Landesfischereigesetze -  Verwendung von Aalreusen

carphunter1984

Saarländer
Hallo Leute,

nachdem ich jetzt endlich weiß wie man ein neues Thema eröffnet kann ich an dieser Stelle endlich mal eine Frage loswerden !!! :hops

Ich fische seit einiger Zeit an der Saar (Völklingen/Saarlouis) und würde gerne wissen ob ich dort auch eine Aalreuse zum Fang von Aalen auslegen darf.

Habe die Landesfischerverordnung hoch und runter gelesen und nur folgendes gefunden:

§ 11 Bewegliche Fischereivorrichtungen
(1) Durch das Auslegen von Stellnetzen, Aalsäcken oder Reusen darf höchstens ein Drittel der Breite der Wasserfläche bei mittlerem Wasserstand für den Wechsel der Fische versperrt werden.
(2) Fischereivorrichtungen und Reusen, die so tief unter Wasser liegen, dass zwei Drittel der Wassertiefe frei bleiben, gelten nicht als Versperrung des Gewässers im Sinne des Fischereirechts.
(3) Soweit Reusen eingesetzt werden, sind sie mit Otterkreuzen oder Ottergittern zu versehen.
(4) Die oberste Fischereibehörde kann Ausnahmen von Absatz 1 aus hegerischen, wissenschaftlichen oder fischereiwirtschaftlichen Gründen zulassen.

§ 12 Maschenweite
(1) Die Maschen von Stellnetzen, Staknetzen, Treib-, Wurf- und Zugnetzen müssen, in nassem Zustand von der Mitte des einen bis zur Mitte des anderen Knotens gemessen, eine Weite von mindestens 3 cm haben.
(2) Die oberste Fischereibehörde kann aus hegerischen, wissenschaftlichen oder fischereiwirtschaftlichen Gründen Ausnahmen von einer Beschränkung der Maschenweite zulassen.

Mir wurde von meinen Vereinskameraden gesagt das es nicht gestattet ist, nach welcher Grundlage konnte mir allerdings keiner sagen, denn:

§ 9 Unzulässige Angelmethoden
(1) Verboten ist
1. das Fischen bei Nacht
2. das Reißen, Stechen und Harpunieren sowie die Anwendung anderer nicht waidgerechter Maßnahmen und Angelmethoden,
3. der Gebrauch von gefärbten Maden und gefärbtem Anfütterungsmaterial,
4. das Angeln mit lebenden Köderfischen,
5. das gleichzeitige Angeln mit mehr als 2 Ruten.
(2) Als Nachtzeit gemäß Absatz 1 Nr. 1 tgba.org gilt:
vom 1. November bis 31. März die Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr und vom 1. April bis 31. Oktober die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr.
(3) Diese Verbote gelten auch für geschlossene Gewässer.
(4) Die oberste Fischereibehörde kann in begründeten Ausnahmefällen das Nachtfischverbot aufheben.

hier ist es ausdrücklich nicht verboten.

Bin ziemlich ratlos, hoffe mir kann einer weiterhelfen.:wein

Danke

Petri Heil
 
Hätte ich vielleicht dazu schreeiben sollen , um Missverständnissen vorzubeugen:

Bin natürlich Angler und als Naturfreund nachtürlich nicht daran interesiert die Aalbestände durch solche Maßnahmen noch stärker zu belasten.

Vielmehr ist es mein Ziel, mir aus hegerischen Gründen einen Überblick zu verschaffen ob es auf meiner Heimatstrecken überhaupt Aale gibt, denn bisher sind mir beim Nachtfischen mit klassischer Aalmontage (Sargblei, Tauwurm) immer nur Massen von kleinen Welsen an den Haken gegangen.

Ich hoffe ich konnte hiermit mein Bild wieder gerade rücken und muss mich nicht zur nächsten Steinigung aufm Dorfplatz einfinden.

Petri Heil
 
Gauner

Ich hasse Leute die meinen müssten Wilddieberei zu betreiben indem sie halt Aalreusen legen obwohl sie nich Fischer sind oder halt Methoden anwenden die Verboten gehören wie zb. Elektroschocker oder so.Na ja ich werde jeden den ich bei so einer Tat erwische entweder selber das Handwerk legen oder die Polizei allermieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jugendfischer
:heulend::mad:
 
Hi Jungfischer ,

meinst du , daß du mit deiner gerade aufgestellten Aussage besser bist , wie der , der eine verbotene Angelmethode verwendet ?

Selbstjustitz ist in Deutschland verboten und genauso strafbar .

Erst solltest du mal genau Lesen , und nicht irgendwen eine Straftat unterstellen , die es garnicht gibt !

mfg Jack the Knife
 
Hi

Wenn es nicht in der Verordnung steht, dann unter Garantie in deiner Gewässerordnung die lediglich zum Fischfang mit der Handangel berechtigt.
Um einen Aalbestand festzustellen ist ein E-Fische am sichersten da das für einen Normalo nicht möglich ist heisst es angeln angeln angeln :angler: :)

Gruss
Olli
 
Hi,

Ich fische seit einiger Zeit an der Saar (Völklingen/Saarlouis) und würde gerne wissen ob ich dort auch eine Aalreuse zum Fang von Aalen auslegen darf.

neben der Fischereiordnung habt Ihr im Saarland ein Fischereigesetz.

http://www.umweltserver.saarland.de/Landesrecht/7_Quellen/79_Quellen/793_Quellen/793-1.pdf

Hab's nur überflogen, aber § 14 (Fischereierlaubnisvertrag) in Verbindung mit § 35 (Inhalt des Fischereierlaubnisvertrages) sollten eigentlich so umgesetzt sein, dass auf Deiner Angelkarte bzw. im Fischereierlaubnisvertrag zwischen einem Fischereiberechtigten und Deinem Verein geregelt ist, mit welchen Gerätschaften Du angeln/fischen darfst.

Viele Grüsse

Lars
 
Hallo Leute,


§ 11 Bewegliche Fischereivorrichtungen
(1) Durch das Auslegen von Stellnetzen, Aalsäcken oder Reusen darf höchstens ein Drittel der Breite der Wasserfläche bei mittlerem Wasserstand für den Wechsel der Fische versperrt werden.
(2) Fischereivorrichtungen und Reusen, die so tief unter Wasser liegen, dass zwei Drittel der Wassertiefe frei bleiben, gelten nicht als Versperrung des Gewässers im Sinne des Fischereirechts.
(3) Soweit Reusen eingesetzt werden, sind sie mit Otterkreuzen oder Ottergittern zu versehen.
(4) Die oberste Fischereibehörde kann Ausnahmen von Absatz 1 aus hegerischen, wissenschaftlichen oder fischereiwirtschaftlichen Gründen zulassen.


§ 9 Unzulässige Angelmethoden
(1) Verboten ist
1. das Fischen bei Nacht
2. das Reißen, Stechen und Harpunieren sowie die Anwendung anderer nicht waidgerechter Maßnahmen und Angelmethoden,
3. der Gebrauch von gefärbten Maden und gefärbtem Anfütterungsmaterial,
4. das Angeln mit lebenden Köderfischen,
5. das gleichzeitige Angeln mit mehr als 2 Ruten.
(2) Als Nachtzeit gemäß Absatz 1 Nr. 1 tgba.org gilt:
vom 1. November bis 31. März die Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr und vom 1. April bis 31. Oktober die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr.
(3) Diese Verbote gelten auch für geschlossene Gewässer.
(4) Die oberste Fischereibehörde kann in begründeten Ausnahmefällen das Nachtfischverbot aufheben.

ach ja... Gesetze sind doch ne tolle erfindung, also ich lese das do wie oben makiert... das der Gesetzgeber selbst zwischen angeln und fischen unterscheidet, würd ich mal sagen, das dass fischen mit Reusen etc. dem fischer vorbehalten ist oder? Ich lass mich natürlich gern korrigieren, ist halt nur ne vermutung.

mfg
 
Hätte ich vielleicht dazu schreeiben sollen , um Missverständnissen vorzubeugen:

Bin natürlich Angler und als Naturfreund nachtürlich nicht daran interesiert die Aalbestände durch solche Maßnahmen noch stärker zu belasten.

Vielmehr ist es mein Ziel, mir aus hegerischen Gründen einen Überblick zu verschaffen ob es auf meiner Heimatstrecken überhaupt Aale gibt, denn bisher sind mir beim Nachtfischen mit klassischer Aalmontage (Sargblei, Tauwurm) immer nur Massen von kleinen Welsen an den Haken gegangen.

Ich hoffe ich konnte hiermit mein Bild wieder gerade rücken und muss mich nicht zur nächsten Steinigung aufm Dorfplatz einfinden.

Petri Heil

Also für mich hört sich das schon widersprüchlich an, du behauptest das du als Naturfreund den Aalbestand nicht weiter belasten willst, aber angelst auf Aalmontage und gehst das Risiko ein, das Aale verangelt werden aus hegerischen Gründen.
Also ich habe kein Problem damit das du dem Aal nachstellst weil es nunmal nicht verboten ist, aber deine Gründe und die Risiken die du damit eingehst passen für mich nicht zusammen...sorry.
Anbei lese ich das auch so raus wie Sq4d3X...der Aalfang mit Reusen ist den Fischern vorbehalten.
 
Also ich denke mal das er so ein rumgetrete gar nicht auslösen wollte.
Vieleicht hättest Du hier einfach mal nach Erfahrungen fragen sollen wie so die Fänge bei anderen Anglern sind an der Saar.
Es gibt bestimmt einige Leute hier die dort schon dem Aal nachgestellt haben.

P.S. In der Elbe ist dieses Jahr echt der Aal drin ;)


LG
Alex
 
Hallo ich habe es heute erfahren das kein Aal mehr gefangen werden darf in der EU . das ist ein neues Gesetzt. Gruß Walter
 
Das Fangverbot gilt in den deutschen Gewässern des ICES-Gebiets und in Brackgewässern, wie Mündungsgewässern, Küstenlagunen und Übergangsgewässern.

Bitte nicht nur posten sondern erst mal lesen was man postet. ICES Gebiete sind Fanggebiete auf offener See.
 
Warum wird hier eigentlich so gut wie gar nicht auf die Frage des TE eingegangen?
Ob ein Fangverbot, ob Sargblei, ob hegerisch war doch alles nicht seine Frage.
Er fragt, ob er Reusen stellen darf. Ohne seine Angelkarte gelesen zu haben, ohne seine Gewässer zu kennen sage ich: Nein.
Du bist Angler und hast damit nicht gleich die Jagd- / Fischereirechte. Reusen sind Fischern vorbehalten, die die Pacht für das Gewässer gezahlt haben. Dieser Pächter, oder auch der Eigentümer des Gewässers, gibt dir eine Angelberechtigung. Du darfst unter den auf deiner Angelberechtigung vermerkten Bedingungen angeln.
Auf manchen stehen explizit Beschränkungen, oder man muss sich weitere Erlaubnisse holen. Z.B. eine Senkberechtigung. Ja, in manchen Gewässern darf man nicht einfach eine Senke benutzen...

Nun ist es sicherlich auch dem örtlichen Sprachgebrauch geschuldet, dass man da etwas durcheinander kommen kann. Man benötigt einen FISCHEREI-Schein zum Angeln, man zahlt (nicht überall) eine FISCHEREI-Abgabe.
Im Süden Deutschlands sagt man "ich gehe fischen", wenn doch Nordlichter das gleiche tun, wenn sie angeln gehen.

Also TE: Du bist Angler und darfst angeln. Reusen stellen ist Fischen und das darfst du mit großer Sicherheit nicht.
 
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