hab da mal was gefunden .Da steht aber nicht das es nicht erlaubt sei mit der spinnrute nur das man 3 Grundangeln benutzen darf.
Und ich seh da auch immer Angler die mit der Spinnrute unterwegs sind.
Befischungsordnung
1) Bei Ausübung der Sportfischerei müssen Handangeln unter
ständiger Aufsicht sein
2) Schonzeiten, Mindestmaße usw. sind auf das sorgfältigste zu beachten
3) Die Schonzeiten für alle Raubfische dauert vom
01.01. - 30.04. sie gilt für alle Gewässer, ausgenommen der Fang von
Zandern im Küstenkanal östlich der Schleuse Dörpen und in der Haltung 3 und 2 bis zum Querdamm Industriestraße. Hier ist das Angeln auf Zander gem. der gesetzlichen Schonzeit erst ab dem 15.3 - 30.04. verboten. Geangelt wird nur mit der Grundangel (3 Stück) ohne Pose
4) Aalleinen und Körbe dürfen erst bei Dämmerungsbeginn gelegt und müssen bei Sonnenaufgang gehoben werden
5) Die Verwendung von lebenden Köderfischen ist bis auf die gesetzlich zugelassenen (seltenen) Ausnahmen verboten.
6) Untermaßige Fische sind
sofort zurückzusetzen. Nicht mehr lebensfähige Fische sind
sofort zu töten. Eine Hälterung lebender Fische ist untersagt
7) 50 m oberhalb und unterhalb der Wehre und Schleusen ist das Angeln
nicht erlaubt
Art und Zahl der erlaubten Fanggeräte
3 Handangeln
1 Senke (max. 1 m2)
2 Aalleinen mit max. je 25 Haken
2 Aalkörbe (Einlauf max. 6 cm) aus Plastik (Flügel- und Drahtreusen sind nicht gestattet)
Das Angeln aus Wasserfahrzeugen ist nicht zugelassen
Fangbeschränkungen für die Haltung 5, 6, 8 und Spiek See
(gilt pro freigegebenem Tag für die o.g. Gewässer)