Landesfischereigesetze -  Grenzbefischung erlaubt oder verboten?

Schandtauberfischer

Neuer Petrijünger
Hallo gesetzeskundige Anglerkollegen!

Benötige Rat bezüglich der "haarscharfen" Grenzbefischung meines Fischereigewässers durch die Nachbarn.

Folgendes Sachstand: Angler eines benachbarten Fischgewässers (Seitenzufluss in die Tauber), welches in mein Taubergewässer mündet, befischen den Mündungsbereich direkt an der Grenze.

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein gehakter Fisch beim Drill in meinen Gewässerbereich flüchtet und sich dort über Minuten aufhält.

Ebenso habe ich festgestellt, dass die Nachbarangler ihren Köder von ihrem (eigenen!) Ufergebiet aus in den Wasserbereich meines (fremden!) Fischgewässers auslegen, um dort auf einen Anbiss warten.

Meine Frage: Ist dieses Verhalten vom Gesetz abgedeckt und muss ich diese Praxis so dulden?

Würde mich über Antworten sehr freuen.

Gruß Schandtauberfischer
 
Hi,

also wenn ich dich richtig verstanden habe geht es um eine Wassergrenze. In Berlin gibt es einen See der genau auf der Ländergrenze Berlin/Brandenburg liegt das heißt das ich mit meiner Berliner Karte bis zur mitte des Sees angeln darf und nicht darüber hinaus und auch keine Köder auf der anderen Seite ablegen darf. Wenn nun aber mal ein gehakter Fisch im Drill über diese Grenze schwimmt ist das doch wohl kein Problem.

Gruß Basti
 
Hi

Das ein gehakter Fisch in dein Gewaesserabschnitt flieht damit wirt du leben muessen es sei denn man wird sich einig das 20m um die Mündung nicht gefischt werden soll. Das muss dann aber für beide Parteien gelten ist nur fair.

Das Auslegen von Ködern in deinen Gewässerabschnitt erfüllt dtrenggenommen den Tatbestand der Fischwilderei.
Aber hier würde ich um gut nachbarlich zu bleiben auch ersteinmal reden so kommt man meist weiter.
Blabla ist immer besser als BummBumm. ;)

Gruss
Olli
 
Hi Clyde

Gerade an Mündungsbereichen kommt es wegen sowas immer wieder zu erbitterten Streitereien da sie sehr ertragsreich sind. Auch zahlt der Schandtauber für die Strecke. Da sich im Mündungsbereich aber mit 100% Sicherheit Fische aus beiden Besatzquoten aufhalten plädierte ich für eine einvernehmliche Lösung die beiden gerecht wird.


Gruss
Olli
 
eben genau wegen dem Punkt mit den Besatzfischen meine ichs ;)
Sdchade das angeln dadurch so "gestört" wird.
 
Hi Clyde,

ich kann dir nicht ganz folgen. Was wird dadurch gestört. Und was haben die Besatzfische damit zu tun? Die gegenüberliegende Seite wird auch ihren Besatz vornehmen, der dann bei euch am Haken hängt.

Wenn es nun mal so geregelt ist das dass die Grenzen nahtlos inneinander verlaufen, kann man da nichts machen, es sei denn man legt eindeutig fest wie weit man von BEIDEN Seiten abstand zur Grenze hält.
Das hindert aber auch den Besatzfisch nicht auf die "andere Seite" zu schwimmen.
 
also,wenn der Fisch beim drill,also ein gehakter Fisch über die Landesgrenze flüchtet,werden die Zollbeamten sich nicht für den flüchtigen interessieren,da auf der anderen Seite geharkt:) wenn aber der Hakenköder auf der anderen Seite der grenze angeboten wird,ist es grob fahrlässig und nicht zulässig! aber deshalb muss man sich nicht unbedingt streiten. würde mich mit dem anderen Verein über ein grenzübertretungsrecht im Mündungbereich für beide Seiten einigen,da diese Bereiche echte hotspots sind,und warum sollten beide Seiten nicht davon profitieren,zumal Besatzfische sich sowieso (erst recht in Flüssen) nicht an grenzen halten!

was mich aber mal interessieren würde. die tauber ist ja nun mal etwas länger als 100 Meter,wieviel hast du den von der tauber gepachtet und wie sieht es oberhalb und unterhalb deiner strecke aus? gibt es da auch grenzen,wo deine fische zur anderen Seite übersiedeln können und halten sich da andere Angler auch peinlich genau bis auf den cm an die verbotene Zone:confused:
 
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