Schandtauberfischer
Neuer Petrijünger
Hallo gesetzeskundige Anglerkollegen!
Benötige Rat bezüglich der "haarscharfen" Grenzbefischung meines Fischereigewässers durch die Nachbarn.
Folgendes Sachstand: Angler eines benachbarten Fischgewässers (Seitenzufluss in die Tauber), welches in mein Taubergewässer mündet, befischen den Mündungsbereich direkt an der Grenze.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein gehakter Fisch beim Drill in meinen Gewässerbereich flüchtet und sich dort über Minuten aufhält.
Ebenso habe ich festgestellt, dass die Nachbarangler ihren Köder von ihrem (eigenen!) Ufergebiet aus in den Wasserbereich meines (fremden!) Fischgewässers auslegen, um dort auf einen Anbiss warten.
Meine Frage: Ist dieses Verhalten vom Gesetz abgedeckt und muss ich diese Praxis so dulden?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Gruß Schandtauberfischer
Benötige Rat bezüglich der "haarscharfen" Grenzbefischung meines Fischereigewässers durch die Nachbarn.
Folgendes Sachstand: Angler eines benachbarten Fischgewässers (Seitenzufluss in die Tauber), welches in mein Taubergewässer mündet, befischen den Mündungsbereich direkt an der Grenze.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein gehakter Fisch beim Drill in meinen Gewässerbereich flüchtet und sich dort über Minuten aufhält.
Ebenso habe ich festgestellt, dass die Nachbarangler ihren Köder von ihrem (eigenen!) Ufergebiet aus in den Wasserbereich meines (fremden!) Fischgewässers auslegen, um dort auf einen Anbiss warten.
Meine Frage: Ist dieses Verhalten vom Gesetz abgedeckt und muss ich diese Praxis so dulden?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Gruß Schandtauberfischer