Alter Däne
In ewiger Erinnerung
Moin,
ich habe von meinem Verein weder Fangbuch noch eine Info dazu bekommen.
Habe dann beim LAVB angerufen und nach einem Fangbuch gefragt.
Habe dann zwei solcher "Quittungsblöcke" geschickt bekommen, super nett und hilfsbereit. Werde die ausgefüllten Bätter dann sicher direkt zum LAVB schicken, dann weiß ich wenigstens, die kommen an.
Man sagte mir am Telefon, dass in der neuen Gewässerordnung das Mitführen und darüber hinaus das Führen des Fangsbuches vor Ort obligatorisch sein wird und durch den Aufseher kontrolliert werden soll, neben den anderen Papieren. Das Datum und das Gewässer muss vor Beginn des Angelns eingetragen werden, sonst droht Ärger (Ordnungswidrigkeit).
Stand heute ist das Mitführen des Fangbuches nicht erforderlich.
Grüße
Mastermirk
Hallo Mirko !
Das Mitführen des Fangbuches ist in Berlin schon heute Pflicht !!!
Siehe Gewässerordnung Abschnitt 4, "Grundsätze für das Angeln in Gewässern des LVB" Pkt. 1.
Hier steht auch, dass der Fang unmittelbar nach der Versorgung des Fisches einzutragen ist. Und das würde sich schlecht machen, wenn ich kein Fangbuch dabei habe.
Und kontrolliert wird auch schon heute, ob die Angler ein Fangbuch mit sich führen. Da wir wissen, dass nur wenige Angler über diese Fangmeldungen verfügen, haben wir immer Vordrucke dabei, die wir dann weitergeben.
Gruß
Detlef