Landesfischereiverordnungen -  Gesetzfragen

C

Chrats94

Gast
Hii,
was ich mich seit längerem schon frage:
-Darf man vom Boot aus angeln?
-Darf man noch Zelten?
-Darf man gleichzeitig mit Echolot fahren und Angeln?
-Wenn ich noch den Jugendfischereischein habe und ein Kumpel (noch nicht voll Jährig) die staatliche geprüfte Angelprüfung besanden hat(d.h. er hat den normalen fischereischein) mit ihm Angeln gehen?

Ich weis es hängt auch vom Verein ab ob die das wollen, aber vom Gesetz her wie läuft es da?
Ich angle in Bayern also das bayrische Gesetz ist gefragt
 
Vom Boot aus angeln: Das Gesetz erlaubt es aber es ist längst nicht an jedem Gewässer erlaubt.

Zelten: Camping in der freien Natur ist in Deutschland meines Wissens verboten. Wetterschutz ist da natürlich mal wieder was anderes. Also auch ovn Gewässer zu Gewässer unterschiedlich.

Echolot und angeln gleichzeitig: Mir ist keinerlei Verbot bekannt.

Jugendfischereischein: Der Begleiter, der einen Fischereischein hat muss volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein (BayFiG)
 
Du frägst Sachen die von Gewässer zu Gewässer und auch Vereinen und Verbänden verschieden sind. Die genauen Bestimmungen für das jeweilige Gewässer stehen meist auf der Lizenz oder dem Merkblatt
Echolote sind schon vorwiegend verboten. ( zumindest in Österreich )
Zelten meist nur ohne Boden usw.

Gruß Oberesalzach
 
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