Fischereischein -  Mit dem Fischereischein aus Niedersachen in Bayern angeln?

n00b

Petrijünger
joa der titel sagt es schon!
ich habe in niedersachsen meine prüfung gemacht und den fischerschein geholt, darf ich nun in bayern angeln.. bzw wird das der fischerreischein anerkannt?
 
nOOb ziehst du nach bayern oder weil du in den urlaub dahin willst soweit ich weiß darf man dann dort angeln muss dich nur an die landesverordnug von bayern und die mindestmaße und die schonzeiten halten
wenn du da hinziehst muss du den umschreiben lassen dasd war bei mein bruder der fall er ist von rheinland-pfalz nach nordrheinwestfalen gezogen
lg benni
 
Ja, darfst Du.

Es kommt jetzt nicht auf unterschiedliche Prüfungen an, sondern darauf das Du einen Fischereischein hast.

Also viel Spaß beim fischen im Gebirge:hahaha:
 
Ja, darfst Du.

Es kommt jetzt nicht auf unterschiedliche Prüfungen an, sondern darauf das Du einen Fischereischein hast.

Also viel Spaß beim fischen im Gebirge:hahaha:

das kann ich nicht sagen-meine freundin hat im frühjahr ihren schein gemacht-ich habe den kurs nochmal mitgemacht um dann 2fischereischeine zu haben da meiner aus meck-pomm in nds. nicht so einfach anerkannt wird......und da wurde uns gesagt in bayern kann es je nach region richtig schwierig werden wenn man ein fischereischein aus einem anderen bundesland hat, die sind die einzigen die sich da quer stellen(naja was will man erwarten ist ja schließlich auch schon ausland von deutschland gesehen-da ist das sowieso anders!!!!!!:klatsch:hahaha:)

und wenn sie deinen fischereischein akzeptieren muss du erstmal noch ne angelkarte erhalten-was ja auf grund von mengenbegrenzung in bayern auch sehr schwierig ist.....also es ist nicht leicht aber m,achbar dort zu angeln:)
 
Hi Zanderlui ,

in Bayern werden alle in Deutschland abgelegten Prüfungen anerkannt !

Das , was derjenige haben sollte , wenn er nach Bayern zieht , ist der Fischereischein auf Lebenszeit , bei Verlängerung könnte es sonst zum Papierkrieg werden , dein alter Schein wird anstandslos auf die neue Adresse umgeschrieben !

Der komische Friedfischschein wird nicht anerkannt , da es ein Schein ohne besondere Prüfung ist , finde ich auch richtig so !

Ich kenne viele , die nach Bayern gezogen sind , und keiner hatte Probleme damit , daß der Schein umgeschrieben oder verlängert wurde !

Mit den Karten ist es hier auch kein Problem , entweder du steigst bei einem Verein ein oder du siehst dich nach einer Jahreskarte ohne Vereinszugehörigkeit um , das einzige Manko hier ist , daß die Jahreskarten sehr teuer sind zum Teil .
Dav oder andere Vereinigungen haben hier leider keine Gewässer oder sonstiges !

mfg Jacky1
 
das mag ja im allgemeinen so alles stimmen-aber in speziellen fällen kannst du machen was du wills da bekomms du keine annerkennung von deinem fischereischein.....
und zu den angelkarten-es gibt genug gewässer in bayern wo eine bestimmte anzahl an berechtigungen für rausgegeben werden-sind die alle dann bekomms keine karte mehr oder???

und was für einen friedfischschein meinst du???
 
Die Jahreskarten sind hier begrenzt , das ist aber Abhängig von der Wasserfläche des Gewässers .
Andere Karten (Tages-,Wochen-,Monatskarten) sind dann aber noch erhältlich .

Glaube in BB oder Meck-Pom gibt es doch diesen komischen Friedfischschein , mit welchem du zwar allen Friedfischen nachstellen darfst , aber nicht den Raubfischen .
Eine großartige Prüfung muß man für diesen Schein nicht ablegen .

Was versteht du unter speziellen Fällen ?

Mir ist bisher niemand bekannt , dem der Schein verweigert oder nicht verlängert wurde .

Hierzu mal der Auszug aus dem Fischereigesetz , der dürfte alles Klären !

§ 2 Gleichstellung anderer Fischereischeine und Fischerprüfungen
(1) 1In anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Fischereischeine gelten auch in Bayern, soweit die Inhaber in einem dieser anderen Länder ihre Hauptwohnung (Art. 16 Abs. 2 Meldegesetz) haben oder zum Zeitpunkt der Erteilung des Fischereischeins hatten. 2Nimmt der Inhaber eines Fischereischeins nach Satz 1 seine Hauptwohnung in Bayern, gilt der Fischereischein hier längstens bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer.
(2) Für die Erteilung des Fischereischeins werden der nach dem Fischereigesetz für Bayern vorgeschriebenen Fischerprüfung die in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach den dortigen Rechtsvorschriften abgelegten Fischerprüfungen gleichgestellt, sofern die erfolgreiche Prüfungsteilnahme urkundlich nachgewiesen ist. 2Die Erteilung eines Fischereischeins auf Grund einer Fischerprüfung nach Satz 1 setzt voraus, daß der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ablegung der Prüfung seine Hauptwohnung nicht in Bayern hatte oder die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang entsprechend den Vorschriften des §5 Abs. 1 nachweist. 3Gleichgestellt wird ferner die von den US Streitkräften in Deutschland für Mitglieder dieser Streitkräfte durchgeführte Fischerprüfung.

mfg Jacky1
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich hab das Theater auch hinter mir.
Wie schon gesagt kannst du mit einen Fischereischein (mit abgelegter Prüfung) aus einen anderen Bundesland in Bayern angeln.
Probleme gibt es jedoch wenn dieser abläuft und umgeschrieben werden muss.
Es werden nämlich die Prüfungen NICHT aller Bundesländer anerkannt.
Die Frau auf dem Amt hatte da so eine Liste wo die Bundesländer aufgelistet waren, von welchen die Prüfung anerkannt wird. Ob da Niedersachsen dabei war kann ich nicht sagen.
 
Moinsen!
Die sog. "blaue Karte" heißt amtlich Bundesfischereischein ! Das dürfte alle Unklarheiten beseitigen, ob man damit auch in einem anderen Bundesland fischen darf.
Gruß
Eberhard
 
Fischereirecht ist Landesrecht, da gibt es keine bundesweiten Regelungen. Somit kann auch jedes Land den Schein es nennen wie es will (Fischereischein, Fischereischei A, Landesfischereischein, Bundesfischereischein, Fischereischein auf Lebenszeit). Trotzdem heißt das nicht, dass die im Bundesland X abgelegte Prüfung im Bundesland BY anerkannt wird. Und somit ein neuer Schein ausgestellt werden kann.Klingt blöd ist aber so.
Am besten mal auf einer Gemeinde anrufen und sich beraten lassen.

Bei Betrachtung des §2 der "Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern" (siehe oben) kann man aber schon ins Grübeln kommen, warum nicht jede Prüfung anerkannt wird!?
Vielleicht hat ja noch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo! Habe 2001 in Mecklenburg-Vorpommern meinen Fischerschein gemacht, nach einem Jahr dann aber nach Baden-Württemberg umgezogen. Als ich mir die ersten Jahre dann Jahreskarten für den Rhein holte, gab es auch keine Probleme, doch vor 2 Jahren hat der Verkäufer aufeinmal gesagt, dass es unmöglich wäre mit dem Schein von MVP in BW zu angeln. Jetzt meine Frage, hat sich da i-ein Gesetz geändert, oder wieso ist es so? Und, ob ich mit dem Schein in Rheinland-Pfalz angeln kann, weil da vielleicht die Gesetze nicht so streng sind.

Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Gruss Ilja
 
Moin
Der Fischereischein mit abgelegter Prüfung gilt in ganz Deutschland. Wenn man aber in ein anderes Bundesland zieht und dort seinen ständigen Wohnsitz hat, muss der Schein umgeschrieben werden. Das geht ganz einfach. Schein und Prüfungszeugnis bei der unteren Fischereibehörde die für den Wohnsitz zuständig ist vorlegen und umschreiben lassen. Ich hab den Schein im Land Brandenburg gemacht und in keinem anderen Bundesland Probleme gehabt damit. Wenn es Karten gab habe ich die auch bekommen.
 
Ihr werft so einiges durcheinander.
Der Frager wollte wissen, ob er mit dem nieders. Fischereischein in Bayern angeln darf ( als Besucher ). Er darf. Ende...
Einige stellen das in Frage, weil sie den Fall diskutieren, ob der niedersächsische Schein anerkannt wird zwecks Umschreibung. Für den Urlaub nicht nötig. Bei Umzug schon. In dem Falle haben die Länder die Möglichkeit nselbst festzulegen, welche Prüfungen sie anerkennen und welche nicht. Ich bin mir eigentlich sicher, dass sie den nieders. Schein anerkennen ( schon aus Dankbarkeit, weil Niedersachsen dem Landesvater Franz Josef S. - Gott hab ihn seelig - den Jagdschein haben machen lassen, den er in Bayern nicht geschafft hat..
Fischer 1994
Ich glaube, du bringst hier einen neuen Sachverhalt auf, weil du umgeszogen bist, deinen Schein, solange er noch gültig war, einfach weiterbenutzt hast und ihn dann nach Ablauf umschreiben lassen wolltest.. Ist die Vermutung richtig? ( wenn ja, siehe 2.)
 
Hi bin neu hier und habe gesehen, dass die Beiträge schon älter sind......folgendes.............habe in RLP den Schein gemacht, musste ihn in Hessen verlängern, wegen Umzugs damals, was 2 Wochen dauerte, bin wiedfer nach Rlp gezogen, die wollten ihn dann erst nicht verlängern, bis ich gezeigt habe, wo ich den Schein gemacht habe.....ging problemlos!!
Lebe jetzt in Unterfranken und habe den jetzt den Lebenslangen...............aaaaaaaaaabeeeeeeeeeeeer.....hier sperren sich einige Vereine und Behörden den hessischen "Schlitzerschein" anzuerkennen!!!Wie in vielen anderen Bundesländern auch noch...zumindest meines Wissens nach!!! und ein Petri......
 
Hi bin neu hier und habe gesehen, dass die Beiträge schon älter sind......folgendes.............habe in RLP den Schein gemacht, musste ihn in Hessen verlängern, wegen Umzugs damals, was 2 Wochen dauerte, bin wiedfer nach Rlp gezogen, die wollten ihn dann erst nicht verlängern, bis ich gezeigt habe, wo ich den Schein gemacht habe.....ging problemlos!!
Lebe jetzt in Unterfranken und habe den jetzt den Lebenslangen...............aaaaaaaaaabeeeeeeeeeeeer.....hier sperren sich einige Vereine und Behörden den hessischen "Schlitzerschein" anzuerkennen!!!Wie in vielen anderen Bundesländern auch noch...zumindest meines Wissens nach!!! und ein Petri......
Da Du einen lebenslänglichen Schein hast dürfte es zumindest bei den Behörden keine Probleme geben. Weiter oben hat Jack the Knife schon den entsprechenden Auszug aus dem Bayrischen Fischereigesetz gepostet und an dieses sind die Behörden gebunden, im Zweifel kannst Du das Gerichtlich durchsetzen. Problematisch wirds bei Vereinen, da sie nicht verpflichtet sind, mit Dir einen Fischereirelaubnisvertrag einzugehen.

Beste Lösung:

Mit Deinem Prüfungszeugnis und einem Nachweis über deinen damaligen Wohnsitz außerhalb von Bayern zur Fischereibehörde und einen Bayrischen Schein beantragen. Kostet zwar Geld, ist aber danach richtig unproblematisch, da den wirklich jeder anerkennt.
 
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