Schwarzfischer -  Illegales Köderauslegen!

Hallo, ich würde die Schnur einholen, den Haken abmachen. Dann eine Bombenattrappe dranbinden und die Schnur wieder auslegen. Auf die Bombe würde ich mit schwarzem Edding draufschreiben: Asta la Vista, baby!

Es hat ja auch jeder eine " Bombenattrappe dabei wenn er angeln geht !:hahaha:

Also da würde ich doch eher den Dienstweg beschreiten.
Stelle merken und raus mit dem Zeugs und auf der Wache abgeben.
Selbstjustiz am Wasser kann schnell nach hinten losgehen, das taugt nicht !

Gruss
moby
 
Es hat ja auch jeder eine " Bombenattrappe dabei wenn er angeln geht !:hahaha:

Also da würde ich doch eher den Dienstweg beschreiten.
Stelle merken und raus mit dem Zeugs und auf der Wache abgeben.
Selbstjustiz am Wasser kann schnell nach hinten losgehen, das taugt nicht !

Gruss
moby

Bei der Polizei abgeben bringt auch nichts. Da kannst ja nur Anzeige gegen Unbekannt erstatten und in der Zeit die ich da verplempere geh ich lieber angeln
 
Tja leider ist es bei uns an den Salmostrecken dieses Jahr auch ein großes Problem.
Bin selbst schon über einige gestolpert.

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Leider waren das keine Einzelfälle.Dutzende von Schnüren wurden schon eingesammelt,wie ich gestern hörte,leider oftmals mit toten Forellen dran.
Den Leuten gehts nicht ausschließlich um die Forellen,Aale sind das Ziel.
2 haben Sie jetzt hoch genommen,frisch erwischt.
Findet man so etwas,Raus mit dem Zeug`s.
Verein,Fischereiaufsicht oder ruhig auch mal die Polizei informieren.Hat man ne Kamera dabei,Foto`s machen,auch vom Abschnitt.
Bei uns werden jetzt gezielt bestimmte Abschnitte abgeleuchtet,deshalb ist jede Info wichtig.
 
Bei der Polizei abgeben bringt auch nichts. Da kannst ja nur Anzeige gegen Unbekannt erstatten und in der Zeit die ich da verplempere geh ich lieber angeln

Das sehe ich aber anders, erstens ist Fischwilderei in Deutschland ein Straftatsbestand.
Zum anderen müssen die der Anzeige nachgehen.
Und wegsehen hilft da auch nicht weiter, denn nicht immer werden alle Leinen gefunden, was glaubst Du passiert, wenn da ein Kind sich verfängt beim Baden oder Spielen ?
Solchen Leuten muss man das Handwerk legen und wenn Einer erwischt wird dient er eventuell als Abschreckung oder man hat jemanden den man für Folgeschäden haftbar machen kann.

Wegsehen ist keine Option !

Gruss
moby
 
Hi
Legenangeln sind das letzte und hier bei uns in allen Gewässern verboten.
Drinn lassen ist unverantwortlich, aber naja soll jeder halten wie es sein Gewissen gestattet nur jammelt dann nicht rum weil Kartenpreise bei abnehmender Fangzahl steigen, dies ist nämlich eine Folge von Schwarzfischerei im grossen Stil.

Da ich nur an Vereinsgewässern angel zur Zeit darf und muss ich die Dinger sogar entfernen. Vernichten und entsorgen.

quote=oberesalzach;252550]

Der Fischereiaufseher hat leider kein Anhalterecht. Das heißt wenn er die Polizei per Telefon zu Hilfe ruft kann der Schwarzfischer einstweilen gemütlich wegmarschieren. Wenn er ihn darann hindert ist das Nötigung. [/quote]

Falsch hier in D ist Schwarzangeln eine Straftat und das beobachten einer Straftat berechtigt zu sogenannten Bürgerfestnahme.
Du darfst ihn festhalten und seine Taschen durchsuchen als Fischereiaufseher zur Beweissicherung.
Das heisst nicht das man sich wie Rambo auf jeden werfen darf euer Verhalten muss und sollte immer verhältnissmässig sein.


Gruss

Gruss
Olli
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sehe ich aber anders, erstens ist Fischwilderei in Deutschland ein Straftatsbestand.
Zum anderen müssen die der Anzeige nachgehen.
Und wegsehen hilft da auch nicht weiter, denn nicht immer werden alle Leinen gefunden, was glaubst Du passiert, wenn da ein Kind sich verfängt beim Baden oder Spielen ?
Solchen Leuten muss man das Handwerk legen und wenn Einer erwischt wird dient er eventuell als Abschreckung oder man hat jemanden den man für Folgeschäden haftbar machen kann.

Wegsehen ist keine Option !

Gruss
moby


da hier ja geschrieben wird das die dinger gefunden werden-gehe ich aber mal davon aus nur von anglern.....denn dort wo die angler sind und auch die legeangeln ausgeworfen werden wird wohl kein freibad sein!!!:shock
also das mit den kindern ist ja bisschen übertrieben!!!

aber ich denke auch raus mit dem zeug zuständige stellen informieren und denn sollen die das beobachten!

aber nicht warten bis die polizei mal was macht das wird eh nix-kenne das die kommen ja werden wir im auge behalten da können wir jetzt eh nix machen...und sie waren nie wieder gesehen!!
 
Das sehe ich aber anders, erstens ist Fischwilderei in Deutschland ein Straftatsbestand.
Zum anderen müssen die der Anzeige nachgehen.
Und wegsehen hilft da auch nicht weiter, denn nicht immer werden alle Leinen gefunden, was glaubst Du passiert, wenn da ein Kind sich verfängt beim Baden oder Spielen ?
Solchen Leuten muss man das Handwerk legen und wenn Einer erwischt wird dient er eventuell als Abschreckung oder man hat jemanden den man für Folgeschäden haftbar machen kann.

Wegsehen ist keine Option !

Gruss
moby

Bei uns heißt es auch § 137 Eingriff in fremdes Jagdt und Fischereirecht und ist natürlich auch ein Strafbarer Tatbestand aber die Wirklichkeit sieht ganz anders aus, Schwarzfischer die von einem Aufsichtsorgan auf frischer Tat erdappt werden gibts so gut wie nicht.
Keiner sitzt sich ohne Lizenz mit Angelgerät auf eine Sitzkippe und angelt bis der Aufseher kommt. Und die mit den Legangeln die werden nur mit viel Glück bvei ihren Schandtaten erwischt. Und geh mal mit einer Hand voll Schnur und einem Haken zur Polizei und und erstatte Anzeige gegen Unbekannt. Wie gesagt in der Zeit geh ich lieber angeln
 
Der Fischereiaufseher hat leider kein Anhalterecht. Das heißt wenn er die Polizei per Telefon zu Hilfe ruft kann der Schwarzfischer einstweilen gemütlich wegmarschieren. Wenn er ihn darann hindert ist das Nötigung. Es ist leider so. Ich hab die Fischereiaufsichtsprüfung gemacht und auch mit Erfolg abgelegt. Aufsichtsorgan ist eigentlich ein Titel ohne Mittel.

Falsch, den wen auch nur der verdacht einer Straftat vorliegt, bist du berechtigt diejenige Person auf Identität zu überprufen und weiter zu melden. Sollte sich der vermeintliche "Straftäter" weigern dir seine Personalien zu geben hast du das Recht (sogenanntes Jedermannsrecht) nach § 127.1 StPo die Person festzuhalten und an Staatliche Organe weiter zu übergeben. Solltest du diese Person jedoch kennen (Name, Anschrift) kannst du von diesem Recht jedoch nicht gebrauch machen.

Das mit der Bombenatrappe find ich aber auch gut :prost

in diesem Sinne
:angler:
 
Falsch, den wen auch nur der verdacht einer Straftat vorliegt, bist du berechtigt diejenige Person auf Identität zu überprufen und weiter zu melden. Sollte sich der vermeintliche "Straftäter" weigern dir seine Personalien zu geben hast du das Recht (sogenanntes Jedermannsrecht) nach § 127.1 StPo die Person festzuhalten und an Staatliche Organe weiter zu übergeben. Solltest du diese Person jedoch kennen (Name, Anschrift) kannst du von diesem Recht jedoch nicht gebrauch machen.

Das mit der Bombenatrappe find ich aber auch gut :prost

in diesem Sinne
:angler:

Ich kann dir das nur aus Österreichischer Sicht und Recht sagen und so hab ichs es in der Fischereiaufsichtsprüfung gelernt, das ein beedetes Wachorgan sprich Fischereiaufsichtsorgan zwar wie du schon sagst berechtigt ist die Idetität festzustellen und ich darf auch das Gepäck und den Kofferraum des Autos durrchsuchen aber ich bin auf den guten Willen des vermeintlichen Schwarzfischers angewiesen. Wenn er mir seinen Ausweis nicht zeigt oder er hat keinen dabei dann kann ich nur die Polizei anrufen zur Feststellung der Personalien und wenn der schneller und grö0er und stärker ist als ich dann krieg ich eine auf die Nase bis die Polizei kommt und der ist weg so schauts aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weshalb darf ein Fischereiaufseher einen Kofferraum durchsuchen?

Bei berechtigten Verdacht das dort ilegal gefangene Fische drinn sind oder der Angehaltene gibt an nicht gefischt zu haben und es befindet sich doch ein Angelgerät im Kofferraum. Es könnten zuviel gefangene Fische oder zu kleine im Kofferraum des Autos oder im Gepäck sein. Oder auch welch die in der Schonzeit sind. Alles Klar ?
 
Jo, alles klar. Dachte bisher nur das der Aufseher den Angelschein kontrollieren darf, mehr nicht.
 
Jo, alles klar. Dachte bisher nur das der Aufseher den Angelschein kontrollieren darf, mehr nicht.

Nein er ist auch berechtigt das Gepäck und das Auto zu durchsuchen. Aber in Österreich zumindestens ist er nicht berechtigt dich aufzuhalten.
Er darf dich nicht einmal berühren. Und wenn du dich weigerst ihm den Kofferraum zu zeigen kann er sich halt höchstens deine Autonummer aufschreiben.
 
geniale idee

Ja das mit der Bombenattrappe ist ne klasse idee.....Hoffentlich werde ich dann nicht an der Grenze angehalten:-/

Besser am Wasser zusammenbauen.....:engel
 
Hi
Legenangeln sind das letzte und hier bei uns in allen Gewässern verboten.
Drinn lassen ist unverantwortlich, aber naja soll jeder halten wie es sein Gewissen gestattet nur jammelt dann nicht rum weil Kartenpreise bei abnehmender Fangzahl steigen, dies ist nämlich eine Folge von Schwarzfischerei im grossen Stil.

Da ich nur an Vereinsgewässern angel zur Zeit darf und muss ich die Dinger sogar entfernen. Vernichten und entsorgen.

Der Fischereiaufseher hat leider kein Anhalterecht. Das heißt wenn er die Polizei per Telefon zu Hilfe ruft kann der Schwarzfischer einstweilen gemütlich wegmarschieren. Wenn er ihn darann hindert ist das Nötigung.

Falsch hier in D ist Schwarzangeln eine Straftat und das beobachten einer Straftat berechtigt zu sogenannten Bürgerfestnahme.
Du darfst ihn festhalten und seine Taschen durchsuchen als Fischereiaufseher zur Beweissicherung.
Das heisst nicht das man sich wie Rambo auf jeden werfen darf euer Verhalten muss und sollte immer verhältnissmässig sein.


Gruss


Gruss
Olli


Das sehe ich auch so!
In Berlin gehen immer min. 2 Fischereiaufseher auf Kontrolle, 1. wegen der besseren Beweisführung und 2. zum Eigenschutz. Also sind immer 2 Fischereiaufseher da und machen es dem Betroffenen nicht ganz so einfach den Ort zu verlassen. Bisher ist es uns nur 1x passiert, dass zwei Schwarzangler abgehauen sind, nach dem sie uns bedroht hatten und die Polizei im Anmarsch war. Allerdings haben sie dabei das komplette Angelzeug vergessen. Ansonsten hat es noch keiner versucht bzw. geschafft. Man muß halt flexibel reagieren können, ohne übers Ziel hinauszuschießen....

Gruß

Detlef
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jo, alles klar. Dachte bisher nur das der Aufseher den Angelschein kontrollieren darf, mehr nicht.

Hallo Koala,

hier mal ein Auszug aus dem Berliner Fischereirecht.

§ 41

(1) Den Dienstkräften der für die Fischereiaufsicht zuständigen Behörden sowie den Fischereiaufsehern.... sind auf Verlangen die Fische, Köder und Fanggeräte, auch in Fahrzeugen und Fischbehältern jerderzeit vorzuzeigen.

(2) Wer beim Fischfang angetroffen wird, oder Fische oder Fischereigeräte bei sich führt, hat sich auf Verlangen gegenüber den Fischereiaufsehern auszuweisen und seine Personalien anzugeben. Die Führer von zum Fischen benutzten Wasserfahrzeugen und Fahrzeugen, die zur Beförderung von Fischen gebraucht werden, haben auf Anruf ihr Fahrzeug anzuhalten, bis sie der Fischereiaufseher zum Weiterfahren ermächtigt. Auf Verlangen haben sie den Fischereiaufseher an Bord zu holen und wieder an Land zu bringen sowie ihm jede sonstige Hilfe zur Durchführung seiner dienstlichen Obliegenheiten zu gewähren, namentlich auch die an Bord befindlichen Kescher zur Durchsuchung der Fischbehälter zu überlassen.

(3) Die Fischereiaufseher haben bei der Durchführung der Fischereiaufsicht die Rechte.......... und sind befugt, soweit nicht wasserrechtliche Vorschriften
entgegenstehen, Gewässer jederzeit zu befahren.

(4) Die Fischereiaufseher.... sind befugt, Personen, die unberechtigt fischen, die auf oder an Gewässern, in denen sie nicht zur Ausübung der Fischerei berechtigt sind, mit Fanggeräten angetroffen werden, oder die sonstige Zuwiderhandlungen gegen fischereiliche Vorschriften begehen, den Fischereierlaubnisvertrag und die Fischereiausübungsberechtigung (Fischereischein) vorläufig abzunehmen und diese den Ausstellern zur weiteren Veranlassung zu übersenden.

Gruß

Detlef
 
Skimaske auf schnappen aufs Maul hauen und ins Wassser schupsen und dudu sagen das wird er nieeeeee wieder machen.

Was ein Mist.
Erst fang den mal! Dann weiter?
Polizei brauchste nicht rufen.
Die kommen sicher nicht.

Leinen in beschlagnehmen sicher gibt es da auch was wo du der Depp am Schluss bist.
Und wenn dann gehe sie dort hin wo du nicht suchst. man wird das thema sicher nur verdrängen aber nicht auslöschen können.
 
Holtenser schrieb:
Falsch hier in D ist Schwarzangeln eine Straftat und das beobachten einer Straftat berechtigt zu sogenannten Bürgerfestnahme.
Du darfst ihn festhalten und seine Taschen durchsuchen als Fischereiaufseher zur Beweissicherung.
Das heisst nicht das man sich wie Rambo auf jeden werfen darf euer Verhalten muss und sollte immer verhältnissmässig sein.


Gruss

Gruss
Olli

Das sehe ich auch so!
In Berlin gehen immer min. 2 Fischereiaufseher auf Kontrolle, 1. wegen der besseren Beweisführung und 2. zum Eigenschutz. Also sind immer 2 Fischereiaufseher da und machen es dem Betroffenen nicht ganz so einfach den Ort zu verlassen. Bisher ist es uns nur 1x passiert, dass zwei Schwarzangler abgehauen sind, nach dem sie uns bedroht hatten und die Polizei im Anmarsch war. Allerdings haben sie dabei das komplette Angelzeug vergessen. Ansonsten hat es noch keiner versucht bzw. geschafft. Man muß halt flexibel reagieren können, ohne übers Ziel hinauszuschießen....

Gruß

Detlef


In Österreich gibt es keine Bürgerfestnahme. Wenn ich bei uns eine Straftat beobachte soll ich die Polizei rufen.
Als Aufsichtsorgan ( beeidete Wache ) habe ich das Recht Personalien des Täters festzustellen und die Straftat bei Gericht oder Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige bringen. Wenn dieser sich weigert nun zum 10. mal kann ich nur die Polizei anrufen und die ist dann berechtigt die Person anzuhalten oder bei Verweigerung der Personalien auch vorübergehend fest zu nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In Österreich gibt es keine Bürgerfestnahme. Wenn ich bei uns eine Straftat beobachte soll ich die Polizei rufen.
Als Aufsichtsorgan ( beeidete Wache ) habe ich das Recht Personalien des Täters festzustellen und die Straftat bei Gericht oder Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige bringen. Wenn dieser sich weigert nun zum 10. mal kann ich nur die Polizei anrufen und die ist dann berechtigt die Person anzuhalten oder bei Verweigerung der Personalien auch vorübergehend fest zu nehmen.

Nun ja, andere Länder...... andere Gesetze!
Die sollten in jedem Falle eigehalten werden.

Gruß

Detlef
 
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