Jungangler -  Brandenburger Jugendlicher will in Sachsen-Anhalt angeln

Baerbel

Petrijünger
Hallo,

ich bin aus Brandenburg und wohne direkt an der Grenze zu Sachsen-Anhalt. 2km hinter unserem Ort ist die Landesgrenze. Anfang des Jahres habe ich meinem Neffen(9 Jahre) Fischereiabgabekarte und DAV-Mitgliedschaft geschenkt, so dass er mich nun oft und mit viel Begeisterung begleitet. Im Brandenburger Teil unseres Umlandes finden sich nur kleine Teiche bis max. 1ha Größe. Die weitaus interessanteren Gewässer liegen allerdings jenseits der Grenze (15min Fahrt bis zu Elbe oder Elster). Für mich als Fischereischeininhaber ist es kein Problem die Gewässer von Sachsen-Anhalt zu beangeln (Berechtigung vorrausgesetzt).
Für Kinder sieht die Sache schon etwas anders aus. In Brandenburg ist nur die Fischereiabgabemarke nötig. In Sachsen-Anhalt müssen Kinder eine Jugendfischerprüfung ablegen. Zugelassen werden dazu aber, soweit ich das gelesen habe, nur Einwohner des Landes Sachsen-Anhalt.
Gibt es diesbez. eine Lösung? Ev. kennt jemand das Problem. Vieleicht fallen brandenburger Kinder in die Regelung für Ausländer :)

Dank und Gruß
Kai
 
Ich glaube nun selbst eine Antwort gefunden zu haben.
Falls jemand vor dem selben Problem steht.
In Brandenburg kann man auf Antrag eine Jugendfischereischein zur Fischerei in anderen Bundesländern ausstellen lassen. Dieser hat auch nur in anderen Bundesländern Gültigkeit. So wie ich das sehe, bekommt man diesen Schein dann ohne vorherige Prüfung. Zu finden zum Beispiel hier:
Landkrei Potsdam-Mittelmark Jugendfischereischein

Gruß
Kai
 
Ich war gerade mal auf dieser Seite
http://www.lav-bdg.de/page/aenderungen.html scheint so (wie es da steht) das keine Jugendfischereischeine mehr vergeben werden. Aber das Beste ist,du rufst mal bei der unteren Fischereibehörde deines Landkreises an. Da muss dir jemand was genaues sagen können. Die Nummer müsste auch auf der Seite vom LAV-Bdg stehen.
 
Offizielle Antowrt der Unteren Fischereibehörde

Ich hab ne Antwort:
Kinder welche auch außerhalb von Brandenburg angeln gehen möchten, benötigen meist zusätzlich einen Jugendfischereischein. Diesen kann man ebenfalls ohne Prüfung bei den Unteren Fischereibehörden der Städte oder Landkreise, wo der Hauptwohnsitz des Kindes ist, erwerben.
Kosten: 2,50 €/Kalenderjahr und ein Paßbild wird benötigt
Einschränkung: gilt nur zum Angeln auf Friedfische.

Gruß
Kai
 
Zurück
Oben