Weg bereitstellen oder aufrechterhalten:confused: muss? Wenn da Angelplätze sind!:confused:!!!
2.: Evtl. gibt es eine definierte Breite? (Glaube 1,5 m? Bin nicht sicher ob ich das hier gelesen hab oder woanders und mit der SuFu geht auf Anhieb wie gesagt nix.)

3.: An welche öffentlichen Stellen könnte man sich wenden, auf welche Gesetze wie Uferbetretungsrecht, etc. berufen??
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Viele werden jetzt sagen na toll, Vorsprache bei der Jahreshauptversammlung ist angesagt. Gerne:), dazu sei allerdings gesagt heuer waren ohne "Muggells" grad mal 33:confused: von ca. 300 Mitglieder anwesend. Davon ca. 20 Vorstandsmitglieder. In diesem Verein ist die Hauptversammlung natürlich kein Podium wenn eh grad mal ca 1 Dutzend Leute an dem See (noch) angeln. Der Vorstand interessiert sich eh null um diesen See, mir stinkt das aber jetzt bis zur Halskrause.
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Hat jemand Antwort auf meine Fragen?
 
@ Skronch
Bin zwar auch nicht ganz fit was § angeht, aber soweit ich weiß, dürften es 2 m sein die rechtlich zu einem Gewässerufer bestehen müssen.

Soweit die Grundstücksgrenzen klar stehen, dürfte er nicht bis an das Ufer pflügen.
Frag mal den Besitzer, Verband wie die Grenzen verlaufen.
Uferbetretungsrecht dürfte sich auch auf 2m belaufen und muß von beiden Seiten respektiert werden.

Ein Trampelpfad oder ein Feldweg, darf ein Bauer jederzeit umpflügen, solnage dieser Weg keiner " öffentlichen Nutzung dient. ( Forst, Energieversorger die ihre Hochspannungsmasten - Windräder dort stehen haben, und diese Wege zur Wartung nutzen ) .
 
Bin vor zwei Jahren auch des öfteren an einem Gewässer gewesen, das durch einen eingetragenen Wanderweg und anschließend durch dichtes Dickicht zu erreichen war. Irgendwann war der Wanderweg dann weg. Anstelle dessen fand ich frische Aussaat vor. Die Landwirte heute scheinen echt um jeder cm zu kämpfen, ist schließlich bare Münze. Der See gehört nun nicht zu meinen Stammgewässern, darum habe ich nie aufbegehrt. Wäre trotzdem mal interessant zu sehen, was draus geworden ist.

Übrigens, die 2 Meter-Regel ist auch mir geläufig. Euer Vorstand sollte/muss den Besitzer kontaktieren. Da du für dein Anliegen bei der JHV nicht eintrittst, wird es wohl so bleiben wie es ist. Die Versammlung ist schließlich das höchste Organ, egal wie viele Mitglieder anwesend sind. Entweder du verschafft dir Gehör oder du bleibst ungehört.
 
@ Skronch
Bin zwar auch nicht ganz fit was § angeht, aber soweit ich weiß, dürften es 2 m sein die rechtlich zu einem Gewässerufer bestehen müssen.
Merci Wolfi,
wär ja zu schön wenns mit den 2m wahr wäre:). Nur wo steht das, wer hat Erfahrungen damit, sowas rechtlich schon mal beansprucht und vor allem durchgesetzt:confused:?
Nach wie vor sind sachkundige Hinweise gefragt. Der See ist übrigens in RLP:prost Frank
 
Dickes Bussy bekommst du für deinen genannten Vornamen, da ich User gerne mit Namen anrede :schmatz

Habe vorhin mal kurz mit einen Kumpel telefoniert, um hier nichts falsches zu sagen.
Bei uns existiert ein Anwalt, der mehr damit verdient, jeden aufs Gericht zu ziehen, als daß er Mandanten vertritt. :frusty:

Dieser bekannter Anwalt, hat vor einigen Jahren einen ca. 2ha Teich gekauft. Er hat mit seinem PKW sein Ufer befahren, ohne einen Bauer vorher um Erlaubnis zu fragen. Es kam zum Streit und er zog einen Bauer vor Gericht, da sich der Anwalt im Recht glaubte.
So Frank halt dich fest, bevor du vor lachen vom Stuhl kippst.
Der Bauer bekam recht, denn über die Jahre hinweg, ist das Ufer so abgetragen worden, das sich der Grenzverlauf im Teich , und nicht mehr am Ufer befindet.
Der Bauer drückte ein Auge zu, und erlaubte nur noch , daß der Teichbesitzer nur noch knapp an seinem Ufer entlang gehen darf.

Daher solltest du einmal bei deinem Gewässerinhaber / Verein nachfragen.
Und noch ein Tip:
Ein Bauer darf sein Acker nicht bis das Ufer eines Gewässers bewirtschaften.
Denn es muß ein ökologischer Abstand gewahrt bleiben, was die Saat, Düngung und evtl. auch ausbringung von Gülle betrifft.
Da sind sogar mehr als 2m Abstand fällig.

Schade das unser Torsten1 nicht mehr hier ist.
 
... Vorsprache bei der Jahreshauptversammlung ist angesagt. ...
Nicht so lange warten, gleich direkt und persönlich ansprechen. Nimm einen Kollegen mit, der auch an diesem Gewässer angelt, damit ihr zu zweit ein "kräftigeres" Auftreten habt.

Bei meinem Vorstand würde ein einfaches Telefonat genügen.
Nur sollte man es sich eigentlich nicht mit den Anrainern/Grundstücksnachbarn verderben, siehe vorangegangenes Beispiel mit dem Anwalt.
 
Frank eben das stimmt so nicht ganz.
War der alte Trampelpfad auf dem Grundstück des Bauern, so besteht kein Recht darauf. Alles aber nur solange der Bauer seine gesetzlichen Grenzen und gesetzlichen Abstand zum Ufer einhält.

Beispiel Naab - Schwandorf.
Der Bauer dürfte auch Alkipop geläufig sein.
Auf seine im Sommer total verbrannte gelbe Ödwiese, gingen einige Fahrspuren von mehreren PKW´s , wo Angler dies auch nutzten.
Mein Bruder und ich nutzten den Pfad auch als Gastangler.
Nur knapp entgangen wir eine Anzeige von den Bauern, der auch unsere Bivis verbieten wollte. Verbot meines PKW´s war ok, da es sein Grund war, doch gegen unsere Bivis war er ohne Gesetzesgrundlage, da diese im Bereich direkt am Ufer der Naab standen.
 
Nicht so lange warten, gleich direkt und persönlich ansprechen. Nimm einen Kollegen mit, der auch an diesem Gewässer angelt, damit ihr zu zweit ein "kräftigeres" Auftreten habt.

Bei meinem Vorstand würde ein einfaches Telefonat genügen.
Nur sollte man es sich eigentlich nicht mit den Anrainern/Grundstücksnachbarn verderben, siehe vorangegangenes Beispiel mit dem Anwalt.

Da haste recht, werd ich Samstag beim Arbeitseinsatz tun.

@allrounder nrw: wie soll ich das verstehen: "mit meinen 24":confused:
(mein Alter wird zwar grad richtig angezeigt, Anzahl Beiträge und Danke `s aber völlig falsch:frage)

Ähem, Saatgut zertrampeln ist nicht die Lösung und man macht sich wiederum strafbar obendrein.

@ alle: schöner Mist, aber da ichs jetzt ja vorher weiss latsche ich nicht nochmal mit Turnschuhen übern nassen umgeplügten Acker. Ersatzweise gibts ja noch die Gummistiefel.

@wolfi: uups, mitten beim tippen, nur weil ich mehrere fenster offen hab sehe ich Deinen neuen Beitrag noch um darauf zu reagieren.
Die Lage bei mir ist insofern ähnlich, das da zwar niemand mit Pkw vorher durchkam, im Frühjahr aber einige Jugendliche da mit viel Müll ne Orgie auf seinem Acker gefeiert haben. Pizzaservice hat offensichtlich direkt ans Wasser/ auf den Acker geliefert. Iggitigit....

Ist am ganzen Weiher ein Riesenproblem, kann ein Grund sein warum der Bauer zumindest diesen Teil etwas unzugänglicher machen will.

Ist aber keine Berechtigung starkes Gebüsch mit dem Frontlader umzuknicken. Oder liege ich da falsch, (es ist kein LSG/NSG)?

Grüße, Frank
morgen schaue ich mir das nochmal an. Wird sicher lustig, es soll wieder regnen. Immerhin ist dann kein Partyvolk unterwegs:):angler::)
 
@allrounder nrw: Hi wie fein, sehe grad ich bin seit letztem Beitrag knapp 6 Jahre jünger. :leck
Meine Rente will ich trotzdem pünktlich:hops
 
Frank mach doch mal paar Fotos.
Nicht vom Lieferdienst :prost
( obwohl ...geile Geschäftsidee :hops...im TV brachten sie letzte Woche sowas, wo jemand mit einem Imbissboot ein Gewässer abfährt )

Und als Bauer würde ich um jeden Teich oder See, ein 5m Maisfeld errichten. Pro gepflückten Kolben 50 Cent :respekt
 
Nachtrag: (War länger abwesend)
Die wirklich aussagekräftigen Bilder hab ich eh gleich im Frühjahr gemacht. Sind zu groß um sie hier zu posten. Selbst nach allen Komprimierugsversuchen.:confused:
Auf den aktuellen Bilder käme das in geringerer Auflösung schon gar nicht mehr rüber und ich hab bei der letzten Session festgestellt das wohl ein paar Kollegen sich da mit ner Art Rasenwalze bereits wieder nen schmalen Fusspfad gezogen haben. Nicht so ganz legal, noch bin ich mir nicht im klaren wer das jetzt war.:nein:hahaha::hops:nein

Aber sie haben da ein ziemliches Statement hingelegt, es dürfte auch dem Bauer klar sein, dass sie es im Frühjahr dann wieder tun.

Mir hilft es zwar nicht den See wieder mit Fahrradanhänger zu erreichen, aber meine Aggressionen in der Sache sind wieder im etwa grünen Bereich.:prost.
(Und ich wars nicht, auch kein Copilot, etc....)

Das Pic könnte jetzt etwas mehr Auflösung vertragen, man kann den Weg nur ahnen den die Kollegen da gezogen haben. Aber die 30 cm sind schon mal echt erleichternd.

@wolfi: Das mit dem Mais drumherum hat der Bauer anders aufgezogen, er hat ihn Mitte Sept. nach den Kartoffeln geplanzt. Ich frage mich was will er wann da ernten. Tippe mal auf Subventionen. :confused:
Wie man sieht ist der Mais nun in der Mitte, vorher wars andersrum:prost:respekt:prost:schrei


Naja, inzwischen ist der Name vom Bauern mal vereinsintern gefallen. Vermutlich sind es 2, bzw. noch ein Pächter im Spiel wie das Bild vermuten lässt.

Ich warte halt mal das Frühjar ab und werd bis dahin noch öfters den Weg frequentieren. Grins.
 

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...mh...entscheident sind meines Erachtens nach 2 Fragen.
a: wem gehört das Gewässer? (damit meine ich , wer ist Besitzer? Das kann durchaus der bauersein, der das Fischereirecht verpachtet hat)
b: War der "Trampelpfad" ein öffentlicher Weg?

Falls a: Besitzer der bauer ist, könnt ihr gar nix machen.....
Falls a: der besitzer Person xy ist, so ist es richtig, man muß zum See gelangen können, das bedeutet aber nur, das der Zugang nicht durch Zäune usw verbaut sein darf.
Falls b: es wirklich nur ein Trampelpfad war, dann wieder pech gehabt, zu Fuß dürft ihr drüber wenn das nicht gerade bestellt ist. Zerstört ihr dabei angebautes, oder fahrt mit einem Pkw drüber, droht eine Anzeige.
 
Der Landwirt wohnt doch sicher in dem Haus, was auf dem Bild zu sehen ist. Fahr doch mal hin und rede mit Ihm mal vernünftig über Dein Anliegen. Er wird Dir schon sagen, wie es sich mit dem Grundstück verhält. Vieleicht hat er schlechte Erfahrungen mit anderen Anglern gemacht, und und und. Ich denke nicht, dass er Dir die Kettenhunde auf den Hals hetzt. Recht oder Unrecht, möchtest Du gerne Geld in eine Sache stecken und einen Streit vom Zaun brechen, den Du vieleicht "nur" rechtlich gewinnen kannst? Moralisch wird sich da wenig ändern, selbst wenn er den Trampelpfad wegen Unkraut durchpflügt, wird Ihm das niemand verbieten. Und so "verwahrlost" der Uferbewuchs aussieht, bekommt er auch noch Recht.

Gruß Micha
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Vogtländer
So halb / halb hast du Recht.
Daher müßte Frank am Kartasteramt am Rathaus mal freundlich um die Einsicht der Karten bitten. Normal hat man da kein Problem.
Ist der ehem. Feldweg als Feldweg - für Fortst und Landwirtschaft dort auch eingetragen, kann der diesbezügliche Bauer den Weg auch nicht einfach so zunichte machen.
Ist der Weg aber nur durch seine Bewirtschaftung entstanden, und nirgends registriert, hat Frank keine Chanzen.

Wie es aussieht, hat der Landwirt sogar den gesetzlichen Abstand zum Gewässer eingehalten.

Zu dem Mais etwas zu sagen ist Blödsinn.
Kann er genauso noch im Herbst ausgebracht haben, um ihn noch zwecks Gründüngung unterzupflügen. Vielleicht hatte er einen Überertrag an Maiskörner, und hat diesen Überschuß als Gründüngeraussaat genutzt. ( Obwohl es lachhaft wäre )
 
...mh...entscheident sind meines Erachtens nach 2 Fragen.
a: wem gehört das Gewässer? (damit meine ich , wer ist Besitzer? Das kann durchaus der bauersein, der das Fischereirecht verpachtet hat)
b: War der "Trampelpfad" ein öffentlicher Weg?

Falls a: Besitzer der bauer ist, könnt ihr gar nix machen.....
Falls a: der besitzer Person xy ist, so ist es richtig, man muß zum See gelangen können, das bedeutet aber nur, das der Zugang nicht durch Zäune usw verbaut sein darf.
Falls b: es wirklich nur ein Trampelpfad war, dann wieder pech gehabt, zu Fuß dürft ihr drüber wenn das nicht gerade bestellt ist. Zerstört ihr dabei angebautes, oder fahrt mit einem Pkw drüber, droht eine Anzeige.

Zu Frage a: ist noch nicht ganz klar, wie schon angedeutet vermute ich das es eher ein Pächter, also nicht der Bauer ist. Grundsättzliche Fragestellung also zwischen Besitz und Eigentum. Das sind 2 recht unterschiedliche Dinge. Bis zum Frühjahr spätestens hab ich da näheres raus.

Zu b: es war eher kein öffentlicher Weg. Führt seit den Maßnahmen nur von a nach b. (b sind die angelplätze.) Früher auch sicher nach c, was wieder die nächsten Wohnhäuser wären und der nächste Weg wären. Sind im Bild kaum sichtbar, es gab sicher mal einen Rundweg um den See. . Ist jetzt nur noch zu ahnen.

@akpromotion: Da sind viel mehr Häusschen/Häuser als das Bild ahnen lässt. Also der Bauer wohnt da nicht, ganz sicher auch kein Pächter.
Stimmt schon, eigentlich wäre das der Beste Weg, einfach mal persönlich vorzusprechen.Nur muss man meistens erstmal am Hofhund vorbei. :eek: Wenn man unangemeldet kommt gibts oft Nervenkitzel den ich nicht so mag.

@theduke: Wenn ich mal Muße hab schau ich mal beim Amt rein.
Das mit dem Abstand zum Gewässer siehst Du falsch.
Hinten im 1. Bild wird der geplügte Streifen viel breiter.
Es sind 2 Äcker, der kleine geht rundum den großen wo jetzt Mais steht. 2. Bild spricht glaub für sich.
 

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Der Landwirt wohnt doch sicher in dem Haus, was auf dem Bild zu sehen ist. Fahr doch mal hin und rede mit Ihm mal vernünftig über Dein Anliegen. Er wird Dir schon sagen, wie es sich mit dem Grundstück (schnipp...) Gruß Micha

Da geb ich aus eigener Erfahrung Micha recht: Ein Gespräch ist erst mal Besser als kalter Krieg. Auch wenns evtl. nicht so verläuft wie Angler sich das wünscht, schafft es zumindest Klarheit.

@ Skronch: Sieht auf Deinem Bild nach ziemlich viel Gegend aus. In solchen Landstrichen kennt normalerweise Jeder Jeden. Frag einfach mal bei einem der nächtsgelegenen Anwesen wer das Feld bewirtschaftet. Vielleicht kommst Du so weiter.

Petri,
Peter
 
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