Landesfischereigesetze -  Angeln zu Zweit, aber nur ein Schein

bulldog84

Petrijünger
Hallo an alle,:angler:

ich wollte jetzt demnächst mit einem freund angeln gehen.
Das problem ist ich haben einen angelschein, mein freund aber nicht.
Deshalb wollte ich mal gerne wissen ob mein freund dann nicht mit eine von meinen angeln nehmen kann. Ich weiß ja nicht so recht wie das hier in NRW aussieht mit den Gesetzen.

MfG Bulldog
 
Hi bulldog ,

wenn dein Freund keinen Schein hat , darf er auch nicht angeln , ganz einfach , wie beim Autofahren kein Schein -kein Autofahren !
Wird er mit einer Rute in der Hand erwischt , die ausgeworfen ist , droht ihm eine Anklge wegen Fischwilderei !
Nachzulesen auch hier im Forum bei den Fischereigesetzen unter Nordrhein-Westfalen , schaue am linken Rand , wenn du auf der Starseite bist .

mfg Jacky1
 
Okay Danke

das wollte ich nur wissen, nicht das ich oder mein freund dann in teufelsküche kommen.

Mfg

Bulldog
 
Okay Danke

das wollte ich nur wissen, nicht das ich oder mein freund dann in teufelsküche kommen.

Mfg

Bulldog

tja bulldog,so sieht`s aus... angeln ohne Fischereischein bzw jugendfischereischein ist nun mal in NRW verboten,und das ist auch gut so:klatsch
kleiner Tipp. fahre mit deinem Kumpel zu einem Forellenteich. da muß man vom Gesetzgeber zwar auch einen Schein haben,aber die meisten Teichbesitzer interessiert es nicht wirklich ob jemand einen Schein hat oder nicht,Hauptsache du bezahlst für dich und deinem Kumpel und dein Kumpel darf sogar mit 2 Ruten fischen:):prost
 
Hallo,

wenn Du selber einen Schein hast, dann solltest Du diese Frage aber auch selber beantworten können.
Diese Thematik wird doch im Bereich der Angelscheinprüfung bis zum erbrechen gelernt...zumindest bei mir war das so :-))

Gruß

Halvdan

bei mir auch marco:klatsch aber scheinbar passen einige nicht wirklich auf und lernen nur die fragen und antworten auswendig:prost
 
Hi,
das stimmt alles was ihr sagt.....
es gibt aber FOPU´S wo keiner nachfragt......
Ich habe meinen Schein schon seit 18 Jahren.... und schon alles gesehen habe!!!

Petri Heil
Michael
 
tja bulldog,so sieht`s aus... angeln ohne Fischereischein bzw jugendfischereischein ist nun mal in NRW verboten,und das ist auch gut so:klatsch
kleiner Tipp. fahre mit deinem Kumpel zu einem Forellenteich. da muß man vom Gesetzgeber zwar auch einen Schein haben,aber die meisten Teichbesitzer interessiert es nicht wirklich ob jemand einen Schein hat oder nicht,Hauptsache du bezahlst für dich und deinem Kumpel und dein Kumpel darf sogar mit 2 Ruten fischen:):prost

Hi Allrounder nrw ,

erst sagst du ihm , daß sein Freund nicht angeln darf , und dann stiftest du ihn zu einer "Straftat" an .

Da es sich bei den FoPu´s zwar um "Privatgelände" handelt , dieses aber der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird , darf dort auch die Polizei , ein gesetzlicher Aufseher und das Ordnungsamt kontrollieren .
Wird einer ohne gültigen Angelschein angetroffen , dann wird nicht nur der Betreiber der Anlage , sondern auch der Angler ohne Schein bestraft !

mfg Jacky1
 
Servus Jacky,

ich war bis vor einiger Zeit auch gegen die Unsitte, dass an div. FoPu's keine Angelscheine verlangt werden.
Mittlerweile war ich mit zwei Arbeitskollegen an so einer Anlage, da die Jungs einfach mal sehen wollten, wie angeln so ist.

Unter meiner fachkundigen Anleitung haben die zwei richtig gut Forellen gefangen, so dass sich der Eine nun zur Anglerprüfung anmeldet.
Wo hat man den die Chance es mal zu probieren?

Ich hab lediglich was dagegen, dass Hinz und Kunz da hin kann und Tiere quälen darf.
Aber gleich von einer Straftat zu sprechen ist zu weit hergeholt.
 
Hi Wallerseimen ,

wird aber auch so von der Polizei und den anderen Organen so ausgelegt .
Es wird ein Schein benötigt , er hat keinen -folglich eine Straftat !

Aber egal ich halte von solchen Anlagen nicht viel , gehe maximal zweimal im Jahr an solche Teiche .
Könnten sie unter Anleitung eines Fischereischeininhabers dort angeln , wäre ich auch dafür , zur Heranführung an die Angelfischerei !
Dies sollte aber gesetzlich geregelt sein , damit es nicht wieder ausgenutzt wird !
Mir soll es egal sein , es soll sich dann nur keiner beschweren wenn er erwischt und bestraft wurde !

mfg Jacky1
 
:mad: OMG

Kommt mal wieder runter ich hab doch nur gefragt:nein, hätte ich das gewußt das man dann direkt wieder als dumm dahin gestellt wird hätte ich auch nicht gefragt.

MFG

Bulldog
 
Hi Allrounder nrw ,

erst sagst du ihm , daß sein Freund nicht angeln darf , und dann stiftest du ihn zu einer "Straftat" an .

Da es sich bei den FoPu´s zwar um "Privatgelände" handelt , dieses aber der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird , darf dort auch die Polizei , ein gesetzlicher Aufseher und das Ordnungsamt kontrollieren .
Wird einer ohne gültigen Angelschein angetroffen , dann wird nicht nur der Betreiber der Anlage , sondern auch der Angler ohne Schein bestraft !

mfg Jacky1

naja,unter anstiften verstehe ich zwar was anderes,aber bitte:)

glaube mir jacky,an den fopus,an denen ich bis dato gefischt habe,erscheint kein Polizist(höchstens in zivil ohne Schein und mit 2 Ruten im Gepäck:)) das Ordnungsamt usw hat am we was besseres zu tun und ich behaupte sogar,die haben nicht wirklich ein Interesse daran,alle fopus zu kontrollieren!!!
das Problem liegt wohl daran,das einige Teichbesitzer schon längst nicht mehr wären,ohne die Möchtegernangler ohne Schein!!! deshalb wird es auch stillschweigend vom Amt hingenommen!!!:prost
und siehe da,der Kumpel vom Bulldog hat eine Gelegenheit sich vom Angelvirus infizieren zu lassen,ohne vorher extra den Schein machen zu müssen:klatsch
 
:mad: OMG

Kommt mal wieder runter ich hab doch nur gefragt:nein, hätte ich das gewußt das man dann direkt wieder als dumm dahin gestellt wird hätte ich auch nicht gefragt.

MFG

Bulldog


Hallo Bulldog,

ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber eine solche Frage zu stellen, wenn man selber im Besitz des Angelscheins ist entbehrt dann absolut jeder Grundlage.
Ein ähnlicher Vergleich wäre das Autofahren ohne Führerschein......diese Frage und ob das ganze erlaubt ist, würde niemand stellen.

Es gibt da nun mal Regeln an die man sich zu halten hat und witzigerweise kann man das alles sogar in den Landefischereigesetzen nachlesen.

Das hat im übrigen nichts mit dumm dahin stellen zu tun.......sondern lediglich mit dem kleinen einmaleins.

Gruß

Halvdan
 
Tja, du bist hier leider in Deutschland, wo du für jeden Pups ne Genehmigung brauchst.
Ich finds bedauerlich, warum man nicht mal seinen Kumpel mitnehmen kann, welcher keinen Fischereischein hat. Dann angelt er eben mit einer von meinen zwei erlaubten Angeln, unter meiner Aufsicht halt. Aber nein, da bekommt ja der Ordnungsamtsfritze gleich nen Herzkasper.
Da lob ich mal Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, wo man sich einfach nen Friedfischschein ohne Prüfung als Touri holen kann. In Brandenburg kostet das Teil glaube 12 Euro im Jahr. Dazu noch ne Jahreskarte für Brandenburg und ab geht die Luzie.
Warum überhaupt für das Friedfischangeln nen Schein benötigt wird, erschließt sich mir selbst 25 Jahre nach meiner Prüfung nicht wirklich. Alles nur Wichtigtuerei und Abzocke. Und bitte keine Vergleiche mehr mit Autoführerscheinen.
 
:respekt
Nun ja ich danke euch trotzdem allen für eure schnellen antworten.
Aber ich sag es mal so, da hat mein freund PECH gehabt, wenn er einen schein hätte müsste er nicht zugucken oder zu einen Forellenanlage fahren.:hahaha:

MfG

Bulldog
 
@Bernd
Hier wurde folgende Frage gestellt und auch genau beantwortet.

Deshalb wollte ich mal gerne wissen ob mein freund dann nicht mit eine von meinen angeln nehmen kann. Ich weiß ja nicht so recht wie das hier in NRW aussieht mit den Gesetzen.

Nun bekommt Er genau diese rechtlichen Aussagen,natürlich auch mit dem Vermerk das,wenn Er es anders handhaben tut,schwarz Angelt.
Und weil ebend einige der Ansicht sind ,das geltendes Recht für jeden gilt,zu Recht darauf hingewiesen wird,kommst Du mit dem Spruch.

Das Gelaber der "Forenapostel" musst du dir am Arsc.h vorbei gehen lassen.
Langsam bekommt man hier das Gefühl, dass manche selbst nach "DIN" und Vorschrift scheis.sen gehen.

Was hat das mit Forenapostel zu tun ?
Im nachinein kann man dann ja nur über zig Themen lachen,wo sich über Schwarzangler beschwerd wird,oder " Ausländer " die sich nicht an geltende Bestimmungen halten.:hahaha::hahaha:
In dem Bereich wird gemosert,aber wenn dann hier auf rechtliche Dinge verwiesen wird,sind das die Forenapostel.
Ist das Messen mit zweierlei Maß,oder schliest der eine Bereich den anderen aus ?
Naja,dann sind eben jene,die sich an rechtliche Dinge halten,die Forenapostel.:)
Gut das es diese noch gibt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Bernd
Hier wurde folgende Frage gestellt und auch genau beantwortet.



Nun bekommt Er genau diese rechtlichen Aussagen,natürlich auch mit dem Vermerk das,wenn Er es anders handhaben tut,schwarz Angelt.
Und weil ebend einige der Ansicht das geltendes Recht für jeden gilt,zu Recht darauf hingewiesen wird,kommst Du mit dem Spruch.



Was hat das mit Forenapostel zu tun ?
Im nachinein kann man dann ja nur über zig Themen lachen,wo sich über Schwarzangler beschwert wird,oder " Ausländer " die sich nicht an geltende Bestimmungen halten.:hahaha::hahaha:
In dem Bereich wird gemosert,aber wenn dann hier auf rechtliche Dinge verwiesen wird,sind das die Forenapostel.
Ist das Messen mit zweierlei Maß,oder schliest der eine Bereich den anderen aus ?Naja,dann sind eben jene,die sich an rechtliche Dinge halten,die Forenapostel.:)
Gut das es diese noch gibt.

Nein ist es nicht, soll es nicht sein.
Man kann jedoch päbstlicher als der Papst sein.
Wem sollte es stören, wenn sein Kumpel mal an der Rute ist :confused:
Ein "Fachmann" ist doch dabei und steht zur Seite.
 
@Bernd
Wem sollte es stören, wenn sein Kumpel mal an der Rute ist

Frage das den Gesetzgeber in NRW.Bei uns stellt das kein Problem da,wenn Er sich den Friedfischschein holt.
Aber mache ich nur Ausnahmen,beruft sich jeder drauf.
Wo fängt es an,wo endet es ?
Aber hier jetzt jene als Forenapostel hinzustellen nur weil Sie auch vollkommen richtig,drauf hinweisen ist doch komisch.
Wird hier im Forum schon die Meinung vertreten das es ja harmlos ist,gebt Ihr für chronische Schwarzangler die Steilvorlage.
Denn wie soll der Unterschied festgestellt werden ?
 
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