Vereinsnachrichten -  Ausnahmegenehmigung Wetterschutz

Alter Däne

In ewiger Erinnerung
Hallo Sportfreunde !
Für das Aufstellen von Karpfenzelten bzw. Wetterschutzschirmen gibt es eine Ausnahmegenehmigung in Berlin.
Geltungsbereich:
- Obersee
- Orankesee
- Malchower See
- Rummelsburger See

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
Amt für Umwelt und Natur

Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz)
Zeitraum: Jahresgenehmigung

Örtlichkeit: siehe oben (Geltungsbereich)

Art der Sondernutzung: Aufstellen von Karpfenzelten bzw. Wetterschutzschir-
men

Es heißt darin:
"..... auf Ihren Antrag vom 09.07.2009 erteile ich für die Mitglieder ihres Verbandes, die im Besitz einer gültigen Angelgenehmigung sind, eine Ausnahmegenehmigung für das Jahr 2009 gemäß § 6 Abs. 5 GrünanlG."

Zu beachten ist, dass die Karpfenzelte / Wetterschutzschirme eine Größe von 2,5 x 2,5 Meter nicht überschreiten.
Die zeitliche Begrenzung beim Aufstellen beträgt weiterhin 12 Stunden.

Eine Ausnahmegenehmigung war erforderlich, da sich die genannten Gewässer in einer geschützten Grünanlge / Park
befinden.

Gruß

Detlef
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sportfreunde !
Die o.g. Ausnahmegenehmigung wurde für das Jahr 2010 verlängert.
Inhaltlich wurden keine Änderungen vorgenommen.

Gruß

Detlef
 
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