Fischereischein -  Fischerprüfung endlos gültig?

xmarcox82

Neuer Petrijünger
Hallo!
Ich habe im Jahr 2000 meine Fischerpfüfung abgelegt und habe ein Prüfungszeugnis nach §33 Abs1. Den Jahresfischereischein habe ich auch nicht mehr verlängern lassen. Jetzt möchte ich mal wieder angeln gehen und wollte nun wissen ob ich mit dem Prüfungszeugnis einen neuen Fischereischein beantragen kann.
MfG Marco
 
nach einer bestimmten zeit wird mann zwar aus der compuerliste gelöscht,aber wenn mann den schein gut aufbewart wird mann keine probleme kriegen und der schein ist ewig gültig ! und du kannst dir den erneuern lassen.
 
Dankeschön für die schnellen Antworten.
Dann werd ich die Tage mal zum Amt gehen um meinen Schein verlängern zu lassen und dann endlich wieder mal angeln gehen.
Gruß Marco
 
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